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Beschäftigungsverbot und Urlaub?
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ich habe eine Frage an alle, die sich mit einem individuellen Beschäftigungsverbot auskennen. Meine Situation ist folgende: Ich war 2 Wochen krank geschrieben, im Anschluss hatte ich 2 Wochen Urlaub. Am ersten Tag der Urlaubswochen hat meine FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mein Arbeitgeber hat den Urlaub aber trotzdem als normal genommen verbucht, mir die Tage also nicht gutgeschrieben, wie das z.B. bei einer Krankschreibung erfolgen würde.
Auch habe ich Urlaub im Juli geplant (und schon angemeldet). Dieser Urlaub steht auch noch als "geplant" im System, obwohl ich ihn ja nicht nehmen werde.
Wisst ihr, ob es für so einen Fall eine gesetzliche (?) Regelung gibt? Also, ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber meine Urlaubstage abzieht? Oder nicht? Ich meine klar, im BV werde ich ja weiterhin so behandelt, als würde ich arbeiten, deswegen ist es vielleicht richtig so, wie es gemacht wurde...
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Ich hatte das auch so meine 26 Urlaubstage sind dadurch
Weggefallen habe den ganz normalen Lohn bekommen
Besser als ein bv gehts ja garnicht.
Lg jenny
also bei mir war es genauso wie bei prinzessin. wir mussten unseren urlaub für das ganze jahr im januar abgeben und ab april habe ich bv gekriegt und jetzt werden mir die tage gut geschrieben. ich würde mich da mal informieren, glaube nicht das der chef dir den urlaub buchenn kann bzw darf.
viele grüße
schau mal hier... der urlaub muss dir wieder gut geschrieben werden!
LG
Ich hatte 13 habe mich heute Mittag vertan
Da steht drinn den Urlaub kann man im laufenden bzw darauffolgenden Jahr noch nehmen.
Ich habe zwei Jahre Eltern zeit das heißt wenn ich dort nächstes Jahr evtl wieder Anfänge dann gilt das nicht mehr oder?
bei mir ist es so, das wir ab dem tag des bakanntwerdend der ss beschäftigungsverbot haben. und aller urlaub wir nachgewährt wenn wir wieder beginnen zu arbeiten.
schaffst du es nicht den Urlaub in einer Frist bis ende des Jahres bzw Stichtag ist oft der 31.3 des folge Jahres kann dein Arbeitgeber verlangen diesen Urlaub an dein Erziehungsjahr ran zu hängen aber streichen darf er dir den nicht.
Hab im August 2010 ein BV bekommen und hatte 18 Tage Urlaub (verplant) übrig dazu noch den Urlaub bis nach den 8 Wochen nach ET machte dann insgesamt 27 Tage Resturlaub. Entbunden hab ich am 28.2.2011 meinen Urlaub hätte ich bis zum 31.3.2012 wegnehmen müssen. Ging ja nicht da es nur 24 Arbeitstage waren und mußte die 27 Tage an die Erziehungzeit ran hängen und brauchte erst am 5.4.2012 wieder arbeiten gehen.
Lg
So wird das bei mir gemacht. Resturlaub und Gleitzeit werden mit der letzten Abrechnung ausbezahlt.
Lg Marie-2012
Falls ich dort nicht mehr arbeiten kann ( weil meine Chefs wissen es noch nicht) was ist dann mit meinem Urlaub?habe ich ein recht den mir ausbezahlen zu lassen oder wie?
Deswegen muss ich mir 100 prozentual sicher sein und es immer schriftlich vorlegen sonst läuft bei denen nichts und das mache ich auch nur wenn ich
Gehen muss sonst hab ich Hölle auf Erden da.
Besonders der Hinweis auf das Mutterschutzgesetz §17 war super. Ich werde mal mit der Personalabteilung sprechen. Die waren sich wohl auch nicht sicher, wie sie den Urlaub behandeln sollen und haben ihn dann einfach abgezogen.
Viele Grüße!
mein chef hat mir ein auszug geben darin stand.. ist der urlaub genehmigt und geplant verfällt er mir. da mein Beschäfftigungsverbot ins neue jahr rein ging (13Tage) ungeplant steht der mir zu. Auf schiftl. bitten die 13 tage auszuzahlen lehnte er ab .. er will sie mir nach Erziehungzeiten auszahlen.
Ob das stimmt weiß ich nicht aber wegen 7 tage reste geplanter Urlaub wollte ich nicht streiten.
Ich weiß nur sollte ich nach den erziehungsurlaub nicht mehr dort arbeiten .. die 13 tage ausbezahlt bekommen muss.
liebe grüsse
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