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kindergeld - kennt sich jemand aus?
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nein, ich bin nicht schwanger
nun stellen sich mir 2 fragen:
1. bekommt mein mann auch kindergeld für ihn, obwohl er eigentlich kein sorgerecht hat (er steht aber in der geburtsurkunde)?
2. beim 4. kind bekommt man ja 215 euro (etwas mehr). kindergeld für unsere gemeinsamen kinder beziehe aber ich. zählt dann das bei meinem mann trotzdem als 4. zählkind? oder kann ich sogar kindergeld beantragen??
ist zwar unwahrscheinlich, dass jemand von euch in so einer situation steckt, aber vielleicht kennt sich ja trotzdem einer aus?
Die andere 3 kinder sind die bei dir angemeldet beim kindergeldkasse?? sind sie alle drei von dein mann???
erst dann kann ich dir eine richtige antwort geben.
ich kenn mich aus da ich in dem Verein arbeite.
also es ist so das dein Mann sogar verpflichtet ist Kindergeld zubeantragen da sein Sohn ja bei euch lebt. Ihr müßt ein aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und dann noch ein Schreiben von der Mutter das der sohn deines Mannes bei euch lebt und das auch er das Kindergeld beziehen soll.
Nun ist es so das eure oder deine Kinder über deinen Namen laufen und du hast nicht das recht für den Sohn deines Mannes Kindergeld zu beantragen. Aber um mehr Geld rauszubekommen könnte dein Mann für alle Kinder Kindergeld beantragen vorrausgesetzt er ist der Vater deiner Kinder. Bei Pflegeeltern so wie meine Vorgängerin gesagt hat ist das so das nicht die Kindergeld beantragen sondern der Gesetzliche Vormund und das ist bei Pflegekindern das Jungendamt.
Lg.
nun hab ich aber folgendes gelesen:
als kinder werden berücksichtigt:
....
kinder des ehegatten (stiefkinder) die der antragsteller in seinen haushalt aufgenommen hat
also dürfte ich doch auch für ihn kindergeld beantragen, oder?
muss seine mutter wirklich zustimmen? aber nur zustimmen, dass er bei uns wohnt oder? aber die kann dann nicht das kindergeld behalten, wenn er bei uns angemeldet wird, oder?
beim ausfüllen des Antrages ist mir die stelle auch aufgefallen.man kann für das Kind des ehegatten das bei ihm lebt auch kindergeld beantragen.
ich glaube aber, dass die mutter auch den antrag unterschreiben muss.
lg,deniz
die Mutter muß dem zustimmen weil sie ja jetzt antragssteller ist. Sie kann das Kindergeld nicht einfach behalten weil das Kind ja dann bei euch wohnt und ihm steht das Kindergeld zu. Wenn sie sich weigern sollte sollte gibt es auch die möglichkeit den Antrag so zu stellen das man schreibt dass das Kind jetzt bei euch lebt und ihr dann den KG Antrag stellt sollte sie dann schon zahlungen erhalten haben dann muß sie das Geld an die KG Kasse zurück zahlen.
Sorry hab ich überlesen das ihr verheiratet seid, dann kannst auch du den Antrag stellen.
Lg.
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