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Komplizierte Vaterschaftsanerkennung
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ich wollte hier mal nachfragen ob sich jemand in meiner sache auskennt oder auch in der Situation ist/war.
Es geht darum, ich bin getrennt lebend, noch nicht geschieden. Habe ein neuen Partner, der Kindesvater.
Beim Jugendamt (telefonsich) haben sie mir gesagt das er erst die Vaterschaft anerkennen kann wenn die Scheidung eingereicht ist, dafür bräuchte ich ein Bestätigung vom Amtsgericht. Diese hab ich aber nicht oder noch nicht.
Mein noch Ehemann muss ja auch dort erscheinen um zu unterschreiben das er nicht der Vater ist. Die Scheidung ist eingereicht, habe auch von der Anwältin das schreiben.
Würde die ausreichen?
Und könnte dann das Kind auch den Nachnamen des Vaters bekommen? Laut Jugendamt nein. Im Inet hatte ich aber schon anderes drüber gelesen.
Mein Kind wird in 3 Wochen per KS geholt, also die Scheidung wäre bis dahin auch noch nicht durch.
Gehen heut mittag zum Jugendamt, da Scheidung jetzt erst eingereicht werden konnte. Bin total aufgeregt ob alles so klappt wie wir es gerne hätten.
lg
ich glaub kann dir ned direkt helfen bin nicht geschieden oder so,
aber wegen den namen wenn die vaterschaftsanerkennung durch ist und ihr das gemeinsame sorgerecht unterschrieben habt müsste es gehen das das kind sein namen bekommt.
bei uns ist es so weil mein freund und ich sind noch nicht verheiratet aber der kleine bekommt gleich nach der geburt sein namen mussten nur vaterschaftsanerkennung machen und ich musst es gemeinsame sorgerecht bestätigen und das ich einverstanden bin das es kind sein namen bekommt,
denk das des dann bei dir auch so geht. aber halt erst nach der vaterschaftsanerkennung weil die ist nötig hat es bei uns geheißen.
viel glück!!
lg
ich kann dir zwar auch nicht direkt weiterhelfen. weil ich auch nicht verheiratet bin od. geschieden werde.
aber wie stepi2011 schon sagte dürfte das mit den namen klar gehen sobald ihr die annerkennung hab und das sorgerechtserklärung abgegeben habtt.
was ich vieleicht auch noch sagen kann ist das meine tante vor vier jahren geschieden wurde und sie vorher ein kind mit einem neuen partner bekommen hat und das kind konnte auch den namen des vater´s annehmen...
Das das Kind den Namen vom Vater bekommen kann kenn ich auch von meiner Freundin.
Nur bei mir heißt es, da ich noch verheiratet bin, gibt es ein eheliches Kind und den Familiennamen. Richtig fände ich es nicht, wenn wir die Vaterschaftsanerkennung ja machen können. Dann wäre es doch auch wieder egal welcher Name das Kind bekommen könnte
Irgendwo ist es ja auch mies dem noch Ehemann gegenüber, da er einfach als Vater eingetragen wird.
@ Steffie
danke schön
Heut Mittag werde ich wohl mehr wissen, wenn nicht sogar mich mit denen in eine heiße Diskusion befinden
es gibt hier den weg der vaterschaftsanfechtung, die muss allerdings dein ehemann machen.
Ich hoffe ja auch das mein ex heute auch auftaucht. Er will ja nicht die Vaterschaft.
Und der Kindesvater will es anerkennen. Dazu ist mein ex auch Zeugungsunfähig. Also eigentlich würde ja nicht dagegen sprechen.
Da fällt mir noch ein, wenn es denn so wäre, dann würde meine noch Mann ja auch das Sorgerecht bekommen. Wir sind ja noch verheiratet. Und ich werde ihm doch kein für ihn fremdes Kind geben. Zu dem wir ja auch kein Kontakt mehr haben.......halt jetzt nur wegen dem Jugendamt.
ruf beim ag an und sag denen die sollen dir ne bescheinigung schicken, ansonsten soll das ja in deiner gegenwart beim ag anrufen und sich das telefonisch bestätigen lassen. zur scheidung gibts ja auch n aktenzeichen...
Dann müssen die dort halt anrufen.
Das mit dem Sorgerecht sehe ich schwarz, möchte nicht das er entscheiden kann über mein Kind. Da ich auch noch crohnisch Krank bin und wenn dann was ist liegt dann die Entscheidungen ja bei ihm.
Aber das wird er sich mit meiner Mutter nicht trauen
Ich werde später oder morgen berrichten was raus gekommen ist.
Also für jeden der mal in die selbe Situation kommen sollte.
Man braucht vom Amtsgericht eine Bescheinigung das der Scheidungsantrag eingeganngen ist und rechtens ist. Dann kann man Vaterschaftsanerkennung und Aberkennung machen. Rechtens wird es aber trotzdem erst nach der Scheidung, aber man umgeht die Vaterschaftsanfechtung.
Solange man noch Verheiratet ist bleibt der noch Mann der Vater auf der Geburtsurkunde. Heißt auch das er auch das Sorgerecht hat und auch Unterhaltpflichtig wäre.(Wenn er zahlt, kann er sich das vom Kindsvater wieder zurück fordern)
Sobald das Kind da ist muss ich das alleinige Sorgerecht beantragen.
Ich muss sagen, da fehlt der Absatz: Wenn beide Parteien sich einig sind, sollte das alles eigentlich kein Problem sein. Aber leider ist es nicht so.
Das ist eigentlich alles nur unnötiger Papierkram
Mein noch Mann kann ja auch in der Ehe mit einer anderen ein Kind bekommen, da bin ich ja auch nicht gleich die Mutter
Egal da muss ich jetzt durch
Und mein Freund muss leider das ganze so hinnehmen
lg
wird des dann nach der scheidung in der geburtsurkunde geändert?? nicht das es kind des ja mal sieht oder irgendwann wird es es sehen udn sieht das da ein anderer vater oben steht und denkt das ihr es die ganze zeit angelogen habt??
Es ist nur dem Kindesvater gegeüber nicht fair, da er keine rechte an sein Kind bis dahin hat. Und eine Scheidung kann sich auch mal ewig hinziehen.
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