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Elternzeit/Elterngeld
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Ich bekomme momentan knapp 1000Euro Netto im Monat und möchte zwei Jahre zu Hause bleiben und mein Gehalt auch auf diese Zwei Jahre teilen lassen...
Geht das und wie viel bekomme ich dann so?
Wann und wo muss ich das beantragen?
Kann der Vater trotzdem diese zwei monate zu Hause bleiben?
Lg Janine
Zur Höhe des Elterngeldes: Ich versuche es hier mal anschaulich darzustellen:
Du bekommst 1.000€ im Monat, für die Berechnung werden 12 Monate betrachtet, also 12.000€.
Davon wird eine Werbungskostenpauschale (920€, frag mich nicht warum!) abgezogen. Ergibt:
11.080€. Davon werden 67% gerechnet. Macht:
7.432,60€ als Jahreswert. Das durch 12 ergibt:
618,63€ Elterngeld im Monat. Wenn du den Betrag über die Doppelte Laufzeit strecken willst, würdest du im Monat also 309,62€ für 20 bekommen.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.
Liebe Grüße
dir stehen VOLLE 12 Monate Elterngeld zu ... dein Mann bekommt 2 Monate extra was also insgesamt 14 Monate ausmacht ...
dein Mutterschaftsgeld 8 Wochen nach der Geburt läuft komplett extra ...
LG
> soweit ist die Erklärung echt super ... aber eins stimmt nicht ...
> dir stehen VOLLE 12 Monate Elterngeld zu ... dein Mann bekommt 2 Monate
> extra was also insgesamt 14 Monate ausmacht ...
> dein Mutterschaftsgeld 8 Wochen nach der Geburt läuft komplett extra ...
>
> LG
Da muss ich dir leider widersprechen (hab schon ein Kind, daher Erfahrung in der Praxis). Generell besteht Anspruch auf Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Meine Tochter wurde am 18.02.2009 geboren, Anspruch bestand bis zum 18.04.2010, wenn die Partnermonate in Anspruch genommen werden. Ohne Partnermonate bestünde Anspruch bis zum 18.02.2010.
Da die ersten beiden Monate (bis Anfang April) jedoch Mutterschaftsgeld gezahlt werden, habe ich in dieser Zeit kein Elterngeld bekommen, da das Mutterschaftsgeld ja höher ist, als das Elterngeld. Ich habe allerdings für die paar Tage zwischen Anfang und dem 18. April Elterngeld bekommen.
Wie gesagt, die Grenze liegt beim 14. Lebensmonat des Kindes. Die einzige Möglichkeit, komplett 14 Monate zu bekommen müsste sein, wenn die Frau direkt nach der Geburt verschwindet und der Vater sofort Alleinerziehender wird. Meines Erachtens eher unwahrscheinlich.
Nachsatz: Das Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung und gleicht die Verluste aus, die du durch die Geburt und die Kinderbetreuung hast. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt hast du diese Verluste nicht, daher bekommst du auch keine Ersatzleistung. So war es zumindest bei mir. Falls das Gesetz geändert worden ist, habe ich es nicht mitbekommen. Im Zweifel würde ich immer in der Elterngeldstelle anrufen, die sind dafür da uns solche Fragen zu beantworten.
bekomme auch knappe 1000 genau 940 € das mit den werbungskosten ist mir jetzt neu. stimmt das wirklich? wird ja nochmal weniger mensch..
es gibt allerdings noch etwas wo hier nicht erwähnt wurde. es gibt eine unter 1000 € sache. diejenigen die unter 1000€ im durchnschnitt verdienen bekommen für jede 20€ unter 1000€ 1 mehr elterngeld.
bei mir also 70 % vom durschnittsnetto.
also so ist es mir zumindest gesagt worden ... man wird sehen wie es läuft ... die Mutterschaftszeit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt sind extra ...
naja ich werde sehen wie es wird ... kann mich auch nur darauf verlassen was mir gesagt wird ...
LG
Liebe Grüße
Melanie
LG
Ich habe im Elterngeldantrag bei der Frage,
"In welchem Bezugszeitraum möchten sie elterngeld beantragen?"
1 - 12 Monat angekreuzt.
Dass heißt jetzt also, das wenn meine kleine wie ausgerechnet am 7.8.2010 zur Welt kommt, ich erst ab den 7.10.2010 Elterngeld bekomme, (da ich ja vorher noch Mutterschaftsgeld bekomme) und dann auch nur für 10 Monate, also bis zum 7.8.2011 ????? Richtig ??????
Und die zweite Frage die ich habe, kann mein Mann auch erst am ende die zwei Monate Elternzeit nehmen, also im 13. und 14. ten Monat???
Weil das lässt sich im Antrag bei Elternteil 2 auch ankreuzen!!!
Hat das vielleicht jemand gemacht?
Danke jetzt schon mal für die Antworten.
Gruss
Jessica
also ich hab gehört das der Partner die zwei Monate immer nehmen kann ... du kannst also auch deine Zeit unterbrechen und dann nach seinen 2 Monaten wieder weiter machen ... aber wie gesagt ich kann dir das nicht 100%ig sagen .... alles kauderwelsch ^^
LG
genau, bis zum 7.8.2011 würdest du Elterngeld bekommen. Kleiner Zusatz: Für die Tage zwischen Ende Mutterschutz und dem 7.10.2010 bekommst du auch noch Elterngeld.
Dein Mann kann seine Partnermonate jederzeit nehmen, solange er das bis zum 7.12.2011 getan hat. Danach gibt es kein Elterngeld mehr. Theoretisch könntet ihr auch beide die ersten 7 Monate nach Geburt eurer Tochter zu Hause bleiben und volles Elterngeld kriegen. Danach dann aber nichts mehr.
Vielleicht noch wichtig: Das Elterngeld von dir und deinem Mann wird immer in Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Das heißt in deinem Fall jeweils vom 7. eines Monats bis zum 6. des Folgemonats. Würde dein Mann die Monate immer vom 1. bis zum 30/31 nehmen, würde er für die Tage 1-6 kein Geld bekommen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
wenn mein mann auch die zwei monate in elternzeit gehen will und praktisch das nach meinem mutterschutz zwei monate lang macht, bekommen wir beide unser volles elterngeld gezahlt oder muss ich dann die zwei monate praktisch elterngeld pause machen??
hat von euch jemand die steuerklasse gewechselt oder denkt daran dies zutun. habe shcon so oft gehört das es sich auf jeden fall lohnt.
habe die steuerklasse fünf und mein mann die drei.
hat jemand erfahrung damit. sollte ich in die drei mein mann die fünf wechseln??
mein brutto ist allerdings nicht ganz so viel...
Mit dem Steuerklassenwechsel musst du dir überlegen und durchrechnen, ob sich das jetzt noch lohnt. Ihr könnt die Steuerklasse im laufenden Jahr nur 1x wechseln, das heißt, wenn du im Mutterschutz bist hätte dein Mann immer noch die 5.
Mein ET ist der 8.12.2010, ich gehe also am 27.10. in Muschu. Daher fließt bei mir der Oktober nicht mehr in die Elterngeldberechnung mit ein (betrachtet werden nur ganze Monate). Eine Änderung ist nur zum Monatsanfang möglich also würde eine Änderung bei mir nur Auswirkung auf einen Monat zur Elterngeldberechnung (September) haben.
Wenn du noch länger Zeit hast und es mehrere Monate bis zur Geburt sind, könnt ihr ja drüber nachdenken auf die 4-4 zu gehen. Dann bekommt dein Mann weniger, du mehr und somit ist dein Mutterschaftsgeld und dein Elterngeld höher. Das müsstest du in deinem Fall einfach mal ausrechnen und schauen, ob es sich lohnt.
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