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Einklagbares Besuchsrecht Großeltern
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deine Mutter kann das Besuchsrecht/Umgangsrecht einklagen, aber auch nur das. Das bedeutet, dass sie ihren Enkel sehen kann, aber nicht, dass er bei ihr übernachten muss oder ohne dich bzw. euch bzw. deinen Mann zu ihr gehen muss. Du hast ihr das Angebot gemacht, dass sie ihn bei euch besuchen kann und mehr kann sie nicht erwarten und wird ihr auch das Gericht nicht zugestehen, wenn es denn dazu kommen sollte. Wenn sie diesen Kompromiss nicht eingehen will, dann hat sie Pech gehabt. Wo kommen wir denn hin, wenn hier Großeltern Rechte an unseren Kindern geltend machen bzw. einklagen!!!
Alles Gute für euch und wirklich starke Nerven. Für den Umzug wünsche ich euch tatkräftige Hilfe und Unterstützung und dann ein schönes Einleben im neuen Zuhause.
Viele Grüße
Bossy2010
Hätte euer Kinderarzt schon irgendwas dem Jugendamt gemeldet von wegen verhungert bis auf die knochen oder sonst was, und auch vom kinderarzt kannste dir ne bescheinung schreiben lassen wir gut dein Kind entwickelt und Gesund ist.
halte durch
> Hallo MamaAdrian1310,
>
> deine Mutter kann das Besuchsrecht/Umgangsrecht einklagen, aber auch nur
> das. Das bedeutet, dass sie ihren Enkel sehen kann, aber nicht, dass er bei
> ihr übernachten muss oder ohne dich bzw. euch bzw. deinen Mann zu ihr gehen
> muss. Du hast ihr das Angebot gemacht, dass sie ihn bei euch besuchen kann
> und mehr kann sie nicht erwarten und wird ihr auch das Gericht nicht
> zugestehen, wenn es denn dazu kommen sollte. Wenn sie diesen Kompromiss
> nicht eingehen will, dann hat sie Pech gehabt. Wo kommen wir denn hin, wenn
> hier Großeltern Rechte an unseren Kindern geltend machen bzw. einklagen!!!
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> Alles Gute für euch und wirklich starke Nerven. Für den Umzug wünsche ich
> euch tatkräftige Hilfe und Unterstützung und dann ein schönes Einleben im
> neuen Zuhause.
>
> Viele Grüße
> Bossy2010
meine Rede... keine Panik MamaAdrian, lass Dich beim Rechtsanwalt beraten und bleibe ganz ruhig! Ganz lieben Gruß
Maggy
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