Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Mutterschafturlaub, ich brauch da hilfe!!!!!
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
Ich brauch mal bitte info über den Mutterschaftsurlaub. Ich weiß das ich zwischen 1 und 3 Jahre nehmen kann, nur ich habe da ein kleines Problem, Mein Baby soll voraussichtlich am 23.1 kommen das heißt ich bekomme noch bis zum 22.3 Mutterschaftsgeld. Meine Arbeitsvertrag läuft aber am 15.4 aus, wie verhält sich das da mit dem Mutterschafturlaub? Kann ich den trotzdem beantragen? Wäre super wenn mir da einer helfen kann.
LG Borsti
das einzige was ich dir raten kann geh doch mal zum amt wo du das elterngeld oder erziehungsgeld beantragst weil meiner meinung nach müstest du es auf jedenfall beantragen dürfen .
LG
mein Vertrag ging bis zum 15.04. und die Kleene kam am 13.01.
Trotzdem kannst du Mutterschaftsgeld und Elterngeld beantragen.Elterngeld bekommst du ja nach dem Mutterschaftsgeld.Und zwar 67% von dem was du verdient hast.
Liebe Grüße Marion
und da hab ich ne broschüre gefunden die du dir auf der internetseite von www.bmfsfj.de kostenlos runterladen kannst. die heist mutterschutzgesetz herausgeber bundesministerium für familie,senioren,frauen und jugend.
LG
> Hi, dein vertrag läuft ganz normal aus und das Mutterschutzgeld steht dir
> gesetzlich zu, da du ja in diesem zeitraum noch erwerbstätig bist...
>
Und bis zum 15.4 kannst du dann noch Elternzeit beantragen. Ab dem 15.4 bist du arbeitslos (sofern du nichts neues gefunden hast), wie dann die Situation mit dem Geld und der Elternzeit aussieht, würde ich mal genau beim Arbeitsamt erfragen. Schließlich bekommst du dann Arbeitslosengeld 1 von denen, wenn du 1 Jahr voll gearbeitet hast.
Übrigens, wäre super, wenn du deine Erfahrungen hier niederschreibst. Im nächsten Jahr ab September könnte mir das Gleiche passieren, wenn mein Arbeitgeber meinen Vertrag nicht verlängert. Allerdings geht mein Mann in die Elternzeit und ich wieder voll arbeiten.
Ich wünsche dir alles Gute!
weis ich aus eigener erfahrung sie bekommt ihr elterngeld + aufgestocktes hartzt 4 oder wohngeld so ist es bei mir....
danke für die vielen Antworten.
Also ich bekomme ganz normal mein Mutterschaftsgeld und dann mein Elterngeld. Erziehungsurlaub beantrage ich bi zum 15.4 bei meinem Chef und dann weiß ich auch nicht.
Da muß ich mich jetzt weiter erkundigen. Ich bekomme kein Hartz4 oder Wohngeld weil ich verheiratet bin, mein Mann muß für uns dann aufkommen. Ich liebe diesen Sozialstaat
lg
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.