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Wer kennt sich mit dem Thema Sorgerecht aus????
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Ich habe ein riesen Problem, werde alleinerziehend u jetzt droht der Vater mir das er mir die kleine weg nehmen würde u er das sorgerecht bekommen würde!!!
Doch wenn ich das nicht ganz falsch verstanden habe bekommt doch normalerweise die Mutter das sorgerecht!!#
weiß einer worauf man achten muß wo ich ihn eintrage u wo besser nicht??!!
Ich danke schonmal im vorraus
Lg Angy
das kind kommt dahin wo es besser aufgehoben ist.
Ich hoffe das hilft dir etwas weiter und ich wünsch dir alles gute
ich bin eine mama von noch 2 kindern, also das sorgerecht bekommt bei unverheirateten paaren erst mal nur die mutter, wenn du es anders willst muß das beim jugendamt beantragt werden.
und nun zu deiner angst wenn du nichts falsches tust und du dich gut um dein baby kümmerst, eine entsprechende wohnung hast und auch diese ordentlich führen kannst, dann geht das nicht so einfach dir dein kind wegzunehmen.
ich weiß das ich spreche aus erfahrung.
also du brauchst dir da keine sorgen machen.
für weitere fragen steh ich gern zur verfügung
lg yvonne
ich werde auch alleinerziehend sein - ich habe mir beim Verein für alleinerziehende Mütter und Väter eine Broschüre bestellt mit wichtigen Tipps und Hinweisen...vielleicht wäre das auch was für Dich. Ansonsten kann man sich auch bei ProFamilia beraten lassen und dort seine Fragen loswerden.
Normalerweise hast Du das alleinige Sorgerecht, wenn ich richtig informiert bin. Dein Einverständnis vorausgesetzt, kann der Vater auch das Sorgerecht für das Kind bekommen. Er kann Dir das Kind nicht einfach wegnehmen.
Liebe Grüße,
Simone
Du brauchst ihn auch gar nicht als Vater eintragen lassen,wenn du das nicht willst bzw. wenn er dir nur droht!
Als Mutter bekommst erst mal nur du das Sorgerecht. Der Vater könnte das Sorgerecht höchstens mit dir teilen,aber das auch nur mit deinem Einverständnis. Dafür müsstet ihr beide zum Jugendamt gehen und beide eine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschreiben.
Wenn er als Vater eingetragen wird,hätte er höchstens ein Umgangsrecht,d.h. ein Recht darauf,das Kind 2 Mal im Monat zu sehen. Mehr aber auch nicht.
Wenn er gar nicht als Vater eingetragen ist,kann er gar nichts!
das sorge recht hat immer die mutter außer es wurde beim amtgeändert.
man man männer stellen sich das immer so leicht vor.
naja das mit dem vater eintragen ist nicht so leicht.
das muss man ja eintragen lassen, außerdem finde ich das das schon drin stehen sollte. aber auch damit kann er dir nichts, auch wenn das jugendamt ins spiel kommen sollte. denn erst kümmern die sich darum das die kinder bei der mutter bleiben. lass dich nicht unterkriegen
ich hatte ein aähnliches Problem!
Mein noch Mann hat mir auch damit gedroht, mir den Kleinen weg nehmen zu wollen!
Habe mit meiner Anwältin und Beratungsstellen gesprochen!
So einfach ist das nicht, grade einen Säugling der Mutter weg zu nehmen!
Es müssen schon erhebliche Gründe dafür da sein,
z.b. Du würdest Dein Kind vernachlässigen oder misshandeln!
Ansonsten ist es sehr schwer, Dir das Kind weg zu nehmen!
Und wenn es nur Dein Freund und nicht Dein Mann ist, wirst Du sicherlich das alleinige Sorgerecht bekommen, ansonsten musst Du das gerichtlich klären!
Ich wünsche Dir viel Glück und alles Gute!
Liebe Grüße
Dein Freund kann sich auf den Kopf stellen und radfahren dabei - so schnell bekommt er kein Sorgerecht. Bei unehelichen Kindern geht automatisch das Sorgerecht an dich (Mutter) nach der Geburt. Beim Jugensamt kannst du dir Infos holen solange du im kein Sorgerecht zugestehst bekommt er keines! Er muss sowieso zuerst die Vaterschaft anerkennen, bevor er überhaupt etwas tun kann. Natürlich kann er dir mit Rechtsanwalt drohen usw. aber keine Angst vorher schaltet sich sowieso das Jugendamt ein wegen Aliment. Er MUSS beweisen das es dem zwerg bei dir schlecht geht sonst kann er nichts machen ausser Besuchsrecht beantragen.
Also entspann dich und freue dich auf dein Baby
alles Liebe
elias mom
in österreich ist es so, wenn man NICHT verh. ist, bekommt die Mutter ab der Geburt die alleinige Obsorge bzw Sorgerecht für das Kind.
Bei verh. haben beide ein gemeinsames Sorgerecht.
Nur in schwerwiegenden Fällen kann der Mutter das Sorgerecht entzogen werden.
(weiss das - ehem. Justizbeamtin
Kann da auch aus eigener Erfahrung sprechen. Wenn mit ihm nicht verheiratet bist , dann bekommst auf alle Fälle du das alleinige Sorgerecht. Und das gemeinsame Sorgerecht geht nur , wenn man das beantragt und du dem zustimmst sonst nicht. Allerdings hat der Vater die Möglichkeit ( mit dem Alter bin ich jetzt etwas unsicher habe da 2 Varianten gehört)per Gericht das Kind zu fragen , wenn es 10 oder 14 jahre ist????,bei wem das Kind leben möchte.
Und das Sorgerecht kann man dir nur entziehen , wenn dir was zu schulden gekommen ist sei es Misshandlung, Vernachlässigung,Drogen oder Alkoholproblem usw.
Lg Tine
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