mein Sohn ist im Dezember 2019 geboren und ich bin aktuell im 3. Jahr Elternzeit. Seit November 2021 erhalte ich kein Elterngeld mehr und meine Elternzeit geht noch bis September 2022. Ich würd gerne bald wieder schwanger zu werden aber ich weiß nicht, wie das jetzt bei der neuen Berechnung des Elterngeld wäre. Bei mir auf der Arbeit erhält man sofort ein Beschäftigungsverbot. Würde ich dann während des Besch.verbot mein Gehalt erhalten, das ich vor der ersten Schwangerschaft bekommen habe oder nichts? Und wie würde das neue Elterngeld dann berechnet werden? Vielleicht hat ja jemand etwas Ahnung

Ansonsten wünsche ich Allen noch schöne Ostertage