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Elterngeld und Mutterschutz beim 2. Kind?
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Während der Schwangerschaft mit meiner ersten Tochter ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, ich habe also keinen Arbeitgeber mehr, an den ich mich wenden kann.....
Meine Tochter wird im Januar 1.Jahr alt und im Mai bekommen wir unser zweites Wunschkind. Mein Elterngeld für meine Tochter lasse ich auf zwei Jahre auszahlen...
Die Berechnung für Kind 2 fällt ja dann teilweise auf "vor Kind 1"... bekomme ich denn bei meiner jetztigen Schwangerschaft Mutterschutz? Wenn ja, wäre das für mich ja positiv bei der Elterngeldberechnung, da der Mutterschutz bei der Berechnung ausgeklammert wird.
Würde einfach gerne wissen, woran ich bin....
Hoffentlich kann mir jemand von euch helfen
Elterngeld bekommst du die 300 Euro + Geschwisterbonus + 150 Euro Herdprämie (fürs erste Kind. Antrag kommt per Post). Die bekommst du bis das erste Kind 3 Jahre alt ist.
Mutterschaftsgeld (zwecks Mutterschutz) bekomm ich nicht, da ich in keinem Arbeitsverhältnis mehr steh...
und Elterngeld wird rückwirkend auf die letzten zwölf Monate errechnet. Elterngeldzeitmonate werden ausgeklammert.
Ich find das schon alles sehr kompliziert geregelt.... da weiß Person A oft nicht was Person B an Infos rausgibt.... erst meinten die von der KRankenkasse ich bekomme Mutterschutz und dann plötzlich "ach nein, sie haben ja kein Arbeitsverhältnis mehr"....
Als Arbeitnehmerin, freiwillig oder gesetzlich versichert, zahlt die Krankenkasse, ggf. mit Zuschuss vom Arbeitgeber, entsprechend des vormaligen Verdienstes.
Für alle anderen hier mal ein Auszug aus der Seite des BMFSFJ:
<< Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Informationen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Bundesversicherungsamts zur Verfügung. >>
Von deinen Elterngeldmonaten werden nur die bis zum ersten Geburtsatg deines ersten Kindes ausgeklammert.
Die restlichen bis zur Geburt deines 2. Kindes gehen als Nullrunde in die Berechnung.
Du erhältst aber einen Geschwisterbonus.
nach einem Telefonat mit der Krankenkasse hab ich jetzt die Info, dass ich kein Mutterschutz-Geld erhalte.... also auch keinen Mutterschutz habe. Laut der Mitarbeiterin. D.h. mein Elterngeld wir dann um diese Zeit auch gekürzt, also die Monate auf Null gesetzt.
Das bedeutet: Februar, März, April (Mai?) werden Null gesetzt der Rest der Monate auf vor GEburt meiner ersten Tochter (also meine Gehaltsmonate) Bin ja mal gespannt, was dann rauskommt und wie genau sie jetzt rechnen.
Hatte beim ersten Kind schon nur Probleme mit denen....
erst wolten sie Unterlagen um alles zu bewilligen, dann hatten sie diese und dann war es doch wieder anders. Hab da leider nicht so gute Erfarungen gemacht und warte jetzt erstmal ab.
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