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Probleme mit dem Elterngeld
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ich bin eine Juli Mami, der kleine Sonnenschein hat am 7.7.das Licht der Welt erblickt.
Noch vor der Geburt hatten wir die Anträge für Kinder-Elterngeld schon ausgefüllt und fertig, sodass nur Geb.Datum und Geb.Urkunde hinzugefügt werden mussten.
Nun ist es soweit und ich bin aus dem Mutterschutz raus und SOLLTE Elterngeld bekommen.
Da ich außer einem Schreiben, dass mein Antrag am 14.07.eingegangen ist und bearbeitet wir bekommen habe, hab ich mal angerufen und nachgefragt.
Reaktion sie seien erst sbei den Anträge n die am 10.07.eingegangen sind und es würde noch ca. 5 -6 Wochen dauern.....geht garnicht.
Nach etwas hin und her wurde micht versichert es sei Ende der Woche drauf...
NAJA wie das nun bei Ämtern ist......NICHTS....
Wie ist bzw war das bei euch?
Lg jessy
Ich würde einfach immer wieder anrufen bis es da ist!
Sind halt Ämter, aber wehe sie haben von uns was zu bekommen, dann am besten sofort!
Kommt aber sicher drauf an welche stelle für dich zuständig ist, bei uns ist es bayreuth.
Würde da nochmal anrufen!
Und klar sobald die nur 10 cent von dir zu bekommen haben steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür
Mein Bescheid kam relativ zügig 2 Wochen nach Beantragung, aber gleich mit dem Vermerk, dass die 1. Zahlung bis zu 7 Tagen später kommen kann.
Im Grunde sind zwischen Bescheid und Zahlung 6 Wochen. Nun frag ich mich, warum die das dann nicht auf die Reihe bekommen? ?
Weder Vermieter noch Versicherung interessiert es, wenn das Amt später zahlt..
Ihr habt Recht: wenn die eine Rückzahlung fordern, wird ein anderer Ton angeschlagen.
Es ist schon eine ganze Weile her, als ich Hartz IV bekam (zum Glück hab ich schon länger eine tolle Arbeit und hoffe, die behalten mich nach der Elternzeit). Jedenfalls haben die mich ganze 2 Jahre falsch berechnet und mir zuviel gezahlt. Dann kam der Brief: "Sie haben zu unrecht bezogen..." - als ob es meine Schuld gewesen wäre. Entschuldigung kam zwar von der Sachbearbeiterin, aber zahlen muss ich trotzdem ein paar Jahre (hab natürlich die kleinste Rate genommen und aus gewissen Gründen ließen sie mich gewähren
Ich bin eine September Mami und habe mein Antrag jetzt im Oktober persönlich abgegeben und muss nur noch meine Identifikationsnummer per E-Mail schicken.
Aber als wir Ihn abgegeben haben und ihn durchgegangen sind..waren wir erstmal bissel entsetzt. Hatte mein Kreuz, zwecks welches Elterngeld ich beantrage, bei Mindestelterngeld gesetzt. Dabei bekommt man ja 300€. Das andere Elterngeld wo es berechnet wird nach den letzten 12 Monaten Einkommen, wurde gleich bei mir abgewehrt. Ich hatte alles für den Antrag mit, kannte mich eben nicht aus welches Elterngeld man beantragt. Sie meinten aber das mein Ausbildungsbescheid nicht ausreicht. Obwohl eine Berechnung beilag, man muss dazu sagen ich bekomme mein Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt weil ich in einer Rehaausbildung bin. Jedenfalls meinte Sie das ich von denen ein anderen Bescheid brauche wo etwas wegen steuern drauf steht, was ich aber nicht habe. Ich zahle ja keine Steuern, da meinte sie eben, dass ich nur Mindestelterngeld beantragen kann weil ich keine Steuern bezahle.. Find ich ja schon bissel mist das ich daher nur die 300€ bekommen würde und somit mich wieder wegen Aufstockung beim Arbeitsamt melden muss bzw Wohngeld beantragen.
Wie lange die Berechnung dauert weiß ich nicht, hoffe nur das es schnell geht. Kindergeld hab ich danach weg geschickt gehabt und gestern schon den Bescheid bekommen, waren glaube höchsten 2 Wochen.
Wollt ich nur mal los werden das es auch so geht und meiner Meinung nach i.wo nen Nachteil ist, nur weil ich keine steuern zahle und deswegen kein berechnetes Elterngeld bekomme.
Liebe Grüße
Wende Dich doch nochmal an eine Beratungsstelle und stelle Dein Problem dort nochmal dar. Vielleicht rät man Dir dann zu einem Widerspruch, sobald der Bescheid da ist oder auch gleich zur Abgabe eines neuen Antrags...
Wie du schon selbst gesagt hast, zahlst du keine Steuern... Weil du steuerfreie Bezüge vom Arbeitsamt erhälst... Arbeitslose erhalten ebenfalls nur den Mindestsatz beim Elterngeld...
Denn im §2 zum Gesetz für Elterngeld und Elternzeit wird nur vom steuerpflichtigen Einkommen gesprochen.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html
Hast du aber nicht... Daher gehe ich davon aus, dass dir nur der Mindessatz zusteht. Aber frage ruhig mal bei deinem Berater nach, der müsste es wissen...
Zu den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten: Es sind einfach unterschiedliche Stellen, Familienkasse (Kindergeld) und die Elterngeldstelle (in Ba-Wü ist das z. B. die L-Bank)... Da können die Zeiten variieren...
Aber bei einer Beratungsstelle würde ich es dennoc versuchen. Vielleicht hast Du ja Glück und Deine Konstellation stellt gerade einen Sonderfall dar
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