alleinerziehende mamis ?
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10. Mai 2010 11:25
Re: alleinerziehende mamis ?
Hallo ihr Lieben,
jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazu geben.
Ich bin jetzt in der 29SSW und 28Jahre alt, also schon bissi älter als ihr, macht aber nix
Ich werde in Zukunft auch alleinerziehend sein. Daher hab ich mich schon intensiv mit dem Zhema auseinandergesetzt.
Also erst mal: die Düsseldorfer-Tabelle gibt Auskunft darüber, wieviel Kindesunterhalt der Kindsvater bei einem bestimmten Gehalt zahlen muß.
@Angy es stimmt zwar, dass es bei bis zu 1500€ Gehalt 317€ Kindesunterhalt sind, aber von diesem Betrag geht noch die Hälfte des Kindergeldes weg. Zur Zeit gibt es für das erste und zweite Kind 184€. Das heißt die Mutter bekommt das komplette Kindergeld. Der Kindsvater bekommt aber die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Das wird dann bei der Zahlung des Unterhaltes berücksichtigt. Das heißt man bekommt dann nicht die 317€ sondern nur 225€! Finde ich total bescheuert, aber so ist es nunmal.
Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ist der Kindsvater verpflichtet Unterhalt an die Mutter zu zahlen, da sie diejenige ist, die sich die ganze Zeit um das Kind kümmert und damit auch die finanziellen Belastungen trägt. Diese Zahlung ist aber abhängig vom Verdienst des Kindsvaters. Bei jemandem der 1500€ verdient wird gesetzlich ein Eigenbedarf von 1000,-€ angesetzt. Wenn der Vater des Kindes nach Abzug des Kindesunterhaltes (hat stets Vorrang vor den Unterhaltszahlungen an die Mutter) weniger als den vorgeschriebenen Selbsterhalt zur Verfügung hat, muß er kein Unterhalt an die Mutter zahlen, man nennt das auch Betreuungsunterhalt. Da kümmert sich aber normalerweise das Jugendamt drum, so war es zumindest bei meiner Schwester. Ich lasse aber alles über meinen Anwalt regeln. Halte nicht so viel vom Jugendamt. Das Jugendamt wird sich aber eh mit dem Kindsvater in Verbindung setzen, da dieser die Vaterschaft anerkennen muß.
Wenn ihr beispielsweise ALG II in Anspruch nehmen müßtest, dann würde das Arbeitsamt sich das Geld auch über den Kindsvater wieder "reinholen" sofern dieser genug verdient.
Wenn ihr noch fragen habt, dann fragt einfach. Pro Familia gibt aber auch sehr gut Auskunft.
LG an die werdenden Mamis
Bine
jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Ich bin jetzt in der 29SSW und 28Jahre alt, also schon bissi älter als ihr, macht aber nix

Ich werde in Zukunft auch alleinerziehend sein. Daher hab ich mich schon intensiv mit dem Zhema auseinandergesetzt.
Also erst mal: die Düsseldorfer-Tabelle gibt Auskunft darüber, wieviel Kindesunterhalt der Kindsvater bei einem bestimmten Gehalt zahlen muß.
@Angy es stimmt zwar, dass es bei bis zu 1500€ Gehalt 317€ Kindesunterhalt sind, aber von diesem Betrag geht noch die Hälfte des Kindergeldes weg. Zur Zeit gibt es für das erste und zweite Kind 184€. Das heißt die Mutter bekommt das komplette Kindergeld. Der Kindsvater bekommt aber die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Das wird dann bei der Zahlung des Unterhaltes berücksichtigt. Das heißt man bekommt dann nicht die 317€ sondern nur 225€! Finde ich total bescheuert, aber so ist es nunmal.
Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ist der Kindsvater verpflichtet Unterhalt an die Mutter zu zahlen, da sie diejenige ist, die sich die ganze Zeit um das Kind kümmert und damit auch die finanziellen Belastungen trägt. Diese Zahlung ist aber abhängig vom Verdienst des Kindsvaters. Bei jemandem der 1500€ verdient wird gesetzlich ein Eigenbedarf von 1000,-€ angesetzt. Wenn der Vater des Kindes nach Abzug des Kindesunterhaltes (hat stets Vorrang vor den Unterhaltszahlungen an die Mutter) weniger als den vorgeschriebenen Selbsterhalt zur Verfügung hat, muß er kein Unterhalt an die Mutter zahlen, man nennt das auch Betreuungsunterhalt. Da kümmert sich aber normalerweise das Jugendamt drum, so war es zumindest bei meiner Schwester. Ich lasse aber alles über meinen Anwalt regeln. Halte nicht so viel vom Jugendamt. Das Jugendamt wird sich aber eh mit dem Kindsvater in Verbindung setzen, da dieser die Vaterschaft anerkennen muß.
Wenn ihr beispielsweise ALG II in Anspruch nehmen müßtest, dann würde das Arbeitsamt sich das Geld auch über den Kindsvater wieder "reinholen" sofern dieser genug verdient.
Wenn ihr noch fragen habt, dann fragt einfach. Pro Familia gibt aber auch sehr gut Auskunft.
LG an die werdenden Mamis
Bine
11. Mai 2010 00:48
Re: alleinerziehende mamis ?
BineMaya81 hat geschrieben :
> Hallo ihr Lieben,
>
> jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazu geben.
>
> Ich bin jetzt in der 29SSW und 28Jahre alt, also schon bissi älter als ihr,
> macht aber nix
> Ich werde in Zukunft auch alleinerziehend sein. Daher hab ich mich schon
> intensiv mit dem Zhema auseinandergesetzt.
> Also erst mal: die Düsseldorfer-Tabelle gibt Auskunft darüber, wieviel
> Kindesunterhalt der Kindsvater bei einem bestimmten Gehalt zahlen muß.
> @Angy es stimmt zwar, dass es bei bis zu 1500€ Gehalt 317€ Kindesunterhalt
> sind, aber von diesem Betrag geht noch die Hälfte des Kindergeldes weg. Zur
> Zeit gibt es für das erste und zweite Kind 184€. Das heißt die Mutter
> bekommt das komplette Kindergeld. Der Kindsvater bekommt aber die Hälfte
> des Kindergeldes angerechnet. Das wird dann bei der Zahlung des Unterhaltes
> berücksichtigt. Das heißt man bekommt dann nicht die 317€ sondern nur 225€!
> Finde ich total bescheuert, aber so ist es nunmal.
> Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ist der Kindsvater verpflichtet
> Unterhalt an die Mutter zu zahlen, da sie diejenige ist, die sich die ganze
> Zeit um das Kind kümmert und damit auch die finanziellen Belastungen trägt.
> Diese Zahlung ist aber abhängig vom Verdienst des Kindsvaters. Bei jemandem
> der 1500€ verdient wird gesetzlich ein Eigenbedarf von 1000,-€ angesetzt.
> Wenn der Vater des Kindes nach Abzug des Kindesunterhaltes (hat stets
> Vorrang vor den Unterhaltszahlungen an die Mutter) weniger als den
> vorgeschriebenen Selbsterhalt zur Verfügung hat, muß er kein Unterhalt an
> die Mutter zahlen, man nennt das auch Betreuungsunterhalt. Da kümmert sich
> aber normalerweise das Jugendamt drum, so war es zumindest bei meiner
> Schwester. Ich lasse aber alles über meinen Anwalt regeln. Halte nicht so
> viel vom Jugendamt. Das Jugendamt wird sich aber eh mit dem Kindsvater in
> Verbindung setzen, da dieser die Vaterschaft anerkennen muß.
> Wenn ihr beispielsweise ALG II in Anspruch nehmen müßtest, dann würde das
> Arbeitsamt sich das Geld auch über den Kindsvater wieder
> "reinholen" sofern dieser genug verdient.
> Wenn ihr noch fragen habt, dann fragt einfach. Pro Familia gibt aber auch
> sehr gut Auskunft.
>
> LG an die werdenden Mamis
> Bine
mal eine frage bekommt man dann 225euro unterhalt + 184 euro kindergeld (+elterngeld) oder wie meinst du das?
> Hallo ihr Lieben,
>
> jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazu geben.

>
> Ich bin jetzt in der 29SSW und 28Jahre alt, also schon bissi älter als ihr,
> macht aber nix

> Ich werde in Zukunft auch alleinerziehend sein. Daher hab ich mich schon
> intensiv mit dem Zhema auseinandergesetzt.
> Also erst mal: die Düsseldorfer-Tabelle gibt Auskunft darüber, wieviel
> Kindesunterhalt der Kindsvater bei einem bestimmten Gehalt zahlen muß.
> @Angy es stimmt zwar, dass es bei bis zu 1500€ Gehalt 317€ Kindesunterhalt
> sind, aber von diesem Betrag geht noch die Hälfte des Kindergeldes weg. Zur
> Zeit gibt es für das erste und zweite Kind 184€. Das heißt die Mutter
> bekommt das komplette Kindergeld. Der Kindsvater bekommt aber die Hälfte
> des Kindergeldes angerechnet. Das wird dann bei der Zahlung des Unterhaltes
> berücksichtigt. Das heißt man bekommt dann nicht die 317€ sondern nur 225€!
> Finde ich total bescheuert, aber so ist es nunmal.
> Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ist der Kindsvater verpflichtet
> Unterhalt an die Mutter zu zahlen, da sie diejenige ist, die sich die ganze
> Zeit um das Kind kümmert und damit auch die finanziellen Belastungen trägt.
> Diese Zahlung ist aber abhängig vom Verdienst des Kindsvaters. Bei jemandem
> der 1500€ verdient wird gesetzlich ein Eigenbedarf von 1000,-€ angesetzt.
> Wenn der Vater des Kindes nach Abzug des Kindesunterhaltes (hat stets
> Vorrang vor den Unterhaltszahlungen an die Mutter) weniger als den
> vorgeschriebenen Selbsterhalt zur Verfügung hat, muß er kein Unterhalt an
> die Mutter zahlen, man nennt das auch Betreuungsunterhalt. Da kümmert sich
> aber normalerweise das Jugendamt drum, so war es zumindest bei meiner
> Schwester. Ich lasse aber alles über meinen Anwalt regeln. Halte nicht so
> viel vom Jugendamt. Das Jugendamt wird sich aber eh mit dem Kindsvater in
> Verbindung setzen, da dieser die Vaterschaft anerkennen muß.
> Wenn ihr beispielsweise ALG II in Anspruch nehmen müßtest, dann würde das
> Arbeitsamt sich das Geld auch über den Kindsvater wieder
> "reinholen" sofern dieser genug verdient.
> Wenn ihr noch fragen habt, dann fragt einfach. Pro Familia gibt aber auch
> sehr gut Auskunft.
>
> LG an die werdenden Mamis
> Bine
mal eine frage bekommt man dann 225euro unterhalt + 184 euro kindergeld (+elterngeld) oder wie meinst du das?
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