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Welche Steuerklasse ab Geburt bei unverheirateten?
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Könnt ihr mir sagen, in welche SK man am besten wechselt oder ob überhaupt? Wir sind nicht verheiratet, also beide in SK 1. Auf welche Steuerkarte sollte das Kind gesetzt werden - haben wir die Wahl?
Einzig der Kinderfreibetrag macht dann einen Unterschied.
Den erhalten normalerweise beide Elternteile hälftig, also jeder 1/2 Kind auf der Steuerkarte. Falls allerdings ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann man einen Antrag stellen, diese Hälfte auf sich selbst übertragen zu lassen.
Allerdings macht dieser Kinderfreibetrag meist nicht wirklich viel aus, denn auf die Lohnsteuer, also den Löwenanteil, hat er keinen Einfluß. Erst bei höheren Einkommen - wenn die Günstigerprüfung es hergibt - kommt er zum Tragen anstelle des Kindergeldes.
Falls du die nicht mehr bekommen solltest, kann ich das auch evtl einscannen und dir per Mail schicken, wenn dir das recht ist.
Ich muss ich auch durch diesen ganzen Dschungel aus Geldern, Anträgen und Optionen durcharbeiten. Ganz schön kompliziert das Ganze.
Sie ist doch nicht verheiratet, dann hat sie keine Wahlmöglichkeit!
Übrigens, den Freibetrag hat man auf jeden Fall. Allerdings kommt er wirklich erst zum Tragen, wenn man richtig gut verdient.
Du kannst Dir das eventuell von Eurer Lohnstelle mal durchrechnen lassen - dann weißt Du es ganz genau.
Verdienen beide Ehepartner ungefähr gleichviel, ist für beide die Steuerklasse IV zu wählen.
Wenn das heiraten bei Euch nur Thema ist, wenn ihr Euch damit finanziell besser stehen würdet, dann kommt es - wie gesagt - auf den Gehaltsunterschied bei Euch an.
Bei gleichem Gehalt/Verdienst: Steuerklasse I (unverheiratet) bzw. IV (verheiratet); das nimmt sich nix.
Bei größerem Gehaltsunterschied: Heiraten und Splitting wählen, Steuerklasse V für das kleine, Steuerklasse III für das große Gehalt.
Im Bezug auf Elterngeld müßte man tatsächlich (in der Ehe) gleich zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklassen ändern, V für die Frau und III für den Mann, damit man das größtmögliche Elterngeld bekommt.
> Im Bezug auf Elterngeld müßte man tatsächlich (in der Ehe) gleich zu Beginn der Schwangerschaft
> die Steuerklassen ändern, V für die Frau und III für den Mann, damit man das größtmögliche
> Elterngeld bekommt.
Stimmt, da war ich wohl gedanklich schon beim Mittagessen
Wie JuYael schon sagte, I und IV haben keinen Unterschied (zeigt nur an ob man verheiratet ist). III/V ist sinnvoll, wenn es große Gehaltsunterschiede gibt (wobei man evtl. am Jahresende zurückzahlen muss, hat aber monatlich mehr)...
Unverheiratete sind fast immer in I, nur Alleinerziehende bekommen die II (hier gibt es noch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, daher der Unterschied zur I)...
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