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elterngeld bei arbeitslosigkeit?
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Ich bin seit dem 01.01.2011 arbeitslos und erwarte im september mein kind.
wie berechnet sich nun mein elterngeld. ich werde im internet nicht schlau.
lg schnegge
also werden die monate vor dem 01.01.2011 als berechnung genommen?
Der ALG-Bezug wird dabei leider nicht angerechnet, das zählt also als "0 Euro Einkommen".
Übrigens gibt es eine Sonderregel, falls Du schwangerschaftsbedingt krank warst. Wenn Du z.B. 2 Monate krankgeschrieben warst, dann werden diese Monate nicht berücksichtigt, statt dessen die Monate 13 und 14 vor der Geburt.
Lt. Meiner Info bekommen Harz IV-Empfänger (ALGII) und Mütter die über 250000,00 kein Elterngeld mehr. Stand 01.01.2011. Das steht zwar in keinem Verhältnis, aber so sieht es aus.
arbeitslos seit 1.5.10, ab da habe ich alg1 bekommen, mutterschutz beginn ab 22.12.10
mutterschutz geld in höhe des alg 1 das habe ich 6vor geb urt und 8wochen nach geburt bekommen.
so jetzt beziehe ich alg2 weil das arbeitsamt mich mit kleinkind für nicht vermittelbar hält
bekomme aber zu dem hartz 4 noch elterngeld in höhe von 397euro wovon 97euro angerechnet werden die restlichen 300euro bekomm ich voll
habe bei der elterngeldstelle gefragt ob mir nur der mindestsatz zusteht oder mehr und die sagten mir ichh soll die lohnnachweise von dez.09-apr.10 vorlegen die werden dann mitberechnet und zwar zu 98%.
also werden die lohnnachweise von bis zu 12 vor beginn des mutterschtz mitberechnet.
mütter die schon vor der ss alg2 bekommen haben bekommen kein elterngeld.
aber mütter die in der 12monatsfrist noch alg1 oder lohn bekommen haben schon.
also wär nicht in der situation ist wie ich oder ähnliche erfahrungen gemacht hat sollte entweder nis zu schreiben oder sich besser informieren.
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