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aktuell beglaubigte geburtsurkunde bei entbindung?
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ich hab jetzt schon überall geschaut und finde keine klare antwort,könnt ihr mir vieleicht weiterhelfen? ich bin geschieden und mit meinem neuen freund ( dem papa unseres kindes) zusammen. nun hab ich mitbekommen das wir beide unsere geburtsurkunden zur entbindung mitbringen müssen. jetzt meine frage...muss die aktuell beglaubigt sein und muss die überhaupt beglaubigt sein oder einfach eine kopie??
freu mich riesig wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Eine neue bekommt man nur wenn das orginal verschwunden ist und bei einer Hochzeit braucht man eine Abstammungsurkunde. Die brauchst du aber nicht. Nur deine original beglaubigte Geburtsurkunde.
Lg Lauti
da kann ich DezemberMama2009 nur zu stimmen ich brauchte auch keine Geburtsurkunde oder ähnliches!!! Und wenn du sie brauchen solltest kannst du sie immer Nachreichen!!!
liebe grüße
aber als wir die kleine im krankenhaus angemeldet haben hatten wir beide das jeweilige familienstammbuch unserer eltern vorgelegt.
Wir hatten dadurch die Rennerei zum Standesamt nicht um die Geburt beglaubigen zu lassen
Lg
Geburtsurkunde = Abstammungsurkunde. Wurde irgendwann umbenannt.
Wir hatten Beide unsere Originale mitgenommen ins Krankenhaus. Die haben sich dann um die Anmeldung des Kleinen gekümmert und am Tag meiner Entlassung habe ich unsere Geburtsurkunden sowie des Kleinen mit nach Hause bekommen.
Frag einfach mal in der Klinik nach...es ist nicht überall gleich. Mein Freund hätte z. B. sein Original gar nicht mitbringen müssen, weil er in der Stadt geboren war, wo unser Kleiner auch zur Welt kam. Die konnten dann im PC nachsehen. Bei mir war es was anderes, weil ich in einer anderen Stadt zur Welt kam und daher brauchte ich meine Urkunde.
Also ich habe hier im Standesamt nachgefragt und mir wurde gesagt (da wir nicht verheiratet sind) dass wir vorher zum Standesamt oder Jugendamt gehen müssen und die Vaterschaft anerkennen lassen sollen. Hier braucht man keine Geburtsurkunde des Vaters, so wurde es mir gesagt.
Zur Anmeldung des Kindes, habe ich bisher nur gelesen, dass man die Geburtsurkunde der Mutter mitbringen muss.
ALso ich bekomme jetzt unser zweites Kind und damals bei unserem ersten Kind war es schon so das wenn du nicht verheiratet bist (wie ich) das du vorher die Vaterschaftsanerkennung machen kannst und die Sorgerechtsregelung. Man kann die wohl auch danach machen aber wollte alles fertig machen. Und zum KH mußten wir unsere Geburtsurkunden mitbirngen und die Vaterschaftsanerkennung sowie Sorgerechtserklärung. Da bei uns auch jemand vom Standesamt kommt und das gleich fertig macht.
Aber wenn wollen sie meist eine Beglaubigte, also keine die du selbst Kopiert hast.
Ich bin aber auch vom Standesamt überrascht, was die alles sich selbst so bei holen. Bei der Geburt war ich noch verheiratet, also wurde mein Kind auch leider auf mein Ex-Mann geschrieben (er ist nicht der Vater), von ihm wollten sie glaub den Perso haben, aber da mussten sie sich selbst drum kümmern. Hab ich ja gar nicht eingesehen.
Nach der Geburt, haben wir die Vaterschaftsaberkennung und Anerkennung gemacht, die erst nach der Scheidung gültig wird. Nun bin ich geschieden, habe mein Mädchenname wieder angenommen und die Geburtsurkunde von meinem Sohn ändern lassen, also der richtige Papa und jetzt auch mit meinem Name.
Und das Standesamt hatte alles, mein Scheidungsurteil, die Anerkennung, so wie die Geburtsurkunde von meinem Freund. Das habe ich nicht mitbringen müssen, da war ich überrascht
Ich musste einfach vorbei kommen und 10,- Gebühren wieder bezahlen
bei mir hat eine beglaubigte kopie gelangt.. die haben wir dann beim standesamt wieder bekommen:)
wir haben aber unseren miguel nicht übers kh anmelden lassen (das hätte 2 wochen gedauert
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