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ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
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sagt mal wisst ihr ab wann man wieder vollen Anspruch auf Elterngeld nach dem ersten Kind hat?
Ich bin ja der Meinung irgendwann mal gehört zu haben, dass man erst wieder die vollen 67% bekommt, wenn man ein Jahr wieder Vollzeit arbeiten gehen möchte.Stimmt das?
liebe Grüße Steffi und Jamie
Lg Sandra
Mir wurde es so vom Amt gesagt wie ich geschrieben habe, aber was nicht heisst, dass es stimmt. Gebe keine Garantie!
Lg Sandra
Lg Franzi
Hier in Rheinland-Pfalz ist es so, dass das Einkommen der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen wird. Davon 65 Prozent (früher 67 Prozent) ergibt das Elterngeld. Wenn du Elterngeld bekommen hast, wird dieser Betrag als 100 Prozent Einkommen gewertet - und das nächste Elterngeld beträgt dann 65 Prozent vom diesem Durchschnittseinkommen.
Den sogenannten "Sockelbetrag" von 300 Euro gibt es auf jeden Fall - egal ob du in den letzten Monaten Elterngeld bekommen hast oder arbeiten warst. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob 400-Euro-Job, Teilzeit oder Vollzeit.
Und wenn du in der Zeit, in der du Elterngeld bekommst, wieder arbeitest und zusätzliches Einkommen hast, musst du das angeben. Denn das wird angerechnet - es sei denn, du beziehst nur den Sockelbetrag. Das ist alles ein bisschen kompliziert.
Frag doch einfach mal bei deinem zuständigen Jugendamt nach. Die müssten es doch ganz genau wissen.
65% sind es nur, wenn man ein einkommen von über 1200 EUR hat
dann müssen wir wohl doch noch warten mit nem 2. knirps ......
Höhe des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es gibt also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro).
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