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Als Aushilfe schwanger Arbeiten ?!?
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Danke für eure Antworten LG
LG Steffi
das Thema gab´s vor kurzem schonmal:
viewtopic.php?f=2&t=14275
Man hat zwar einen Kündigungsschutz, ob der aber auch schon während der Probezeit gilt, bin ich mir nicht so sicher, frag da lieber mal einen Anwalt. In der Probezeit muss der Arbeitgeber ja keinen Kündigungsgrund angeben. In dem o.g. Beitrag gab´s da auch unterschiedliche Aussagen zu.
Als was willst du denn arbeiten: besteht Gefahr für dich oder das Baby? Musst du Überstunden machen, schwer heben etc? Dann würde ich mir das gut überlegen. Solange du dem Arbeitgeber nichts sagst, kannst du ja auch die Rechte aus dem Mutterschutzgesetz nicht geltend machen.
Alles andere ist deine Entscheidung: Du musst es deinem Arbeitgeber noch nicht sagen, aber wie wird euer Verhältnis sein, wenn die Probezeit abgelaufen ist und du es ihm dann erst sagst??
also philipp-mama hat vollkommen recht..dir darf als schwangere nicht gekündigt werden, allerdings muss der arbeitgeber während der probezeit auch keinen kündigungsgrund nennen...also kann er dich sehrwohl wegen deiner schwangerschaft kündigen, muss es dir aber nicht sagen...wenn du ihm aber sagst, dass du schwanger bist und er dir dann kündigt, macht er sich unglaubwürdig, wenn er sagt, dass es nichts mit deiner schwangerschaft zu tun hat...aber du musst deinem chef auch irgendwann sagen, dass du schwanger bist, da du unter besonderem schutz laut mutterschutzgesetz stehst..ausserdem versichert deine arbeitgeber dich und indirekt das kind, deswegen muss er ja bescheid wissen...
lg
bin 38 jahre und ganz am anfang der ss (gestern erfahren
bin seit einem jahr als aushilfe tätig ( reinigunskraft), mein arbeitsvertrag läuft am 2juni aus, muß dazu sagen er wurde schon 2mal verlängert jeweils immer um 6monate.(habe es meinem arbeitgeber noch nicht mitgeteilt ss) jetzt meine frage, der arbeitgeber wird es bestimmt nicht verlängern wen er weiß das ich schwager bin oder wie ist da die gesetztlage?
und wie ist das geregelt nach der entbindung, fals ich den vertrag nicht verlängert bekommen habe, steht mir da noch elterngeld zu wenn ja wie ist dann dort die regelung??
danke für eure antworten
bis bald
erstmal herzlichen Glückwunsch
Du schreibst zwar Aushilfe, aber kein Minijob, oder? Befristete Arbeitsverträge können so oft verlängert werden, dass man auf insgesamt 2 Jahre kommt. Wenn dann nochmal verlängert wird, hat man automatisch einen unbefristeten Vertrag. Vermutlich wird dein Chef nicht nochmal verlängern, wenn er von der SS erfährt, kommt drauf an, wann du es ihm sagst (dann gilt das gleiche wie schon gesagt: nichts sagen = keine Mutterschutzrechte). Er ist auch nicht dazu verpflichtet, bei einer Verlängerung gelten keine Sonderrechte für Schwangere, wie z.B. bei einer Kündigung.
Du müsstest dich mind. 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Befristung (also jetzt) bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und ALG I beantragen, wenn du darauf Anspruch hast. Das geht auch, wenn man schwanger ist. Sollte der Vertrag doch verlängert werden, kannst du die Meldung beim Amt immer noch zurücknehmen. Wenn du dich verspätet meldest, bekommst du eine Sperrzeit... Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, bekommst du das bis Beginn Schutzfrist und danach für die Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe ALG I von deiner Krankenkasse und danach Elterngeld.
Mit dem Elterngeld bin ich mir nicht sicher, wie das für Arbeitslose berechnet wird, aber es stehen dir mind. 300 Euro zu (ausgenommen, du bekommst Hartz IV).
Schau mal hier:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/B ... 76746.html
wenn du deinem arbeitgeber jetzt sagst das du ss bist könnte es durchaus sein das er den vertrag nicht verlängert.
wie phillip-mama schon richtig erklärt hat must dich an besten jetzt noch arbeitssuchend melden und alg1 beantragen 6vor geburt bekommst du mutterschutzgeld und die 8wochen danach auch alles in höhe deines alg1
das elterngeld wird rückwirkend berechnet wenn du 12mon. vor geburt gearbeitet hast wird das alles addiert und durch 12 geteilt und dann 65% davon ist dann das was du bekommst das alg zählt aber nicht mit.
wenn du fragen hast kannst du mir gerne eine pn schreiben ich habe den zirkus erst durch bzw. streit mich immer noch mit rum
MuSchG §9 Kündigungsverbot
http://www.juraforum.de/gesetze/muschg/ ... ungsverbot
1. Du sagst dem Arbeitgeber, dass du schwanger bist.
2. Das bedeutet automatisch das für dich oben genanntes Gesetz gilt.
3. Das wiederum bedeutet, du darfst nicht gekündigt werden.
Der AG kann zwar gerne zig andere Gründe nennen, aber in dem Moment wo er von der Schwangerschaft weiß, sind diese Gründe absolut nichtig. Du genießt Sonderschutz.
Beudetet, das es schlau ist, den Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
Allerdings sollte man nicht mit dem Wissen schwanger zu sein, einen Arbeitsvertrag unterschreiben, denn da kann der Arbeitgeber dann sehrwohl gegen angehen, da er davon ausgehen darf und kann, das man eben nicht schwanger ist.
Weiß man um die eigene Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch nicht, dann siehts wieder anders aus.
Gruß
JuYa
schön zu hören, dass du deinen Job behalten konntest.
Wünsche dir noch eine schöne Rest-Kugelzeit!
Danke für die Informationen...
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