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Erziehungszeit beim AG nicht angemeldet, nun ohne Job, aber
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erstmal sorry, weiß nicht, wo sonst hin mit diesem Thema
Nun ja, wie oben schon steht, hab ich damals, als ich mit meiner Prinzessin in Erziehungsurlaub ging, meinem Arbeitgeber nicht angezeigt, wie lange ich gehen würde. Den neuen Regelungen nach hätte ich das wohl schriftlich machen müssen. Wusste ich nicht, aber okay, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ist nun nicht so, daß ich in Panik gerate, aber ich möchte nun doch gerne wissen, ob dies so überhaupt stimmt, wie ich es da oben behaupte. Denn sogar mein AG selbst weiß es nicht definitiv. Aber er hat gerade eben kundgetan, daß er mich künftig nicht mehr braucht, da seine eigene Frau nun mitarbeitet. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb mit 3 Teilzeitkräften im Büro und 2 Vollzeitkräften in der Herstellung.
Also, ich fasse mal kurz die Punkte zusammen, so wie ich sie sehe und bitte Euch nun, mich zu korrigieren, falls ihr es besser wisst
1.) mein alter Chef muss mich nicht mehr nehmen
2.) werde ich am 3. Geburtstag meiner Maus arbeitslos sein
3.) demnach auch Arbeitslosengeld bekommen (außer ich finde vorher einen Job)
4.) muss mir mein Chef ein Zeugnis schreiben (tut er auch, schickt es mir in den nächsten 2 Wochen zu)
5.) könnte ich theoretisch eine ICH-AG gründen (vorbereitende Buchhaltung auf selbständiger Basis)
6.) oder ist es so, daß ich weder Arbeitslosengeld noch Ich-AG-Anrecht habe?
7.) krankenversichert bin ich dann auch nicht mehr?
So sieht es wohl aus. Ich werde nun aber ab September anfangen, mich neu zu bewerben, da ist Mäuschen dann schon im KiGa, 3 wird sie erst im Januar.
Wird nicht leicht, ich bin über 40 und kann nur Halbtags.... aber okay, dies ist ein anderes Thema.
Muss ich noch was machen? Arbeitsamt gehen? Kündigen? Fragen über Fragen
Danke schonmal für Eure Hilfe hier, weitere Fragen folgen ganz bestimmt.
Achso, sorry für meine Unwissenheit. Ich wurde während der SS nicht aufgeklärt, was zu tun ist, ich bin davon ausgegangen, es wäre wie früher (bei meinem Großen), daß der Arbeitsplatz einfach 3 Jahre freigehalten werden muss.
LG, Ariane
Sollte es damals noch nicht gesetzlich gewesen sein, so hätte dich dein AG informieren müssen...wie gesagt nehme es nicht so hin, sondern suche dir ein anwalt zu diesem thema...Vorinformationen am Telefon kosten oft nichts, am besten wäre es natürlich du hättest eine rechtschutz
LG
Nein, ich habe nichts unterschrieben. Kündigen darf ich offenbar auch nicht, weil sonst ALG passe ist.
Ich möchte gar nicht mehr in meinen alten Betrieb, denn ich hätte einen sehr langen Arbeitsweg. Ich möchte mich neu orientieren, aber da ich nicht weiß, wie schnell das alles klappt, muss ich mich auch in andere Richtungen schlau machen. Ergo, ich will nicht meinem alten Chef auf die Nerven fallen, aber ich will natürlich auch nicht benachteiligt sein.
Eine Rechtsschutz hab ich nicht, aber die Idee mit dem Anwalt scheint gar nicht so schlecht zu sein, denn offenbar wissen selbst die Leute im Arbeitsamt nicht genau Bescheid über solche Situationen.
Danke nochmal, LG, Ariane
lg franzi
> Kleiner Rat von mir, selber kündigen hat die Folge das du eine Sperrzeit
> vom Amt von bis zu 3 Monaten kriegen kannst!.
>
> lg franzi
ausser du hast keine betreuung fürs Kind.... Meine kollegin hat das jetzt erst gemacht. Selber gekündigt und ihr mann mußte von seinem AG ausfüllen lassen, das er samstags arbeited...
Viel Erfolg bei deiner Arbeitssuche!
Ich habe gerade eine E-Mail an das hiesige Arbeitsamt gesendet und um einen Termin gebeten.
Künfig soll es mir eine Lehre sein, unvorbereitet in einen neuen Lebensweg zu gehen. Ich werde nun IMMER vorher Erkundigungen einziehen, damit sowas nicht mehr passieren kann. Danke Euch allen
LG, Ariane
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