vaterschaftstest
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27. Mai 2010 23:41
vaterschaftstest
hey ihr lieben,
ich wollte mal fragen ein paar von euch vllt ahnung davon haben...
ich bekomme im juli mein erstes kind, einen jungen.
der erzeuger sage ich jetzt mal hat sich in den vergangenen 32wochen ein ******dreck um mich gekümmert und scheinbar 0 interesse daran wie es mir und dem kleinen geht usw...
er sagt aber er will zur sicherheit einen vaterschaftstest damit er sicher sein kann, was ich ihm ja auch nicht verweigern will da es sein geld ist!
wisst ihr wie das direkt nach der geburt abläuft, was auf mich zukommt und wie das vor dem ergebnis mit dem unterhalt aussieht und im anschluss bis es berechnet ist wieviel er zahlen muss?
ja und außerdem was an kosten auf ihn zukommt (interessiert mich irgendwie)?
danke
lg jule
ich wollte mal fragen ein paar von euch vllt ahnung davon haben...
ich bekomme im juli mein erstes kind, einen jungen.
der erzeuger sage ich jetzt mal hat sich in den vergangenen 32wochen ein ******dreck um mich gekümmert und scheinbar 0 interesse daran wie es mir und dem kleinen geht usw...
er sagt aber er will zur sicherheit einen vaterschaftstest damit er sicher sein kann, was ich ihm ja auch nicht verweigern will da es sein geld ist!
wisst ihr wie das direkt nach der geburt abläuft, was auf mich zukommt und wie das vor dem ergebnis mit dem unterhalt aussieht und im anschluss bis es berechnet ist wieviel er zahlen muss?
ja und außerdem was an kosten auf ihn zukommt (interessiert mich irgendwie)?
danke
lg jule

28. Mai 2010 07:15
Re: vaterschaftstest
hallo,
also es gibt ja vaterschaftstest in der apotheke zu kaufen, soweit wie ich weiß.....dann wirdder speichel entnommen und eingeschickt.....
die preisklassen sind glaube ich unterschiedlich, aber ich weiß, dass bekannte von mir insgesamt was bei 700 euro zahlen mussten, zimelich heftig, aber na ja gut.....ob es immer noch so ist keine ahnung!
und wegen berechnung des geldes, dass ist abhängig von seinem einkommen. wieviel er an miete und allgemeinen fixkosten hat.....findest darüber auch im netz bissl was, musst mal googlen....
lieben gruß
also es gibt ja vaterschaftstest in der apotheke zu kaufen, soweit wie ich weiß.....dann wirdder speichel entnommen und eingeschickt.....
die preisklassen sind glaube ich unterschiedlich, aber ich weiß, dass bekannte von mir insgesamt was bei 700 euro zahlen mussten, zimelich heftig, aber na ja gut.....ob es immer noch so ist keine ahnung!
und wegen berechnung des geldes, dass ist abhängig von seinem einkommen. wieviel er an miete und allgemeinen fixkosten hat.....findest darüber auch im netz bissl was, musst mal googlen....
lieben gruß
28. Mai 2010 09:50
Re: vaterschaftstest
du solltest auch bedenken, dass er ja nur unterhaltspflichtig ist, wenn er die Vaterschaft anerkennt.. ansonsten siehst du keinen Cent von ihm... und das wird er wohl ohne Vaterschaftstest nicht machen.
LG Jule
LG Jule
28. Mai 2010 14:52
Re: vaterschaftstest
er sagt ja er wird zahlen wenn der test sagt es ist sein kind.
mein vater sagt er muss mindestens irgendwas bei 900euro für sich haben.
der rest wird dann berechnet.
aber bis das ergebnis da ist das wird ja sicher auch mind 4 wochen dauern und wenn es übers gericht läuft noch länger -.- ...
mein vater sagt er muss mindestens irgendwas bei 900euro für sich haben.
der rest wird dann berechnet.
aber bis das ergebnis da ist das wird ja sicher auch mind 4 wochen dauern und wenn es übers gericht läuft noch länger -.- ...
28. Mai 2010 17:48
Re: vaterschaftstest
Also wie das mit dem Vaterschaftstest abläuft weis ich jetzt nicht so, aber was den Unterhalt angeht, solange wie er nicht zahlt wegen Vaterschaft musst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Wieviel er dann zahlen muss hängt vom Gehalt ab, das kann aber jeder nachschauen in der Düsseldorfer Tabelle, ist aber nur richtwert und ja ihm muss ja auch noch was bleiben, das nennt sich Selbstbehalt und liegt um die 900 Euro sowas. Wenn sich diese Werte der Düsseldorfer Tabelle ändern, und das passiert bald Jährlich bekommen die Betreffenden Personen nen Bescheid und so da musst du aber genau schauen, da steht einmal drauf was dir insgesamt zusteht (Unterhalt fürs Kind + Kindergeld) und was der Vater oder Erzeuger zu zahlen hat. Denn wenn du das Gesamte Kindergeld bekommst ist klar das vom Gesamten Unterhalt der dir zusteht das Kindergeld abziehen musst dann weist du was der Vater/Erzeuger zahlen muss. Und wie gesagt je nach gehalt.
Hier kannst nachschauen:http://www.vamv-berlin.de/download/DT_S ... 1_2010.pdf
aber denk dran das Kindergeld abzuziehen!!!!
Hier kannst nachschauen:http://www.vamv-berlin.de/download/DT_S ... 1_2010.pdf
aber denk dran das Kindergeld abzuziehen!!!!
28. Mai 2010 20:24
Re: vaterschaftstest
Hallo ...
Warum muss der Unterhalt denn vom Kindergeld abgezogen werden ?
Habe ich ja noch nie gehört ...
Wenn man Unterhaltsvorschuss bekommt und da muss man Kindergeld abziehen ist man doch schon im Minus ...
Und wenn der Vater 317 Mindestunterhalt zahlen muss und man zieht da das Kindergeld ab bleibt ja auch kaum noch was!
Dann brauch das Kindergeld ja schon fast garnet mehr gezahlt werden!
Warum muss der Unterhalt denn vom Kindergeld abgezogen werden ?
Habe ich ja noch nie gehört ...
Wenn man Unterhaltsvorschuss bekommt und da muss man Kindergeld abziehen ist man doch schon im Minus ...
Und wenn der Vater 317 Mindestunterhalt zahlen muss und man zieht da das Kindergeld ab bleibt ja auch kaum noch was!
Dann brauch das Kindergeld ja schon fast garnet mehr gezahlt werden!
29. Mai 2010 08:49
Re: vaterschaftstest
Wenn der Vater die Vaterschaftserklärung nicht unterschreibt...mußt DU es einklagen. Den test habt ihr dann ja schon gemacht und zahlen müßen alle 
Mein erzeuger kam auch nicht drum herum, obwohl ers nicht unterschrieb...
Aber das können die dir im Jugendamt besser sagen...

Mein erzeuger kam auch nicht drum herum, obwohl ers nicht unterschrieb...
Aber das können die dir im Jugendamt besser sagen...
29. Mai 2010 08:50
Re: vaterschaftstest
lolikom hat geschrieben :
> Wenn der Vater die Vaterschaftserklärung nicht unterschreibt...mußt DU es
> einklagen. Den test habt ihr dann ja schon gemacht und zahlen müßen alle
>
> Mein erzeuger kam auch nicht drum herum, obwohl ers nicht unterschrieb...
> Aber das können die dir im Jugendamt besser sagen...
edit: Jups ist nicht wirklich viel was die männer "leider" zahlen müßen...Deswegen ist es ja auch besser man bleibt mit den Kindsvater zusammen, hat man mehr von.
> Wenn der Vater die Vaterschaftserklärung nicht unterschreibt...mußt DU es
> einklagen. Den test habt ihr dann ja schon gemacht und zahlen müßen alle

>
> Mein erzeuger kam auch nicht drum herum, obwohl ers nicht unterschrieb...
> Aber das können die dir im Jugendamt besser sagen...
edit: Jups ist nicht wirklich viel was die männer "leider" zahlen müßen...Deswegen ist es ja auch besser man bleibt mit den Kindsvater zusammen, hat man mehr von.
29. Mai 2010 09:12
Re: vaterschaftstest
nicht alle müssen das. Es gibt genug die sich da raus winden können. Mein Vater z.B. hatte alles was er besitzt seiner neuen Frau überschrieben und hatte so gesehen nichts mehr. Ging auch vor Gericht. Aber zahlen musste er nicht, da er ja nichts mehr hatte... HAHA... Naja ist viele Jahre her und ich hab ihm verziehen, ich wollt auch nur sagen, möglich ist alles
Wünsch dir trotzdem viel Glück

Wünsch dir trotzdem viel Glück
29. Mai 2010 12:26
Re: vaterschaftstest
Hallo Mädels,
stimmt das Kindergeld muß vom Unterhalt abgezogen werden, aber nur die Hälfte davon. Das liegt daranm das dem Kindsvater das Kind zur Hälfte angerechnet wird. Das heißt von 317€ bleiben dann nur noch 225€ übrig. Find ich total bescheuert aber so ist die Rechtslage nunmal. Hab auch ein Problem damit. Der Kindsvater ist damit fein raus. Die Kosten hab ICH und Kindergeld und Unterhalt reichen kaum aus um die Kosten für den Zwerg abzudecken!!!
Trotzdem für mich kein Grund zum Kindsvater zurückzugehen!!! Auch wenn es mir finanziell besser gehen würde.
Bin mal gespannt ob er den Vaterschaftstest macht und anerkennt!
@Jule
meld dich mal was sich ergeben hat, gerne auch per PN
lg
Sabine
stimmt das Kindergeld muß vom Unterhalt abgezogen werden, aber nur die Hälfte davon. Das liegt daranm das dem Kindsvater das Kind zur Hälfte angerechnet wird. Das heißt von 317€ bleiben dann nur noch 225€ übrig. Find ich total bescheuert aber so ist die Rechtslage nunmal. Hab auch ein Problem damit. Der Kindsvater ist damit fein raus. Die Kosten hab ICH und Kindergeld und Unterhalt reichen kaum aus um die Kosten für den Zwerg abzudecken!!!
Trotzdem für mich kein Grund zum Kindsvater zurückzugehen!!! Auch wenn es mir finanziell besser gehen würde.
Bin mal gespannt ob er den Vaterschaftstest macht und anerkennt!
@Jule
meld dich mal was sich ergeben hat, gerne auch per PN
lg
Sabine
30. Mai 2010 20:08
Re: vaterschaftstest
BineMaya81 hat geschrieben :
> Hallo Mädels,
>
> stimmt das Kindergeld muß vom Unterhalt abgezogen werden, aber nur die
> Hälfte davon. Das liegt daranm das dem Kindsvater das Kind zur Hälfte
> angerechnet wird. Das heißt von 317€ bleiben dann nur noch 225€ übrig. Find
> ich total bescheuert aber so ist die Rechtslage nunmal. Hab auch ein
> Problem damit. Der Kindsvater ist damit fein raus. Die Kosten hab ICH und
> Kindergeld und Unterhalt reichen kaum aus um die Kosten für den Zwerg
> abzudecken!!!
> Trotzdem für mich kein Grund zum Kindsvater zurückzugehen!!! Auch wenn es
> mir finanziell besser gehen würde.
>
> Bin mal gespannt ob er den Vaterschaftstest macht und anerkennt!
>
> @Jule
> meld dich mal was sich ergeben hat, gerne auch per PN
>
> lg
> Sabine
Hey Sabine ...
Das ist ja echt der hammer das wusste ich garnicht!
Na freilich reicht das Geld nicht um die Kosten für ein Baby zu decken und ich finde das das wirklich eine Frechheit ist!
Naja ich würde auch NIE deswegen zurück gehen!
Bin froh, dass ich von Ihm weg bin
Wie läuft das denn nach der Geburt mit dem Unterhalt?
Da ich noch mit Ihm verheiratet bin, wird er ja automatisch als Vater eingetragen, aber muss ich den Unterhalt dann irgendwo beantragen oder was ?
Lg
> Hallo Mädels,
>
> stimmt das Kindergeld muß vom Unterhalt abgezogen werden, aber nur die
> Hälfte davon. Das liegt daranm das dem Kindsvater das Kind zur Hälfte
> angerechnet wird. Das heißt von 317€ bleiben dann nur noch 225€ übrig. Find
> ich total bescheuert aber so ist die Rechtslage nunmal. Hab auch ein
> Problem damit. Der Kindsvater ist damit fein raus. Die Kosten hab ICH und
> Kindergeld und Unterhalt reichen kaum aus um die Kosten für den Zwerg
> abzudecken!!!
> Trotzdem für mich kein Grund zum Kindsvater zurückzugehen!!! Auch wenn es
> mir finanziell besser gehen würde.
>
> Bin mal gespannt ob er den Vaterschaftstest macht und anerkennt!
>
> @Jule
> meld dich mal was sich ergeben hat, gerne auch per PN
>
> lg
> Sabine
Hey Sabine ...
Das ist ja echt der hammer das wusste ich garnicht!
Na freilich reicht das Geld nicht um die Kosten für ein Baby zu decken und ich finde das das wirklich eine Frechheit ist!
Naja ich würde auch NIE deswegen zurück gehen!
Bin froh, dass ich von Ihm weg bin

Wie läuft das denn nach der Geburt mit dem Unterhalt?
Da ich noch mit Ihm verheiratet bin, wird er ja automatisch als Vater eingetragen, aber muss ich den Unterhalt dann irgendwo beantragen oder was ?
Lg
31. Mai 2010 00:54
Re: vaterschaftstest
mach ich biene:).
werde mir morgen mal ein termin bei der pro familia holen und da nachfragen...
werde mir morgen mal ein termin bei der pro familia holen und da nachfragen...

31. Mai 2010 13:07
Re: vaterschaftstest
Also mag ja sein das der Unterhalt nicht komplett ausreicht um das Kind zu versorgen bei manchen, aber mal ehrlich, besser wenig als gar nichts. Und ich finde nicht das das so wenig ist. Immerhin 317 Euro (inkl. Kindergeld) für bis 5 Jahre altes Kind, wenn der Erzeuger bis max. 1500 Euro Netto verdient. Mal davon abgesehen geht man ja irgendwann wieder arbeiten wenn man nen Job hat und wenn nicht mit Hartz4 kommt man auch rum. Auch wenn der Erzeuger vielleicht ein was auch immer ist der braucht auch a Geld für Miete, Nahrung usw. Natürlich find ich es besch***** wenn die dann alles auf die neu Überschreiben oder so sich irgendwie rauswinden das sie gar net zahlen brauchen, aber ich bekomm ehrlich auch gestaute Halsvenen wenn Frauen die Unterhalt bekommen den Hals nicht voll genug kriegen. Ich bekomme das live mit wie das ist wenn der Vater brav zahlt und sogar noch zusätzlich was gibt wenn irgendwie was teures gebraucht wird, aber er ist automatisch der A**** obwohl er sitzen gelassen wurde. Wehe der Unterhalt ist nicht pünktlich Überwiesen worden, das der Vater aber vielleicht nicht pünktlich Überweisen konnt weil der Lohn nicht pünktlich kommt daran denkt man nie. Das kann durchaus ja mal vorkommen, auch in großen Betrieben kann das mal um ein paar Tage schwanken.....ich weis es aus persönlicher Erfahrung. Und wenn Feiertage und Wochenenden nah zusammen sind??? Dann ist es nicht selbstverständlich das der Lohn früher kommt. Aber da wird glei gemeckert und gejammert.....Wenn die Väter zahlen ist das doch gut auch wenns halt net 500 Euro pro Monat sondern nur 230 Euro sind.
31. Mai 2010 16:29
Re: vaterschaftstest
Vielleicht laufe ich Gefahr, hier was zu wiederholen.
Vaterschaftstests die privat gemacht werden, werden grundsätzlich vor Gericht nicht anerkannt, vom Jugendamt übrigens auch nicht. Wenns denn hart auf hart kommt und er hinterher doch nicht zahlen bzw. unterschreiben will.
Am besten ist es, einen durch das Jugendamt anordnen zu lassen.
Sicher ist sicher, denn wenn es so kommt, musst du noch länger warten.
Von den Kosten hab ich keine Ahnung, beläuft sich auf jedes Bundesland anders. Vor Gericht muss er Gerichtskosten, deine Kosten bzw. deines Anwaltes ( in Deutschland herrscht in Familienangelegenheiten vor jedem Gericht eine Anwaltspflicht) und die seines Anwaltes. Je nach dem, insgesamt so ca. 2000€.
( Sollte jetzt nicht klugscheißerisch wirken, bin aber vom Fach
)
Vaterschaftstests die privat gemacht werden, werden grundsätzlich vor Gericht nicht anerkannt, vom Jugendamt übrigens auch nicht. Wenns denn hart auf hart kommt und er hinterher doch nicht zahlen bzw. unterschreiben will.
Am besten ist es, einen durch das Jugendamt anordnen zu lassen.
Sicher ist sicher, denn wenn es so kommt, musst du noch länger warten.
Von den Kosten hab ich keine Ahnung, beläuft sich auf jedes Bundesland anders. Vor Gericht muss er Gerichtskosten, deine Kosten bzw. deines Anwaltes ( in Deutschland herrscht in Familienangelegenheiten vor jedem Gericht eine Anwaltspflicht) und die seines Anwaltes. Je nach dem, insgesamt so ca. 2000€.
( Sollte jetzt nicht klugscheißerisch wirken, bin aber vom Fach

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