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Urlaubsanspruch
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Ich habe jetzt ewig lange im Internet nach der passenden Antwort gesucht, aber tausend Antwortmöglichkeiten gefunden... Nun bin ich verwirrt.
Meine Kollegin hat mir erzählt das der Urlaubsanspruch auch für die Zeit des Mutterschutzes gilt, aber im Internet steht irgendwas von 1/12 Abzug pro Monat! Häh????
Also zu mir:
Entbindungstermin 23.05.11
Mutterschutz Beginn: 11.04.11 Ende 18.07.11
Elternjahr: vermutlich 1 Jahr
Urlaubsanspruch: regulär 26 Tage pro Jahr
Was mich nun interessiert ist, wieviele Tage ich nun bis zum 11.04.11 nehmen darf!? Möchte natürlich schnellstmöglich zuhaus bleiben und dem Stress auf der Arbeit entgehen.
Vielen Dank
Hermine123
also eigendlich rechnest du 26u-tag durch 12 monate sind 2tage pro monat dann hast du 3 volle monate wo du arbeitest also 2mal 3 tage sind dann 6tageplus 1 tag wegen halben april sind dann 7 tage,
aber eigendlich is es egal wieviele tage du bis dorhin verbrauchst weil die restlichen tage muss dein arbeitgeber dann dafür nach der elternzeit wenn du wieder zu ihm gehst dir dann geben also die restlichen tage bleiben besten oder du nimsmt vorher alle tag kannst du auch mit dein chef reden wie er es gern hätte oder so
Zitat: Ein Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden.
LG
bei meiner Arbeitsstelle galt Urlaubsanspruch für Mutterschutz also bis 8Wochen nach errechneter ET! Es zählten bei mir aber nur ganze Monate.
Bei dir:
Mutterschutz bis 18.7. (also zählt nur noch der Juni als ganzer Monat)
Urlaubsanspruchsmonate: Januar bis Juni (6 Monate)
26:12=2,17 (Durchschnittl Urlaubsanspruch pro Monat)
2,17 x 6 = 13 Tage Urlaubsanspruch!!!!!!
So habe ich es zumindest mit meiner Chefin ausgerechnet gehabt und von ihrer Chefin bestätigt bekommen.
Ich hoffe man versteht, was ich da zusammen gerechnet habe.
LG
Lucia
bist du hinterher ins Elternjahr gegangen und wenn ja wie lange??
Also das Elternjahr steht noch an und ich hab mir da noch keine Gedanken gemacht.
Ich denke aber nicht, dass das was an deinem Urlaubsanspruch ändert. Was mir nur noch gesagt wurde: Ich könne nicht-genommenen-Urlaub auch nehmen wenn ich nach der "Babypause" zurückkomme.
Bei mir wurde der Urlaubsanspruch nur hinfällig, da ich Beschäftigungsverbot bekommen habe und deshalb nun seit Anfang Januar zwangsurlaube.
LG
Lucia
Bei dem Stress auf Arbeit wäre ich und die Kleine wahrscheinlich froh, wenn wir mal zuhause bleiben könnten.
Hmm na dann muss ich das mal mit meinem Chef besprechen, aber der is eben typisch Chef und bastelt sich das immer so zusammen, wie es ihm am Besten passt. Vllt frag ich woher nochmal meinen FA oder meine KK...
Mach doch einen Termin mit eurem Betriebsarzt oder falls ihr keinen habt dann mit einem fremden (es steht bei den Ärzten mit dabei welcher Arzt auch Betriebsarzt ist) und frag dort nach. Dann kannst du bei deinem Arbeitgeber wenigstens gut informiert antreten.
Und der Betriebsarzt ist eigentlich mehr zur Unterstützung der Arbeitnehmer als der Arbeitgeber da. Also keine Angst, dass der dich übern Tisch zieht.
(Aber eigentlich müsste jede Arbeitsstelle einen Betriebsarzt haben...)
also, kläre das ab, aber ich mache dir nicht zu viel hoffnung, das du mehr urlaub bekommst wie nur 6 tage...
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen...
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