gesetzliche frage, wer hat ahnung?
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16. Aug 2010 22:30
gesetzliche frage, wer hat ahnung?
ich weiß das gehört hier nicht her aber ich wollt mal fragen ob sich hier jemand mit gesetzen auskennt? es geht jetzt nicht um kinder usw..
meine frage wäre dürfen friedhofsmitarbeiter einfach blumen und kränze von fremden gräbern nehmen?
ich dachte das wäre diebstal oder sowas
meine frage wäre dürfen friedhofsmitarbeiter einfach blumen und kränze von fremden gräbern nehmen?
ich dachte das wäre diebstal oder sowas
17. Aug 2010 04:00
Re: gesetzliche frage, wer hat ahnung?
nein des dürfen sie nicht, die blumen wurden ja extra für diese person gekauft und das grab wurde ja auch bezahlt. ob es direkt diebstahl ist weiß ich nicht aber ungefragt blumen zu nehmen dürfen sie definitiv nicht.
17. Aug 2010 07:18
Re: gesetzliche frage, wer hat ahnung?
hallo!
also ich hab mal bei der kirche gearbeitet, und kann dir sagen, dass das NICHT gestattet ist, und Diebstahlt ist. Das Problem dabei ist, dass du, um etwas gegen ihn tun zu können, wirklich erwischen musst. Der Friedhof ist ja ein großer Platz, für jeden Zugänglich und da ist es eben schwer, was zu beweisen.
Willst du denn was unternehmen?
LG
Simone
also ich hab mal bei der kirche gearbeitet, und kann dir sagen, dass das NICHT gestattet ist, und Diebstahlt ist. Das Problem dabei ist, dass du, um etwas gegen ihn tun zu können, wirklich erwischen musst. Der Friedhof ist ja ein großer Platz, für jeden Zugänglich und da ist es eben schwer, was zu beweisen.
Willst du denn was unternehmen?
LG
Simone
17. Aug 2010 08:30
Re: gesetzliche frage, wer hat ahnung?
Hallo !
Ich habe ähnliches auf dem Friedhof meines Mannes erlebt.
Die Kinder und ich haben zu Weihnachten diese Totenkerzen aufgestellt, welche durch die Friedhofsverwaltung entfernt wurde, mit der Begründung: Das sei nicht erlaubt !
Ein Anwalt hat dann eine formelle Beschwerde geschrieben und darauf hingewiesen, dass von dem Grab meines Mannes NICHTS entfernt werden dürfte, wohl aber in schriftlicher Form darauf hingewiesen dürfte.
Leider hat meine Vorschreiberin Recht, wenn du jemanden direkt haftbar machen willst, musst du beweisen, wer das gewesen ist.
Ansonsten eine Anzeige gegen Unbekannt stellen.
Macht aber nur Lauferei und bringt dich nicht weiter.
Verfasse eine formelle Beschwerde mit Einschreiben und verlange eine Unterlassung , für die Entfernung von Gegenständen auf dem Grab.
Im übrigen stehen unsere Kerzen jedes Jahr dort.
Und das wird sich auch NIE ändern !
LG Bienchen
Ich habe ähnliches auf dem Friedhof meines Mannes erlebt.
Die Kinder und ich haben zu Weihnachten diese Totenkerzen aufgestellt, welche durch die Friedhofsverwaltung entfernt wurde, mit der Begründung: Das sei nicht erlaubt !
Ein Anwalt hat dann eine formelle Beschwerde geschrieben und darauf hingewiesen, dass von dem Grab meines Mannes NICHTS entfernt werden dürfte, wohl aber in schriftlicher Form darauf hingewiesen dürfte.
Leider hat meine Vorschreiberin Recht, wenn du jemanden direkt haftbar machen willst, musst du beweisen, wer das gewesen ist.
Ansonsten eine Anzeige gegen Unbekannt stellen.
Macht aber nur Lauferei und bringt dich nicht weiter.
Verfasse eine formelle Beschwerde mit Einschreiben und verlange eine Unterlassung , für die Entfernung von Gegenständen auf dem Grab.
Im übrigen stehen unsere Kerzen jedes Jahr dort.
Und das wird sich auch NIE ändern !

LG Bienchen
17. Aug 2010 09:00
Re: gesetzliche frage, wer hat ahnung?
danke euch habt mir sehr geholfen ja ich will was unternehmen wenn ich extra einen teuren kranz machen lasse für einen verstorbenen freund kann das doch nicht wahr sein
17. Aug 2010 10:27
Re: gesetzliche frage, wer hat ahnung?
Hallo
Wir habe auch etwas schlimmes in dieser Richtung erlebt. Mein Lebenpartner hat das Grab einer Dame gepflegt, von der er etwas geerbt hat. Das Grab war noch keine 10 Jahre alt. Wir sind regelmäßig zur Grabpflege dort hingefahren. Aber einmal ging es nicht, weil das Dorf vom Hochwasser betroffen war. Als das Hochwasser weg war, wollten wir das Grab wieder herrichten, aber wir haben nur noch ein leeren Platz vorgefunden. Die Friedhofsgemeinde hat ohne uns vorher zu fragen oder zu informieren , das Grab geräumt. Das Grab hatte ein schönen Stein und davor lag ein Bibel aus Stein mit Goldschrift. Wir waren darüber so entsetzt und fassungslos, wie man sowas tun kann. Wir haben uns auch beim zuständigen Kirchenamt beschwert. Aber es scheint auch dort keinen wirklich zu interessieren, was die Mitarbeiter für Entscheidungen treffen. Was haltet ihr denn von so einem willkürlichen handeln ? Lg Jonamami1976
Wir habe auch etwas schlimmes in dieser Richtung erlebt. Mein Lebenpartner hat das Grab einer Dame gepflegt, von der er etwas geerbt hat. Das Grab war noch keine 10 Jahre alt. Wir sind regelmäßig zur Grabpflege dort hingefahren. Aber einmal ging es nicht, weil das Dorf vom Hochwasser betroffen war. Als das Hochwasser weg war, wollten wir das Grab wieder herrichten, aber wir haben nur noch ein leeren Platz vorgefunden. Die Friedhofsgemeinde hat ohne uns vorher zu fragen oder zu informieren , das Grab geräumt. Das Grab hatte ein schönen Stein und davor lag ein Bibel aus Stein mit Goldschrift. Wir waren darüber so entsetzt und fassungslos, wie man sowas tun kann. Wir haben uns auch beim zuständigen Kirchenamt beschwert. Aber es scheint auch dort keinen wirklich zu interessieren, was die Mitarbeiter für Entscheidungen treffen. Was haltet ihr denn von so einem willkürlichen handeln ? Lg Jonamami1976
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