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Sorgerecht
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Ich habe mal eine Frage:
Und zwar mein Freund und ich sind noch nicht verheiratet und da kommt natürlich die Frage auf, ob wir das gmeinsame Sorgerecht haben oder ich das alleinige.
Irgendwie würde ich jetzt schon gerne das gemeinsame haben aber es rät mir jeder davon ab.
Habt ihr Erfahrungen damit?
Vielleicht könnt ihr mir ein bisschen helfen?
GLG Sabrina
ich war bei meiner großen tochter auch noch nicht mit meinem jetzigen mann verheiratet, aber für uns stand fest, das wir zusammenbleiben wollen (wir haben ja auch inzwischen geheiratet).
das müsst ihr für euch entscheiden... wollt ihr zusammenbleiben? gibt es bereits jetzt anzeichen für eine evtl. trennung, usw.
wenn ihr euch sicher seid, dann könnt ihr das machen, das sorgerecht und die vaterschaftsanerkennung bereits vor der geburt beim jugendamt amtlich zu machen.
sollten dir allerdings zweifel daran liegen, dann könnt ihr das glaube ich auch noch nach der geburt machen, zumindest das mit dem sorgerecht.
aber wie gesagt, ihr müsst das für euch entscheiden...und ihr müsst euch beide im klaren sein, was bedeuten kann, wenn ihr das gemeinsame sorgerecht bzw. du das alleinige sorgerecht habt. also auch die folgen abwägen.
ja wir wollen schon zusammen bleiben. ziehen im März in unser Haus und reden auch übers heiraten.
Mein Problem ist nur, dass ich die Nachteile nicht weiß. Also welche Konsquenzen das alles hat. Hm ich glaub ich mach mich mal beim Jugendamt schlau.
Danke dir .-)
also ich bin für das gemeinsame....er ist schließlich der vater...auch falls man sich mal trennt,finde ich,das ein vater genau die gleichen rechte hat wie eine mutter.....
ich finde es grausam,wenn frauen mit dem alleinigen sorgerecht ihre männer/evt ex partner damit emotzional erpressen oder damit drohen ihre kinder nicht sehen zu dürfen....abscheulich solche frauen die mit dem nicht klar kommen wenn eine partnerschaft zu ende geht und dann mit dem sorgerecht denken ihre ex damit zubestrafen.....
man sollte doch im wohl des kindes handeln und mal den eigenen frust bzw das problem was man hatte hinten anstellen......das kind liebt doch beide eltern und leidet vielmehr unter dieser situation wenn der papa das kind nur ab und an oder garnicht sieht......ich bin immer für das geteilte sorgerecht...es sei den der vater ist gewalttätig dann natürlich nicht....lg
also ich und mein partner sind auch unverheiratet nach der geburt hast du erstmal das alleinige sorgerecht!ich hab die vaterschaftsanerkennung bei der anmeldung beim standesamt mitgemacht (machen aber nicht alle standesämter) und sind dann noch zum jugendamt und hab ihm die hälfte des sorgerechts übertragen dein freund muss da mit anwesend sein weil er unterschreiben muss das er es anerkennt!Die "nachteile" sind einfach das alle wichtigen entscheidunge die das kind betreffen beide mitspracherecht haben und das es nicht rückgänig gemacht werden kann außer übers familiengericht bin aber trotz allen der meinung das der vater das gleiche recht hat wie ich als mutter egal was mal kommen sollte
aber die entscheidung liegt bei dir allein lass dir da von niemanden rein reden
lg und eine schöne rest schwangerschaft
vorteile:
gleiche rechte und pflichten für beide
vater und mutter können in einer notsituation bei nichtgreifbarkeit entscheiden
gemeinsames aufhenthaltsbestimmungsrecht
alle wichtigen fragen gemeinsam entscheiden
Nachteile:
im fall trennung muss vater oder mutter dem umzug des kindes zustimmen
vater oder mutter muss bei heirat dem eventuell zu ändernden nachnamen zustimmen
ich denke aber, dass gemeinsames sorgerecht in einer intakten beziehung immer gemacht werden sollte. auch später sollte das sorgerecht nie ein druckmittel sein.
lg
aber wenn ich mich recht erinner, wurde uns damals gesagt, das in einer notsituation beide entscheiden müssen. also, wenn meine große zum beispiel einen schweren unfall hat, und ich mit ihr im kh bin, mein mann arbeiten ist, dann muß er der op und ggf. allem anderen auch zustimmen.
kann aber auch sein, das ich das verwechsle.
wie gesagt, ich denke, das es nicht das schlechteste ist, wenn ihr das vor der geburt noch in ruhe besprecht, und dann ggf. auch schon in angriff nehmt. ist ein amtsgang weniger, nach der entbindung.
das mit dem sorgerecht hast du da wirklich kurz etwas durcheinander gebracht: in einem notfall kann auch einer allein entscheiden, im absoluten notfall entscheiden die ärzte ja auch ohne die eltern, denn schließlich kann das leben des kindes ja gefährdet sein, wenn man warten muss, bis die sorgeberechtigten da sind.
@ sabrina1603
auch ich bin prinzipiell erstmal für das gemeinsame sorgerecht
Fakt ist, dass es an euch als eltern liegt wie und ob ihr euer kind gemeinsam erzieht. denn ein gemeinsames sorgerecht nur auf dem papier ist ziemlich wertlos, wenn sich mutter oder vater nach einer trennung nicht daran halten
alles gute für deine schwangerschaft
aber gut zu wissen, dann bin ich wenigstens mal wieder auf dem neusten stand
wir sind immernoch zusammen und ich denke dass wir zusammenbleiben werden und iwann auch heiraten...
aber dennoch hab ich das alleinige sorgerecht
wir haben die vaterschaft anerkennen lassen und das wars...
wenn es etwas für den kleinen zu entscheiden gibt machen wir das zsm.. aber sonst müsste wegen jedem handschlag er auch unterschreiben.. und wirklich immer beide nur zsm.. das war mir einfach zu blöd...
wie gesagt entschieden wird zsm aber unterschreiben tu ich allein.... und fürs zsm entscheiden brauch ich nicht noch n extra wisch ausfüllen;)
Wir sind auch nciht verheiratet. Unser Kleiner kam im Februar zur Welt. Wir hatten im Dezember einen Termin beim Jugendamt und haben alles vorab schon in die Wege geleitet...die Vaterschaftsanerkennung, das gemeinsame Sorgerecht, der Nachname des Kindes!
Damit waren die Formalitäten erledigt und ich musste nach der GEburt nicht noch zu den Ämtern rennen.
Für mich war es aber auch selbstverständlich, dass mein Partner und ich das gemeinsame Sorgerecht haben. Es ist schließlich auch sein Kind und ich konnte und wollte nicht alleine die Entscheidung dazu treffen. Wir haben darüber gesprochen und waren uns einig.
Hab da mal was im TV gesehen... Die Eltern waren nicht verheiratet, sie hatte das alleinige Sorgerecht und kam durch einen Unfall um´s Leben. Das Kind kam in eine Pflegefamilie und der Vater musste ewig kämpfen, bis er sein Kind bekam.
Meiner Meinung nach hat der Vater die gleichen Rechte wie die Mutter und im Fall einer Scheidung würde ich auch wollen, das mein Kind seinen Vater weiterhin hat. Am Ende leidet das Kind sonst mehr und ich finde es unter aller Sau wie manche da nur drauf sein können!
Das soll hier kein Angriff sein, ist einfach nur meine Meinung
Ja wir sind uns einig, es wird das gemeinsame Sorgerecht.
Er ist der Papa also, soll er auch entscheiden dürfen.
GLG
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