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Neuer Job trotz Schwangerschaft
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ersten darf man es nicht mal fragen. weder nach schwangeschaft noch nach kinderwunsch,hochzeitsplänen oder sexueller orientierung. wenn er fragt darf man lügen. solche dinge gehen ihn nicht das geringste an.
einen küdigungsgrund würde es nur darstellen wenn man einen vertrag abschließt über eine tätigkeit bei dem es einem schon klar war das man die entsprechende aufgabe nicht erledigen könnte.
was bei einer anstellung z.b als verkäuferin nicht der fall ist
da steht der schutz der frau und werdenden mutter einfach drüber. sonst könnte man sich ja als frau die mal ne familie will auch gleich ab haptschule abgehen weil man ja dann eh kaum ne chance auf ne anstellung hat.
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