Mutterschutz
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5. Nov 2011 17:38
Mutterschutz
Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal ne Frage. Und zwar<:
Ich habe vor, nach der Elternzeit auf 400€ basis arbeiten zu gehen.
Mal angenommen, ich fange im Februar an zu arbeiten und werde im Juli schwanger, wie sieht es denn dann mit dem Mutterschutz aus? Bin ich da auch unkündbar? Und bekomme ich während des Mutterschutzes auch Geld vom arbeitgeber oder nur die 13 € von der KK?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
ich habe mal ne Frage. Und zwar<:
Ich habe vor, nach der Elternzeit auf 400€ basis arbeiten zu gehen.
Mal angenommen, ich fange im Februar an zu arbeiten und werde im Juli schwanger, wie sieht es denn dann mit dem Mutterschutz aus? Bin ich da auch unkündbar? Und bekomme ich während des Mutterschutzes auch Geld vom arbeitgeber oder nur die 13 € von der KK?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
5. Nov 2011 17:46
Re: Mutterschutz
Hi, in der regel ja...bei besfristeten vertrag, brauchen sie ja keinen grund angeben,warum sie nicht verlängern...
Man bekommt eigentlich 13€von der KK am tag und den rest bezahlt der AG
LG
Man bekommt eigentlich 13€von der KK am tag und den rest bezahlt der AG
LG
5. Nov 2011 18:06
Re: Mutterschutz
ich habe gerade nachgelesen, dass man bei nem Minijob (400€ Basis) gar kein Anspruch auf Mutterschutzgeld hat. Weder von der KK noch vom AG 

5. Nov 2011 18:12
Re: Mutterschutz
das weis ich nicht...kann ich mir auch nicht vorstellen, da es ja steuerfrei ist... Du zahlst ja da keine KK beiträge...
5. Nov 2011 18:37
Re: Mutterschutz
ja stimmt. Ich werd mal bei der Elterngeldstelle anrufen und mich informieren,
Danke für deine Hilfe
Danke für deine Hilfe

5. Nov 2011 20:16
Re: Mutterschutz
gerne...hoffentlich ist deine elterngeldstelle freundlicher als meine... sonst bekommst du diese antwort "das gehört nicht zu uns,fragen sie die jeweilige stelle an " 

6. Nov 2011 00:48
Re: Mutterschutz
Ja, das kenne ich. Aber ich Frage in solchen Fällen nochmal nach dem Namen, dann sind sie plötzlich ein anderer Mensch 

6. Nov 2011 19:16
Re: Mutterschutz
Hallo,
wenn du Fragen zum Mutterschaftsgeld hast, wird dir die Elterngeldstelle nicht weiterhelfen können, dafür ist deine Krankenkasse zuständig.
Ob du Anspruch hast, hängt davon ab, wie du nach der Elternzeit krankenversichert bist. Also wenn du z.B. über deinen Mann familienversichert bist, dann bekommst du kein Mutterschaftsgeld. Wenn du aus irgendeinem Grund aber selbstversichert bist, dann gibt es ggf. auch bei einem Minijob noch Mutterschaftsgeld.
wenn du Fragen zum Mutterschaftsgeld hast, wird dir die Elterngeldstelle nicht weiterhelfen können, dafür ist deine Krankenkasse zuständig.
Ob du Anspruch hast, hängt davon ab, wie du nach der Elternzeit krankenversichert bist. Also wenn du z.B. über deinen Mann familienversichert bist, dann bekommst du kein Mutterschaftsgeld. Wenn du aus irgendeinem Grund aber selbstversichert bist, dann gibt es ggf. auch bei einem Minijob noch Mutterschaftsgeld.
7. Nov 2011 21:25
8. Nov 2011 11:17
Re: Mutterschutz
Hallo!
Ich kann nur aus meiner Situation berichten. Ich hab 2009 geheiratet und bin dann auf 400€ arbeiten gegangen. Juni 2010 bin ich dann Schwanger gewesen, Februar 2011 hab ich entbunden. Ich musste die Lohnzettel vom letzten Jahr einschicken, und aus diesen wird dein Anspruch ausgerechnet, wenn du nicht über einen bestimmten Satz drüber kommst bekommst du 300€ Elterngeld fest, das ist der Mindestsatz. Ich bin Familienversichert, es zahlt aber nicht die KK sondern das Bundesversichertenamt weil du auf geringfühgig beschäftigt bist. Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich erklärt, und es hat dir geholfen.
LG Sabsn84
Ich kann nur aus meiner Situation berichten. Ich hab 2009 geheiratet und bin dann auf 400€ arbeiten gegangen. Juni 2010 bin ich dann Schwanger gewesen, Februar 2011 hab ich entbunden. Ich musste die Lohnzettel vom letzten Jahr einschicken, und aus diesen wird dein Anspruch ausgerechnet, wenn du nicht über einen bestimmten Satz drüber kommst bekommst du 300€ Elterngeld fest, das ist der Mindestsatz. Ich bin Familienversichert, es zahlt aber nicht die KK sondern das Bundesversichertenamt weil du auf geringfühgig beschäftigt bist. Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich erklärt, und es hat dir geholfen.
LG Sabsn84
8. Nov 2011 11:25
Re: Mutterschutz
Hallo!
Ich nochmal, hab es verwechselt mit dem Erziehungsgeld. Aber ich hab noch mal geschaut ich hab Mutterschutzgeld von 210€ bekommen, über das Bundesversichertenamt. Hier kannst auch nochmal nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsgeld
Ich nochmal, hab es verwechselt mit dem Erziehungsgeld. Aber ich hab noch mal geschaut ich hab Mutterschutzgeld von 210€ bekommen, über das Bundesversichertenamt. Hier kannst auch nochmal nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsgeld
8. Nov 2011 12:33
Re: Mutterschutz
ich hatte auch einen befristeten arbeitsvertrag und habe bis ende september 2010 gearbeitet, danach bin ich direkt in mutterschutz gegangen. da ich ja keinen arbeitgeber mehr hatte musste mir die kk mutterschaftsgeld in höhe des krankengelds bezahlen.
12 Beiträge
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