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Arbeiten
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Hab mal ne frage hab ein jobangebot bekommen bei einer anderen Arbeitsstelle .
Hab mich bei der elterngeldstelle schon informiert,obwohl ich das Geld zwei Jahre bekomme kann ich nach dem 1. Geburtstag arbeiten gehen. Nur muss ich das doch meiner Chefin mitteilen. Was mache ich wenn sie das nicht will, denn sIe wird sagen dass ich ja dann auch bei ihr arbeiten könnte, erstens will ich nie mehr zurück zu ihr u zweitens wäre die neue arbeit viel flexibeler. Da brauche ich mir keine Gedanken machen wenn ich mal nicht kann . was soll ich ihr denn sagen)?
Vielleicht lässt sich Dein derzeitiger Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen ein.
Viel Glück
dort ist es ganz gut beschrieben
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderk ... 45159.html
ich hoffe das geht mit dem Link.
Ich hab auch während meiner Elternzeit gekündigt und das innerhalb einer Woche da ich dann schon die neue Stelle antreten mußte, lief alles problemlos ab mit einem Aufhebungsvertrag da ich die Kündigungsfrist nicht einhalten konnte, ohne Probleme da ich für meinen damaligen AG eh nicht einsetzbar gewesen wäre, deshalb war denen die Frist relativ egal.
Die Kündigungsfrist richtet sich während der Elternzeit auch nach den gesetzlich festgehaltenen Vorschriften und du als AN hast 4 Wochen Frist.
Nur nicht vergessen alles der Elterngeldstelle zu melden, aber sonst ist das kein Problem.
> hallo also ich hatte auch so ein problem und lies mich vom anwalt beraten
> und der meinte zu mir ich darf in der elternzeit kündigen hab dann aber
> eine kündigungs frist von 3 monaten.Frag doch ob sie dir einen
> aufhebungsvertrag gibt?
Warum denn 3 Monate?
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