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Elterngeld
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für das Elterngeld bekommst du nach der Geburt deines Kindes von der entsprechenden Elterngeldstelle Unterlagen zugeschickt. Diese musst du dann entsprechend ausfüllen (Einkommensnachweis bekommst du auf Anfrage vom Arbeitgeber) zurück schicken.
Das Attest für das Mutterschaftsgeld bekommst du vom Arzt. Informiere dich bei deiner Krankenkasse, was du alles vorlegen musst.
lg
Nicole
Kindergeldantrag gibt es im Internet, den schickst du auch nach der Geburt mit einer Geburtsurkunde zur Arge, von den kommt das Kindergeld.
Elterngeldantrag gibt es auch im Internet, einen Teil muss dein Arbeitgeber ausfüllen, Verdienstnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt mit dazu und deinen Teil ausfüllen. Eine Geburtsurkunde dazu.
Du kannst die Anträge jetzt schonmal soweit ausfüllen wie es geht und nach der Geburt dann noch das Einträgen was fehlt, Geburtsdatum zum Beispiel!
Wenn du nach der Geburt dein Kind beim Standesamt anmeldest bekommst du für die Behörden auch die entsprechenden Geburtsurkunden!
Elterngeldantrag an besten so schnell wie möglich nach der Geburt einreichen, das dauert paar Wochen mit der Bearbeitung!
Bei mir musste der Arbeitgeber beim Elterngeld gar nix ausfüllen. Ich brauchte lediglich den Verdienstnachweis dazu legen. Und binnen sechs Wochen lief das Elterngeld. In der anderen Zeit lief noch das Mutterschaftsgeld (welches auf das Elterngeld angerechnet wird).
lg
Nicole
In meinem Elterngeld ist extra ein Blatt für den AG dabei gewesen, vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!?
Ich musste auch zum Elterngeldantrag die Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld dazu legen.
Kindergeldantrag könnt Ihr Euch auch schon jetzt holen.
Mir half eine selbstgemachte Check-Liste und fürs nächste Kind habe ich die Liste auch schon fertig
Grüsse Molly
ich habe mich gerade fürchterlich geärgert was das Elterngeld betrifft.... Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt und somit auch 12 Monate Elternzeit, ABER! Das Elterngeld wird ab Geburt bezahlt (wenn man die ersten 12 Monate ankreuzt) und die Elternzeit beginnt erst nach Ablauf des Mutterschutzes. D. h., ich habe im 1. Monat 0,-€ bekommen, da das Mutterschaftsgeld voll angerechnet wird und im 2. Monat 115,-€ und erst ab dem 3. Monat dann den vollen Betrag. Und jetzt habe ich noch 2 Monate Elternzeit über OHNE Elterngeld.
Beim nä. Kind werde ich erst ab dem 3.Monat bis zum 14. Monat beantragen, dann stimmen die Zeiten und es geht kein Geld verloren!
Nette Idee mit den 3-14 LM, aber leider geht das nicht!
Bin ja eigentlich nicht der Freund von "Früher war alles besser", aber bei meinen ersten Kindern gab es noch 3 J. Erziehungsurlaub und 3 J. Erziehungsgeld und wenn man auf geringfügiger Basis was dazu verdient hat wurde das auch nicht angerechnet. Das waren halt noch Zeiten
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