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Unterhalt, wohin?
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ich bin schon wieder völlig überfordert
Wer kennt sich denn in Sachen Unterhalt für das Kind aus?
Wohin wird das überwiesen? Für was ist das gedacht?
Bekomme ich als Mama das Geld für den Kleinen um eben die alltäglichen Dinge für ihn zu besorgen, seien es Windeln Kleidung,...
Kann der Papa sagen, nix da das bekommt der Kleine auf ein für ihn angelegtes Konto und wenn er 18 ist bekommt er es.
Und wie ist das mit dem KiTa-Geld, ist das in dem Unterhalt schon eingerechnet oder wird da exta halbe halbe gemacht.
Vielleicht kann mir jmd ein paar Infos geben.
Wär supi!
LG
Informiere dich da mal!!!!
Geh einfach mal zu Pro Familia oder Caritas, die können dir meist weiter helfen und gute Tips geben!!!!
LG moni
- das geld wird auf das Konto der Mutter überwiesen...da das Kind ja bei dir wohnt
- Unterhalt ist dafür da die Lebenskosten des Kindes zu decken wie einige Mamas schon toll erklärt haben
-nein der Papa kann nicht ein extra Konto anlegen für den kleinen wo die Unterhaltszahlung für das Mäusl gespart wird. Unterhalt muss ausgezahlt werden
Bei den Kitakosten ist das so eine Sache. Es kommt zum einen darauf an wie viel der Vater an Unterhalt zahlt und was dem Vater übrig bleibt zum leben. In solchen Fällen ist dann das Jugendamt dein Ansprechpartner wenn du es dir selbst nicht leisten kannst. Meist kann man Zuschüsse beantragen.
So und nun bin ich verwirrt...wieso kann es sein das der EX für die Mutter des Kindes aufkommen muss? Ist das nicht nur bei einer Ehe-änlichen lebenssituation oder im Trennungsjahr?
Liebe Grüße
Der arme Kerl muß ja auch noch was zu beißen haben!!!!
So hat es mir jetzt mein Mann gesagt, der seid 8 Jahren Unterhalt zahlt.
Umgangs- oder Besuchsrecht hat mit dem Unterhalt überhaupt nichts zu tun. Selbst, wenn ein Elternteil vorsätzlich keinen Unterhalt bezahlt, wird dadurch das Umgangsrecht in keiner Weise berührt!
> zwölften Lebensjahr - ab dem 12. Geburtstag gibt es also nichts mehr, wenn der Vater
> (oder die Mutter, wollen ja fair bleiben
>
> Umgangs- oder Besuchsrecht hat mit dem Unterhalt überhaupt nichts zu tun. Selbst,
> wenn ein Elternteil vorsätzlich keinen Unterhalt bezahlt, wird dadurch das Umgangsrecht
> in keiner Weise berührt!
Stimmt, bei meiner Schwägerin die Tochter wird 12 in Sommer und ab da is ende mitm Unterhaltsvorschuß. Darum hat sie jetzt auch noch nen zweiten Job.
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