Was kann ich alle beantragen?
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30. Apr 2011 13:01
Was kann ich alle beantragen?
Hallo ihr lieben,
ich brauche mal eure hilfe was kann ich alles beantragen um unterstützung zu bekommen.
bitte helft mir
ich brauche mal eure hilfe was kann ich alles beantragen um unterstützung zu bekommen.
bitte helft mir
30. Apr 2011 13:10
Re: Was kann ich alle beantragen?
Kommt drauf an was du und dein Freund/Mann so verdient.
Ich bekomme nur Eltern und Kindergeld da mein Freund
zuviel verdient das wir irgendwas beantragen können.
Ausser ihr Wohnt noch nicht zusammen dann kannst du zur
Frauenhilfe gehen (also so heißt es bei uns)
Da kannst du Erstausstattungs Geld beantragen.
Kann nur sagen das es sich echt lohnt!!!
Ich bekomme nur Eltern und Kindergeld da mein Freund
zuviel verdient das wir irgendwas beantragen können.
Ausser ihr Wohnt noch nicht zusammen dann kannst du zur
Frauenhilfe gehen (also so heißt es bei uns)
Da kannst du Erstausstattungs Geld beantragen.
Kann nur sagen das es sich echt lohnt!!!
30. Apr 2011 13:12
Re: Was kann ich alle beantragen?
mein freund verdient auch zu viel deswegen wurde alg2 abgelehnt und wo hast du es beantragt
30. Apr 2011 13:13
30. Apr 2011 14:46
Re: Was kann ich alle beantragen?
Hab es bei uns in Verden beantragt.
Musst sonst mal im Internet nach erstausstattung beantragen suchen.
Find das total scheiße nur weil die Männer gut verdienen das man nix
beantragen kann... Sollen die jetzt alles alleine Zahlen??
Musst sonst mal im Internet nach erstausstattung beantragen suchen.
Find das total scheiße nur weil die Männer gut verdienen das man nix
beantragen kann... Sollen die jetzt alles alleine Zahlen??
30. Apr 2011 15:39
Re: Was kann ich alle beantragen?
hey,
also ich habe damals in der ss die erstausstatung für´s kind und für schwangere beantrag..
haben da auch einiges bekommen.
auf hinweis des jobcenters hin sind wir noch zur katholischen kirche gegangen und da haben mein mann und ich gerade mal 50€ eure zu viel um was von dehnen zu bekommen, weil den collig egal ist was du für ausgaben hast.
ich an deiner stelle würde es einfach mal versuchen....
also ich habe damals in der ss die erstausstatung für´s kind und für schwangere beantrag..
haben da auch einiges bekommen.
auf hinweis des jobcenters hin sind wir noch zur katholischen kirche gegangen und da haben mein mann und ich gerade mal 50€ eure zu viel um was von dehnen zu bekommen, weil den collig egal ist was du für ausgaben hast.
ich an deiner stelle würde es einfach mal versuchen....
30. Apr 2011 15:41
Re: Was kann ich alle beantragen?
ab dem 13 lebensmonat gibt es bei und Landeserziehungsgeld... da wird aber auch auf den einkommen des mannes geschaut....
ichhabe damals beim Caritas 1200€ bekommen... für Umstandsmode-Kinderzimmer-Erstlingsausstattung...
ichhabe damals beim Caritas 1200€ bekommen... für Umstandsmode-Kinderzimmer-Erstlingsausstattung...
30. Apr 2011 22:08
Re: Was kann ich alle beantragen?
WOW BabyOnBoard das ist ne menge die du bekommen hast.
Hab jetzt 620€ bekommen aber bin froh wenigstens etwas zu
bekommen.
Hab jetzt 620€ bekommen aber bin froh wenigstens etwas zu
bekommen.
30. Apr 2011 23:11
Re: Was kann ich alle beantragen?
ja... weil in dem zeitraum meinMann noch im ausland lebte...und nicht viel einkommen gab..

30. Apr 2011 23:20
Re: Was kann ich alle beantragen?
Wie ist das denn jetzt mit dem Elterngeld...da gibt es doch neue Bestimmungen oder?
Kennt sich da jemand aus?
Kennt sich da jemand aus?
1. Mai 2011 07:09
Re: Was kann ich alle beantragen?
67% deines letzten Nettoeinkommens, gerechnet auf die vergangenen 12 Monate.
Schüler, Studenten und ALG2-Empfänger bekommen den den Mindestsatz von 300,00€. ALG2 bleibt erhalten, 300 € kommen dazu.
ALG1-Empfänger haben die Wahl, nach dem höheren Betrag.
Elterngeld wird für 12 Monate in voller Höhe ausbezahlt, ist ergänzbar durch 2 Monate Erziehungsurlaub durch deinen Partner. Der Elterngeldbetrag ist aber auch nominell teilbar, d.h. EG wird für 24 Monate bewilligt und der Auszahlungsbetrag pro Monat halbiert.
lt. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 01.01.2007
Hoffe konnte weiterhelfen
Schüler, Studenten und ALG2-Empfänger bekommen den den Mindestsatz von 300,00€. ALG2 bleibt erhalten, 300 € kommen dazu.
ALG1-Empfänger haben die Wahl, nach dem höheren Betrag.
Elterngeld wird für 12 Monate in voller Höhe ausbezahlt, ist ergänzbar durch 2 Monate Erziehungsurlaub durch deinen Partner. Der Elterngeldbetrag ist aber auch nominell teilbar, d.h. EG wird für 24 Monate bewilligt und der Auszahlungsbetrag pro Monat halbiert.
lt. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 01.01.2007
Hoffe konnte weiterhelfen
1. Mai 2011 07:21
Re: Was kann ich alle beantragen?
@sabineadler tschuldigung aber dein text ist total veraltet!!!
die neue regelung seit 1.1.2011
es gibt nur nch 65% deines letzten Nettoeinkommens, gerechnet auf die vergangenen 12 Monate.
studenten,schüler und alg2 empfänger steht das elterngeld nicht mehr zu sondern nur der ausgerechnete regelsatz von hartzt 4.
Alg1 empfänger bekommen den mindestsatz von 300€ oder sie können lohnabrechnungen vorlegen die max. 12monate alt sind.
beispiel: du gehst zum 30.5.11 in mutterschutz also also must du arbeitsnachweise ab dem 29.5.10 abgeben
Elterngeld wird für 12 Monate in voller Höhe ausbezahlt, ist ergänzbar durch 2 Monate Erziehungsurlaub durch deinen Partner. Der Elterngeldbetrag ist aber auch nominell teilbar, d.h. EG wird für 24 Monate bewilligt und der Auszahlungsbetrag pro Monat halbiert.
bin nehmich derzeit in der situtation!
die neue regelung seit 1.1.2011
es gibt nur nch 65% deines letzten Nettoeinkommens, gerechnet auf die vergangenen 12 Monate.
studenten,schüler und alg2 empfänger steht das elterngeld nicht mehr zu sondern nur der ausgerechnete regelsatz von hartzt 4.
Alg1 empfänger bekommen den mindestsatz von 300€ oder sie können lohnabrechnungen vorlegen die max. 12monate alt sind.
beispiel: du gehst zum 30.5.11 in mutterschutz also also must du arbeitsnachweise ab dem 29.5.10 abgeben
Elterngeld wird für 12 Monate in voller Höhe ausbezahlt, ist ergänzbar durch 2 Monate Erziehungsurlaub durch deinen Partner. Der Elterngeldbetrag ist aber auch nominell teilbar, d.h. EG wird für 24 Monate bewilligt und der Auszahlungsbetrag pro Monat halbiert.
bin nehmich derzeit in der situtation!
1. Mai 2011 07:32
Re: Was kann ich alle beantragen?
Na toll! Jetzt muss ich mich durch die neunen Gesetzestexte quälen!
Aber:
ALG2 ist gleich Harz IV -> und Harz IV wird nicht bewilligt wenn der Partner "zu viel" verdient. Das würde bedeuten. Schüler und Studenten steht in diesem Fall nichts zu.
Vielen, vielen Dank für die Info!
Aber:
ALG2 ist gleich Harz IV -> und Harz IV wird nicht bewilligt wenn der Partner "zu viel" verdient. Das würde bedeuten. Schüler und Studenten steht in diesem Fall nichts zu.
Vielen, vielen Dank für die Info!
1. Mai 2011 07:35
Re: Was kann ich alle beantragen?
Was ich aber sicher weiß, die Zeit in der du Arbeitslosengeld beziehst, wird in die Elterngeldberechnung nicht mit einbezogen
z.Bsp:
Du warst 1/2 vor Geburt Empfänger von ALG1 und Zahlungen sollen ab dem 01.06.2011 erfolgen, dann musst man mit den Nachweisen schon ab den 01.12.2009 beginnen.
z.Bsp:
Du warst 1/2 vor Geburt Empfänger von ALG1 und Zahlungen sollen ab dem 01.06.2011 erfolgen, dann musst man mit den Nachweisen schon ab den 01.12.2009 beginnen.
1. Mai 2011 08:10
Re: Was kann ich alle beantragen?
Änderungen des Elterngeldes ab 2011:
Zum 01.01.2011 treten einige Änderungen des Elterngeldes in Kraft. Die Grundstruktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Die Elterngeldregelungen werden ab 01. Januar 2011 bei allen Elterngeldberechtigten angewendet. Dies gilt auch für bestehende Elterngeld - Bescheide. Möglicherweise können die Neuregelungen zur Kürzung oder zum Wegfall Ihres Elterngeldanspruches führen.
Elterngeld-Eckpunkte:
Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate.
Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,- EUR erhalten nur noch 65% statt bislang 67% ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 EUR (Ehepaare 500.000 EUR) wird das Elterngeld gestrichen. Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich.
Zum 01.01.2011 treten einige Änderungen des Elterngeldes in Kraft. Die Grundstruktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Die Elterngeldregelungen werden ab 01. Januar 2011 bei allen Elterngeldberechtigten angewendet. Dies gilt auch für bestehende Elterngeld - Bescheide. Möglicherweise können die Neuregelungen zur Kürzung oder zum Wegfall Ihres Elterngeldanspruches führen.
Elterngeld-Eckpunkte:
Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate.
Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240,- EUR erhalten nur noch 65% statt bislang 67% ihres letzten Nettoverdienstes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 EUR (Ehepaare 500.000 EUR) wird das Elterngeld gestrichen. Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich.
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