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Antrag Babyerstausstattung
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hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Antrag?
Ich schildere Euch kurz mein Problem.
seit Juli bin ich glückliche Mutter einer kleinen Tochter. Im Juni habe ich den Antrag zur finanziellen Unterstützung - Erstausstattung bei der Stiftung "Hilfe für Familien in Not" (Land Brandenburg) abgegeben.
Ich lebe gemeinsam mit meiner Tochter in einer Wohnung. Der Vati - mein Partner - ist berufsbedingt leider ständig auf Achse, verdient zwar dadurch besser als würde er vor Ort arbeiten, hat jedoch auch höhere Ausgaben. Im Beratungsgespräch spielte nur mein Einkommen, welches unter der Höchstgrenze zur Genehmigung des Geldes liegt, eine Rolle. Die Beraterin erwähnte im Antrag jedoch auch, dass wir in Zukunft ein Haus bauen und zusammen ziehen möchten, was jedoch noch in weiter Ferne liegt. Daraufhin musste ich Einkommensnachweise meines Partners mit angeben. Was ich allerdings nicht verstehe, da wir nicht zusammen gemeldet sind und ich somit alle Lebenshaltungskosten für das Kind und mich selbst trage.
Nun wurde der Antrag abgelehnt.
Ist es denn rechtmäßig, dass beide Einkommen angerechnet wurden, trotzdem wir nicht zusammen leben und ich finanziell alle Kosten übernehme?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Danke im Voraus.
LG
Julia
ich kenne mich da zwar nicht wirklich aus, aber ich weiß noch, als mein großer geboren wurde und wir erziehungsgeld - mein sohn kam 8 tage vor einführung des elterngeldes zur Welt - beantragen mußten, das das einkommen meines partners eine rolle gespielt hat in Niedersachsen.
wir haben zwar in einem haus, aber in 2 getrennten Wohnungen gewohnt und die beim Jugendamt sagten uns, wenn der vater sich maßgeblich um das kind kümmert, wird sein einkommen mit einbezogen.
somit bekam ich für meinen großen ganze 3,5 monate volles und 2 monate gemindertes Erziehungsgeld und dann nix mehr.
könnte also gut sein, da ihr in absehbarer zeit zusammen ziehen wollt und dein partner sich ja kümmert, das das schon reicht, für eine ablenuhnung.
aber um sicher zu gehen, würde ich erstmal wiederspruch einreichen mit dem vermerk, das du die wiederspruchsbegründung binnen 14 tage nachreichst.
somit verschaffst du dir zeit und wahrst die wiederspruchsfristen und kannst dich ganz genau schlau machen.
ich drück euch die daumen.
lieben grüße
noroelle
Da hätte ich auch abgelehnt! Daumen hoch für die Behörden! Scheinbar scheinen sie doch noch zu erkennen wer und wer nicht in NOT ist!
"dass wir in Zukunft ein Haus bauen und zusammen ziehen möchten, was jedoch noch in weiter Ferne liegt."
nur weil sie später ein haus bauen möchten, heißt es ja nicht das sie zurzeit in geld schwimmen müssen ..ohne grund würde sie den antrag ja nicht stellen oder
Mittlerweile weiß ich auch, dass beide Gehälter zählen, da meine Beraterin jedoch Gegenteiliges behauptete, war ich verwirrt.
Nun gut, ich akzeptiere die Ablehnung und gut ist. Das Leben geht weiter und wird jeden Tag durch Kinderlachen bereichert
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