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Wird Eltergeld gestrichen????
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weiß jemand ob das Eltergeld also die 300euro ab 01.01.11
gestrichen werden?
obwohl 1 Jahr genemigt wurde?
kindergeld bleibt aber oder?
Liebe Grüße
hab mich mal in verschiedenen Foren umgeschaut im forum Rund ums baby steht das und bei gofeminin auch...
Deshalb wollt ich mal fragen ob das wirklich so ist und ab wann???
Liebe grüße
das wird erst am 17.12 (auf jedenfall richtung weihnachten) entschieden...
noch steht nichts fest...
aber wenn sie das durch bekommen wird es bei den hartz4 empfängern angerechnet egal ob das kind nach oder vor dem 1.1.11 geboren ist...
die die arbeiten bekommen es so wie vorher
das kindergeld wird weiterhin natürlich gezahlt...
also das mit dem Elterngeld steht fest ...
ich hab vom Landratsamt meiner Stadt gestern einen Brief bekommen ...
da steht drinne das das Elterngeld nun auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird ... das heisst ihr bekommt zwar weiterhin die 300 Euro Elterngeld aber das wird auf das ALG II angerechnet und dadurch bekommt man dort weniger ...
ausserdem wird dir das Elterngeld komplett gestrichen wenn dein Nettolohn über 1200 Euro im Monat betrug ...
dann gibts da noch die Regelung das wenn dein Lohn aus dem Ausland kam (also Schweiz oder Österreich oder so) das es da auch eine änderung gibt ...
also wie gesagt ich hatte gestern so nen Info Brief im Briefkasten ... fragt doch einfach mal bei eurem Landratsamt nach ...
für mich trifft das Gott sei Dank alles gar nicht zu ...
LG Sanny
> huhu
>
> ausserdem wird dir das Elterngeld komplett gestrichen wenn dein Nettolohn
> über 1200 Euro im Monat betrug ...
>
> LG Sanny
Hallo Sanny,
also diese Regelung kann ich nun wirklich nicht glauben. Das wäre ja unfair. Kannst Du das nochmal in Deinem Brief nachschauen, ob der Wortlaut wirklich so ist? Das kann ich nicht glauben, dass das ET nur noch für "Geringverdiener" ist.
LG
Maggy
ach nö i will mich net schon wieder maßlos aufregen ick hol mir jetzt nen Kaffee... schön zweiten Advent euch allen trotz alle dem
lasst euch nicht verunsichern durch den brief!!!!
noch steht nichts fest!!!!
es wird wohl so kommen aber noch ist es nicht entschieden...
wenn die arge schreibt und versuchen will es jetzt schon anzurechnen(wie sie in schleswig holstein wo es schon mehrfach vorgekommen ist)
dann geht gegen an...!!!!
ich hatte mit dem herrn vom amt wo das elterngeld herkommt gesprochen...
noch dürfen sie es nicht anrechnen auch wenn sie es versuchen wenn dann erst ab 1.1.11 und das steht auch noch nicht 100% fest
guckt doch mal die nachrichten
achso ja es wäre unfair...
unsere kleine war nicht geplant, als wir im februar es erfahren haben das ich schwanger bin haben wir alles durch gerechnet..
hätten wir es da schon gewusst das dieses elterngeld wohl weg fällt hätten wir uns es bestimmt noch mal gut überlegt...
schreibt doch mal eine böse email an die merkel...
die hat ne eigene seite im inet...tut gut....
wie familien freundlich deutschland doch wäre und das sie sich vielleicht ein kleines auto besorgen soll oder vielleicht mal rad fahren soll (die kann schließlich auch sparen) nicht immer nur wir...
boah bin ich stinkig!!!!
ach so ich habe gearbeitet aber nicht lange genug mit einer kleinen pause und der papa ackert von morgens bis abends...
> huhu
>
> ausserdem wird dir das Elterngeld komplett gestrichen wenn dein Nettolohn
> über 1200 Euro im Monat betrug
>
Da hast du dich verlesen.Wie soll das bitte gehen wenn man uns das Elterngeld streicht????Wovon sollen wir unsere Kinder und uns ernähren.Ich habe diesen Brief auch bekommen.Dort steht wortwörtlich drin
"Für Nettoeinkommen zwischen 1200€ und 1240€ vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes künftig schrittweise von67Prozent auf 65Prozent."
Richtig lesen und nicht mit falschen Informationen alle wild machen.
Die 300€ bleiben erhalten beim ALGII aber es wird angerechnet.
Einen schönen 2.Advent.
LG
das Elterngeld wird für die Leute die ein Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro haben von 67% auf 65% gemindert ...
Sorry nochmal ...
Aber das ist alles schon geregelt bei uns ... wir haben gleich auf dem Amt angerufen ... also bei uns in Sachsen ist das schon entschieden ... die Änderungen finden am 01.01.2011 statt ... und sind fest ...
LG Sanny
also ich habe zwar noch keinen brief bekommen, aber von den änderungen hab ich auch schon gehört.
das die 300€ auf den hartz IV satz angerechnet werden, sorry, aber das find ich vollkommen in ordnung.
prinzipiell hab ich ncihts gegen arbeitslose, solange, wie sie die arbeitslosigkeit nicht verursacht haben.
ich habe was gegen die arbeitslosen, die sich noch nciht mal darum bemühen, wieder in arbeit zu kommen.
und ganz ehrlich, die hartz IV leute, die bekommen doch alles bezahlt. können sich von der GEZ befreien lassen, bekommen komplette wohnungserstausstattungen bezahlt, die kindererstausstattung. da find ich das vollkommen in ordnung, das die nicht noch zusätzlich 300€ elterngeld bekommen.
das mit den von 67% auf 65% hab ich auch gehört, allerdings wusste ich noch nicht, das es von dem nettoeinkommen abhängt.
wisst ihr, wie das ist, wenn man in den ersten 6 monaten z.B. über 1.200€ netto bekommen hat, und aufrgund eines beschäftigungsverbotes dann weniger?
weil es werden ja die letzten 12 monate vor der geburt angerechnet.
leute, macht euch nicht verrückt, wenn das geld nciht reicht, dann versucht doch einfach nen hartz IV antrag zu stellen, und den durchzubekommne.
ichh persönlich hätte da gar keine skrupel!!!
> das mit den von 67% auf 65% hab ich auch gehört, allerdings wusste ich noch
> nicht, das es von dem nettoeinkommen abhängt.
> wisst ihr, wie das ist, wenn man in den ersten 6 monaten z.B. über 1.200€
> netto bekommen hat, und aufrgund eines beschäftigungsverbotes dann weniger?
> weil es werden ja die letzten 12 monate vor der geburt angerechnet.
Normalweise darf dir durch das Beschäftigungsverbot kein finanzieller Nachteil entstehen.
Hast du denn weniger Geld bekommen?
Ich bin der Meinung das bei dem Antrag auf Elterngeld ein Abschnitt ist,wo nach krankheitsbedingten Arbeitsausfall während der Schwangerschaft gefragt wird,was dann von einem Arzt bestätigt werden muss.
Inwieweit das dann für die Berechnung des EG eine Rolle spielt,kann ich dir aber leider nicht genau sagen.
lg
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