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Absetzbarkeit Kinderbetreuungskosten
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Kinderbetreuungskosten lassen sich ja steuerlich absetzen. Ab 2012 als Sonderausgaben bis max. 4000 EUR, wenn ich richtig informiert bin. (2/3 der Betreuungskosten).
Wie ist das, wenn ich nur Teilzeit arbeiten gehe? z.B. 50%. Kann ich dann z.B. nur 1/6 der Betreuungskosten absetzen oder trotzdem 2/3.
Nur zum Verständnis:
Das Geld bekomme ich dann nicht komplett wieder oder? Es senkt nur mein zu versteuerndes Einkommen oder? Steh wohl ein bisschen auf dem Schlauch, wer kann mir weiter helfen?
LG
so genau kenne ich mich jetzt auch nicht aus, aber soweit ich informiert bin, senken - wie du schon geschrieben hast - die kinderbetreuungskosten dein zu versteuerndes einkommen.
daraus würde dann resultieren, das du zuviel Lohnsteuer gezahlt hast und das bekommst du dann wieder.
Steuerrecht ist echt kompliziert.
ganz liebe grüße
noroelle
ich gebe dir vollkommen recht...steuerrecht ist echt kopliziert.
Wür lassen uns jedesmal eine kommen..die das für uns macht damit wir wissen wo wir noch was rausholen können.
Wir können so viel absetzen was wir selbst garnicht wissen!!!
Liebe Grüße
Wir bekommen immer recht viel zurück.
Und ja mein Chef hat auch gesagt das man sehr viel von den Kitakosten(krippe) absetzen kann...du mußt dann in deinem rathaus einfach die abrechnung für die steuern verlangen.
Mein Freund wird es bei sich absetzen, da er ja schon das ganze jahr arbeited und dadurch natürlich mehr geld bekommt...
LG
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