10 Urlaubstage für Kind-Krank

Das Baby wird mobil
Elternforum
gast.917724
28. Okt 2011 14:54
Re: 10 Urlaubstage für Kind-Krank
@Nimast
Den gesetzlichen Anspruch hat der Mann dann zwar schon auf die zehn(!) Tage, aber auf dem Attest unterschreibt man, dass es keine andere mögliche Aufsichts- und Pflegeperson gibt. Ist die Mutter also wegen Elternzeit daheim (und nicht ebenfalls krank), so würde der Mann falsche Angaben machen!
Philipp-Mama
28. Okt 2011 17:11
Re: 10 Urlaubstage für Kind-Krank
@ Nimast

Hab das nochmal gegoogelt:

§ 45 Sozialgesetzbuch V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann (...).


Die Ehefrau in Elternzeit ist "eine andere im Haushalt lebende Person", die das kranke Kind betreuen kann - also kann die KK das dem Ehemann ablehnen.


Was mein Hinweis zur Haushaltshilfe angeht: Die bekommt man, wenn die Ehefrau krank ist und sich nicht um Haushalt und das (gesunde) Kind kümmern kann - die Haushaltshilfe kann in diesem Fall auch der Ehemann übernehmen und sich den Verdienstausfall von der KK erstatten lassen. Das ist eine andere Rechtsgrundlage.
gast.959823
8. Nov 2011 07:58
Re: 10 Urlaubstage für Kind-Krank
So mein Mann hat sich jetzt mal genau erkundigt...

laut KK:

Ich muß den arbeitgeber nicht Informieren, wenn ich die Krankentage meines Freundes nehme. Wenn ich dies tue, dann mache ich es aus nettigkeit. Es ist gesetzlich nicht festgehalten, das ich es muß.
Die Krankentage von meinen mann zu überschreiben,ist ganz einfach. Ist mein kind krank und ich habe schon alle tage weg,dann schreibt einfach er hin "ich gebe 5Krankentag meiner Freundin ab" mit unterschrift.

Geht aber nur so einfach,wenn man in einer KK ist.

Ich habe mal überlegt,mein AG würde es eh nie mitbekommen, denn er zahlt nicht und wenn das Kind krank ist,ist es ja mein prob wo ich das geld herbekomme,oder nicht.
Hätte ich nämlich keine tage mehr,würde ich ja trotzdem zu hause bleiben :roll:
gast.917724
8. Nov 2011 14:02
Re: 10 Urlaubstage für Kind-Krank
§ 45 SGB V: (...)In der Praxis kommt es auch vor, dass ein Elternteil sich den Anspruch des anderen Elternteils „übertragen“ lässt. Dies ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber des Elternteils, der den Anspruch des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen möchte, sein Einverständnis gibt. Den Freistellungsanspruch muss der Arbeitgeber also nochmals gegen sich gelten lassen.

Man braucht das Einverständnis des Arbeitgebers! Die Krankenkasse hat dazu doch auch gar nichts zu sagen, ihr entsteht dadurch - im Gegensatz zum Arbeitgeber - kein Schaden!
gast.959823
8. Nov 2011 14:43
Re: 10 Urlaubstage für Kind-Krank
Woher soll aber der AG merken, das ich die tage meines Freundes nehme ??? Garnicht... denn selbst wenn die tage aufgebraucht sind, bleibe ich ja trotzdem zu hause ;)
gast.917724
8. Nov 2011 14:54
Re: 10 Urlaubstage für Kind-Krank
lolikom, man reicht dem Arbeitgeber das Attest des KiA ein, wie man es auch mit einer eigenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, gelber Schein, machen würde. Dann erhält man es von diesem zurück und reicht es anschließend erst bei der KK ein, nachdem man die Rückseite ausgefüllt hat!
gast.959823
8. Nov 2011 14:57
Re: 10 Urlaubstage für Kind-Krank
Ja genau und das selbe müßte ich auch machen,wenn ich keine tage habe...kann ja schlecht sagen, "hey ich komm heute nicht,mein Kind ist krank"

edit:ich muß aber sagen, bei sowas habe ich nur mit der EDV zu tun und den bogen von der AOK,muß ich ca. 600km weit weg schicken, zum personalbüro
37 Beiträge

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