Frage an "Bereits-Mamis"
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22. Mai 2013 15:10
Frage an "Bereits-Mamis"
Hi, ich hab heut ne Mail von meinem Arbeitgeber bekommen, in der er fragt, wie lange ich plane die Elternzeit zu nehmen. Ich bin Erzieherin. Nun wollt ich euch mal fragen, wie das mit dem Lohn aussieht, also soweit ich weiß, bekommt man im 1. Jahr mtl. ca. 60-65% vom Nettogehalt?!(je nach Jahresbrutteinkommen). Wie sieht es im 2. Jahr aus? Ich würde nämlich gern 2 Jahre Elternzeit nehmen, danach bis mein Kind 3 Jahre alt ist in Teilzeit wieder einsteigen und dann würde ich mein Kind mit in die Kita nehmen.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher. Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen. Vielleicht ist hier ja noch jmd im Kindergarten tätig?
Wünsche euch alles Gute.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher. Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen. Vielleicht ist hier ja noch jmd im Kindergarten tätig?
Wünsche euch alles Gute.
22. Mai 2013 18:50
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Hi,
bin zufällig auch Erzieherin.
Du bekommst von den letzten zwölf Monaten vor der Geburt 65% deines Durchschnittsgehalt.
Das Elterngeld kannst du dir dann für 12 Monate oder auf 24 Monate auszahlen lassen.
Bsp Durchschnittseinkommen 1000€
Elterngeldanspruch. 650€
Also entweder 12 Monate 650€ oder 24 Monate 325€
Du musst jetzt auch noch nicht deine Elternzeit beim AG einreichen. Reicht bis 1 Woche nach Geburt.
bin zufällig auch Erzieherin.
Du bekommst von den letzten zwölf Monaten vor der Geburt 65% deines Durchschnittsgehalt.
Das Elterngeld kannst du dir dann für 12 Monate oder auf 24 Monate auszahlen lassen.
Bsp Durchschnittseinkommen 1000€
Elterngeldanspruch. 650€
Also entweder 12 Monate 650€ oder 24 Monate 325€
Du musst jetzt auch noch nicht deine Elternzeit beim AG einreichen. Reicht bis 1 Woche nach Geburt.
22. Mai 2013 19:20
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Mein AG wollte spätestens 6 Wochen nach der Geburt wissen wie es mit der Elternzeit aussieht...
Wusste es aber schon lange Zeit vorher...
Elterngeld bekommst du für die ersten 12 Lebensmonate deines Kindes. Achtung: Beginn mit Geburt und das Geld für den MuSchu wird berücksichtigt.
So dass du im Endeffekt nur für 10 Monate Geld bekommst.
Dieses kannst du dir auch auf zwei Jahre auszahlen. Erhälst dann eben jeden Monat die Hälfte der Förderung.
Bist du mit deinem Gehalt über einer bestimmten Grenze, kannst du nur die 300.- € Mindestförderung beantragen.
Schau hier mal:
http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/p ... eid=100383
Ist zwar von der L-Bank Ba-Wü, aber die Regelungen sind in DE überall gleich und es ist ein Rechner dabei, der dir sagen kann, wieviel du bekommst...

Elterngeld bekommst du für die ersten 12 Lebensmonate deines Kindes. Achtung: Beginn mit Geburt und das Geld für den MuSchu wird berücksichtigt.
So dass du im Endeffekt nur für 10 Monate Geld bekommst.
Dieses kannst du dir auch auf zwei Jahre auszahlen. Erhälst dann eben jeden Monat die Hälfte der Förderung.
Bist du mit deinem Gehalt über einer bestimmten Grenze, kannst du nur die 300.- € Mindestförderung beantragen.
Schau hier mal:
http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/p ... eid=100383
Ist zwar von der L-Bank Ba-Wü, aber die Regelungen sind in DE überall gleich und es ist ein Rechner dabei, der dir sagen kann, wieviel du bekommst...
22. Mai 2013 23:24
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Vielen Dank für eure Antworten,... werd mich morgen nochmal intensiv mit dem Link beschäftigen.


22. Mai 2013 23:40
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Huhu,
ich würde an deiner Stelle direkt bei der Elterngeldstelle bei deinem Landkreis anrufen, die können dich da am besten beraten.
Ich hab heute meinen EG-Antrag bekommen
mit Infozettel etc. alles sehr gut erklärt!
Elternzeit musst du bis spätestens 7Wochen vor Beginn der Elternzeit, also 1Wochen nach Geburt einreichen...also noch nicht jetzt, wenn du dir noch nicht sicher bist.
Wenn du unter 1200€ monatl. verdienst, bekommst du mein ich sogar 67% vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12Monate...irgendwas ist da noch gestaffelt zwischen 65-67% (wie gesagt ich würde direkt bei der Elterngeldstelle anrufen).
Die 300€ ist der Mindestsatz den man auf jeden Fall bekommt, auch wenn man die letzten 12Monate gar kein Einkommen hatte....Höchstsatz sind 1800€...allerdings ist das für dich glaub ich weniger interessant.
Das ganze kannst du halt auf zwei Jahre splitten, ist dann halt die Hälfte.
Genau, und daran denken, dass das Mutterschaftsgeld mit angerechnet wird. Also bekommst du so zu sagen nur 10Monate Elterngeld, gesplittet dann 20 und keine 24 Monate.
Liebe Grüße
ich würde an deiner Stelle direkt bei der Elterngeldstelle bei deinem Landkreis anrufen, die können dich da am besten beraten.
Ich hab heute meinen EG-Antrag bekommen

Elternzeit musst du bis spätestens 7Wochen vor Beginn der Elternzeit, also 1Wochen nach Geburt einreichen...also noch nicht jetzt, wenn du dir noch nicht sicher bist.
Wenn du unter 1200€ monatl. verdienst, bekommst du mein ich sogar 67% vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12Monate...irgendwas ist da noch gestaffelt zwischen 65-67% (wie gesagt ich würde direkt bei der Elterngeldstelle anrufen).
Die 300€ ist der Mindestsatz den man auf jeden Fall bekommt, auch wenn man die letzten 12Monate gar kein Einkommen hatte....Höchstsatz sind 1800€...allerdings ist das für dich glaub ich weniger interessant.
Das ganze kannst du halt auf zwei Jahre splitten, ist dann halt die Hälfte.
Genau, und daran denken, dass das Mutterschaftsgeld mit angerechnet wird. Also bekommst du so zu sagen nur 10Monate Elterngeld, gesplittet dann 20 und keine 24 Monate.
Liebe Grüße
23. Mai 2013 22:29
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Hallo ihr Lieben,
danke für eure Antworten. Also ich hab heut mal rumgerechnet. Und hab hier auch ne Broschüre gefunden über Elterngeld. Mal angenommen ich verdiene 1400€ bisher,... dann bekomme ich wenn ich mich für 24 Monate entscheide, monatlich 455€ (1400=100%; 910=65%). Bei mehr als 1200€ Nettogehalt bekommt ja 65%. Dann kommt Kindergeld dazu 184€. Dann käme ich monatlich auf 639 €. Und da man ja nebenbei noch arbeiten darf in Teilzeit (aber nicht mehr als 30 std) könnte ich theoretisch nebenbei bis 400€ noch arbeiten gehen und käme auf 1039€.
Also so wie ich den Satz verstehe, dürfte ich nebenbei quasi dazuverdienen, bis ich insgesamt wieder auf die 1400 € komme? Oder wie versteht ihr die folgenden Sätze:
"Weil sich die Höhe des Elterngeldes an der Höhe des wegfallenden Einkommens orientiert, ist das Einkommen aus der Teilzeitarbeit in die Berechnung des Elterngeldes mit einzubeziehen. Der betreuende Elternteil erhält das Elterngeld als Ersatz für das entfallende Teileinkommen, also für die Differenz zwischen dem ermittelten monatlichen Durchschnittseinkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen durchschnittlichen erzielten Einkommen während des Elterngeldbezuges."
Ich finde das alles sehr kompliziert.
danke für eure Antworten. Also ich hab heut mal rumgerechnet. Und hab hier auch ne Broschüre gefunden über Elterngeld. Mal angenommen ich verdiene 1400€ bisher,... dann bekomme ich wenn ich mich für 24 Monate entscheide, monatlich 455€ (1400=100%; 910=65%). Bei mehr als 1200€ Nettogehalt bekommt ja 65%. Dann kommt Kindergeld dazu 184€. Dann käme ich monatlich auf 639 €. Und da man ja nebenbei noch arbeiten darf in Teilzeit (aber nicht mehr als 30 std) könnte ich theoretisch nebenbei bis 400€ noch arbeiten gehen und käme auf 1039€.
Also so wie ich den Satz verstehe, dürfte ich nebenbei quasi dazuverdienen, bis ich insgesamt wieder auf die 1400 € komme? Oder wie versteht ihr die folgenden Sätze:
"Weil sich die Höhe des Elterngeldes an der Höhe des wegfallenden Einkommens orientiert, ist das Einkommen aus der Teilzeitarbeit in die Berechnung des Elterngeldes mit einzubeziehen. Der betreuende Elternteil erhält das Elterngeld als Ersatz für das entfallende Teileinkommen, also für die Differenz zwischen dem ermittelten monatlichen Durchschnittseinkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen durchschnittlichen erzielten Einkommen während des Elterngeldbezuges."
Ich finde das alles sehr kompliziert.

24. Mai 2013 00:49
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Da steige ich leider auch nicht so ganz durch, in wie weit das dazu verdiente angerechnet wird und ab welcher Höhe... allerdings befürchte ich, dass deine Rechnung so nicht aufgeht
Glaube nicht, das der Staat so gutgesonnen ist und einem das so wenig anrechnet bis man bei seinem "normalen" Gehalt ist.
Wie schon gesagt, ich würde an deiner Stelle bei der Elterngeldstelle anrufen, die können dir das dann genau erklären
Alles Gute

Wie schon gesagt, ich würde an deiner Stelle bei der Elterngeldstelle anrufen, die können dir das dann genau erklären

Alles Gute

24. Mai 2013 07:06
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Guten Morgen!
Wenn du im ersten Jahr etwas zum Elterngeld dazu verdienst, dann wird das komplett angerechnet. Egal ob es nur 200 Euro oder 500 Euro sind! Die Rechnung von dir stimmt daher nicht, da musst du dich auf jeden fall erkundigen, sonst ärgerst du dich hinterher, wenn dein zusätzlich verdientes Geld wieder vom Elterngeld abgezogen wird!!!!
Im 2. Jahr kannst du das allerdings so machen, im 2. Jahr wird dir nichts angerechnet, da du Elterngeldleistungen lediglich ein Jahr beziehen kannst. Du bekommst sozusagen im 2. Jahr keine Leistung von der Elterngeldkasse sondern hast dich nur persönlich dafür entschieden, deine Leistung vom 1. Jahr auf zwei Jahre aufteilen zu lassen. Von daher kannst du sogar im 2. Jahr wieder voll arbeiten und bekommst dein volles Gehalt! So wurde mir das erklärt
LG
Wenn du im ersten Jahr etwas zum Elterngeld dazu verdienst, dann wird das komplett angerechnet. Egal ob es nur 200 Euro oder 500 Euro sind! Die Rechnung von dir stimmt daher nicht, da musst du dich auf jeden fall erkundigen, sonst ärgerst du dich hinterher, wenn dein zusätzlich verdientes Geld wieder vom Elterngeld abgezogen wird!!!!
Im 2. Jahr kannst du das allerdings so machen, im 2. Jahr wird dir nichts angerechnet, da du Elterngeldleistungen lediglich ein Jahr beziehen kannst. Du bekommst sozusagen im 2. Jahr keine Leistung von der Elterngeldkasse sondern hast dich nur persönlich dafür entschieden, deine Leistung vom 1. Jahr auf zwei Jahre aufteilen zu lassen. Von daher kannst du sogar im 2. Jahr wieder voll arbeiten und bekommst dein volles Gehalt! So wurde mir das erklärt

LG
24. Mai 2013 10:35
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Dein Gehalt für die Teilzeit wird voll angerechnet!!
Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit (also Elternteilzeit). Ich erhalte durch das Elterngeld nur eine Aufstockung so dass ich die 67% erhalte.
Grundsätzlich lohnt sich dieses Model nicht. Du machst eigentlich miese.
Wir machen es, weil es mein Mann so möchte. Sprich er arbeitet 3 Tage in der Woche und ich die zwei anderen Tage. Keiner aber mehr als 30 Stunden in der Woche.
Ach noch was. Ihr könnt gemeinsam 14 Monate angerechnet bekommen. D. h. einer bekommt für zwei Monate (bei uns mein Mann) und der andere für 12 Monate (ich) Elterngeld.
Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit (also Elternteilzeit). Ich erhalte durch das Elterngeld nur eine Aufstockung so dass ich die 67% erhalte.
Grundsätzlich lohnt sich dieses Model nicht. Du machst eigentlich miese.
Wir machen es, weil es mein Mann so möchte. Sprich er arbeitet 3 Tage in der Woche und ich die zwei anderen Tage. Keiner aber mehr als 30 Stunden in der Woche.
Ach noch was. Ihr könnt gemeinsam 14 Monate angerechnet bekommen. D. h. einer bekommt für zwei Monate (bei uns mein Mann) und der andere für 12 Monate (ich) Elterngeld.
24. Mai 2013 11:42
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Hallo,
Falls du dich entscheiden solltest dass Elterngeld für ein Jahr zu nehmen u trotzdem zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest erkundige dich mal wie das mit der Krankenversicherung dann ist. Du bist nämlich nur in der Zeit krankenversichert wo du auch Elterngeld bekommst u ich glaube nicht dass der ag für dich weiterzahlt (das zweite Jahr) wenn du zu Hause bleibst. Vielleicht weiß das jemand zufällig? Ne Freundin hat damals Hartz 4 beantragt im zweiten Jahr u ihr wurde lediglich die Krankenversicherung bezahlt weil ihr Freund damals etwas zu viel verdient hat... Ich musste damals (2009-2010) 7 Wochen vor dem et bei meinem ag bescheid schriftlich einreichen wie lange ich Elternzeit plane. Aber war für mich auch kein Problem, er muss ja auch planen u schauen wie es ohne uns weiter geht
Falls du dich entscheiden solltest dass Elterngeld für ein Jahr zu nehmen u trotzdem zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest erkundige dich mal wie das mit der Krankenversicherung dann ist. Du bist nämlich nur in der Zeit krankenversichert wo du auch Elterngeld bekommst u ich glaube nicht dass der ag für dich weiterzahlt (das zweite Jahr) wenn du zu Hause bleibst. Vielleicht weiß das jemand zufällig? Ne Freundin hat damals Hartz 4 beantragt im zweiten Jahr u ihr wurde lediglich die Krankenversicherung bezahlt weil ihr Freund damals etwas zu viel verdient hat... Ich musste damals (2009-2010) 7 Wochen vor dem et bei meinem ag bescheid schriftlich einreichen wie lange ich Elternzeit plane. Aber war für mich auch kein Problem, er muss ja auch planen u schauen wie es ohne uns weiter geht

24. Mai 2013 11:42
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Hallo,
Falls du dich entscheiden solltest dass Elterngeld für ein Jahr zu nehmen u trotzdem zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest erkundige dich mal wie das mit der Krankenversicherung dann ist. Du bist nämlich nur in der Zeit krankenversichert wo du auch Elterngeld bekommst u ich glaube nicht dass der ag für dich weiterzahlt (das zweite Jahr) wenn du zu Hause bleibst. Vielleicht weiß das jemand zufällig? Ne Freundin hat damals Hartz 4 beantragt im zweiten Jahr u ihr wurde lediglich die Krankenversicherung bezahlt weil ihr Freund damals etwas zu viel verdient hat... Ich musste damals (2009-2010) 7 Wochen vor dem et bei meinem ag bescheid schriftlich einreichen wie lange ich Elternzeit plane. Aber war für mich auch kein Problem, er muss ja auch planen u schauen wie es ohne uns weiter geht
Falls du dich entscheiden solltest dass Elterngeld für ein Jahr zu nehmen u trotzdem zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest erkundige dich mal wie das mit der Krankenversicherung dann ist. Du bist nämlich nur in der Zeit krankenversichert wo du auch Elterngeld bekommst u ich glaube nicht dass der ag für dich weiterzahlt (das zweite Jahr) wenn du zu Hause bleibst. Vielleicht weiß das jemand zufällig? Ne Freundin hat damals Hartz 4 beantragt im zweiten Jahr u ihr wurde lediglich die Krankenversicherung bezahlt weil ihr Freund damals etwas zu viel verdient hat... Ich musste damals (2009-2010) 7 Wochen vor dem et bei meinem ag bescheid schriftlich einreichen wie lange ich Elternzeit plane. Aber war für mich auch kein Problem, er muss ja auch planen u schauen wie es ohne uns weiter geht

24. Mai 2013 12:47
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Wenn man vor der Elternzeit berufstätig war, hat man 3 Jahre lang Krankenversicherungsschutz. Das wurde mir gesagt! Sicherheitshalber kann man ja nochmal bei der Krankenkasse direkt nachfragen 
LG

LG
24. Mai 2013 18:02
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Das sah meine Krankenkasse und die meiner Freundin dann damals aber anders... Und ich habe dieses mal auch wieder 2 Jahre genommen weil ich sonst nach einem Jahr keinen Schutz mehr hätte... Und ich habe vorher 8 Jahre gearbeitet...Ich hätte mich selbst versichern dürfen für 75 euro im Monat oder so...
24. Mai 2013 20:01
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Die Krankenversicherung ist tatsächlich nur an die Elternzeit, nicht an das Elterngeld gekoppelt. (Vorausgesetzt, dass man vor dem Kind selbst gesetzlich krankenversichert war, wie funny_mel geschrieben hat.)
Das heißt, auch wenn man das Elterngeld nur 12 bzw. 14 Monate bezieht, aber drei Jahre Elternzeit nimmt, bleibt man beitragsfrei in der vor der Entbindung bestandenen Krankenversicherung.
Vollzeit arbeiten geht während der Elternzeit aber nicht! Auch dies ganz unabhängig vom Elterngeldbezug. Im Elternzeitgesetz steht eindeutig, dass man maximal 30h/Woche Elternteilzeit arbeiten darf!
Das heißt, auch wenn man das Elterngeld nur 12 bzw. 14 Monate bezieht, aber drei Jahre Elternzeit nimmt, bleibt man beitragsfrei in der vor der Entbindung bestandenen Krankenversicherung.
Vollzeit arbeiten geht während der Elternzeit aber nicht! Auch dies ganz unabhängig vom Elterngeldbezug. Im Elternzeitgesetz steht eindeutig, dass man maximal 30h/Woche Elternteilzeit arbeiten darf!
24. Mai 2013 20:35
Re: Frage an "Bereits-Mamis"
Danke !!!
ich hab mir jetzt nochmal Gedanken gemacht und überlegt, dass ich dann 1 Jahr Elternzeit nehme, das 2. Jahr und 3. Jahr dann Teilzeit arbeite (30h/Woche) und anschließend das Kind mit in die Kita nehme.
Dann komm ich zumindest gut mit dem Geld hin. Besser als sich das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen zu lassen.

Dann komm ich zumindest gut mit dem Geld hin. Besser als sich das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen zu lassen.
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