Schwanger zum Ende der Elternzeit
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Nadi2212
16. Apr 2022 22:02
Schwanger zum Ende der Elternzeit
Hallo,
mein Sohn ist im Dezember 2019 geboren und ich bin aktuell im 3. Jahr Elternzeit. Seit November 2021 erhalte ich kein Elterngeld mehr und meine Elternzeit geht noch bis September 2022. Ich würd gerne bald wieder schwanger zu werden aber ich weiß nicht, wie das jetzt bei der neuen Berechnung des Elterngeld wäre. Bei mir auf der Arbeit erhält man sofort ein Beschäftigungsverbot. Würde ich dann während des Besch.verbot mein Gehalt erhalten, das ich vor der ersten Schwangerschaft bekommen habe oder nichts? Und wie würde das neue Elterngeld dann berechnet werden? Vielleicht hat ja jemand etwas Ahnung
Ansonsten wünsche ich Allen noch schöne Ostertage
mein Sohn ist im Dezember 2019 geboren und ich bin aktuell im 3. Jahr Elternzeit. Seit November 2021 erhalte ich kein Elterngeld mehr und meine Elternzeit geht noch bis September 2022. Ich würd gerne bald wieder schwanger zu werden aber ich weiß nicht, wie das jetzt bei der neuen Berechnung des Elterngeld wäre. Bei mir auf der Arbeit erhält man sofort ein Beschäftigungsverbot. Würde ich dann während des Besch.verbot mein Gehalt erhalten, das ich vor der ersten Schwangerschaft bekommen habe oder nichts? Und wie würde das neue Elterngeld dann berechnet werden? Vielleicht hat ja jemand etwas Ahnung
Ansonsten wünsche ich Allen noch schöne Ostertage
Minikaja
25. Apr 2022 20:16
Re: Schwanger zum Ende der Elternzeit
Also ich meine gelesen zu haben, dass sich das Elterngeld dann wieder anhand der letzten 7 Monate vor der Elternzeit des 1. Kind berechnet.
Würdest du bspw. 2 Monate schon wieder arbeiten gehen nach der Elternzeit, sprich, Oktober und November, würden diese beiden Monate und 5 Monate vor der aktuellen Elternzeit zur Berechnung herangezogen werden.
Würdest du bspw. 2 Monate schon wieder arbeiten gehen nach der Elternzeit, sprich, Oktober und November, würden diese beiden Monate und 5 Monate vor der aktuellen Elternzeit zur Berechnung herangezogen werden.
Happy-i
9. Okt 2023 06:08
Re: Schwanger zum Ende der Elternzeit
Hallo,
das Elterngeld berechnet sich über 12 Monate vor der Geburt. Die Zeit des Mutterschutzes wird abgezogen - das war bei mir der Fall.
Wenn man zwischen zwei Kindern nicht mehr arbeitet und nicht vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes gebärt, wird bei der Berechnung "so getan" als hätte man keinen Job und das vorherige Gehalt wird außer acht gelassen.
Grüße Julia
das Elterngeld berechnet sich über 12 Monate vor der Geburt. Die Zeit des Mutterschutzes wird abgezogen - das war bei mir der Fall.
Wenn man zwischen zwei Kindern nicht mehr arbeitet und nicht vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes gebärt, wird bei der Berechnung "so getan" als hätte man keinen Job und das vorherige Gehalt wird außer acht gelassen.
Grüße Julia
3 Beiträge
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