GEZ
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22. Mai 2011 11:59
Re: GEZ
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
<<<<auf gut deutsch, es muss wirklich nur einer zahlen, ausser für ein auf den anderen angemeldetes autoradio
meld dich ab mit dem hinweis, dein partner zahlt und gib seine gez-kundennummer an
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
<<<<auf gut deutsch, es muss wirklich nur einer zahlen, ausser für ein auf den anderen angemeldetes autoradio
meld dich ab mit dem hinweis, dein partner zahlt und gib seine gez-kundennummer an
22. Mai 2011 13:53
22. Mai 2011 18:03
18 Beiträge
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