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Unverheiratet - das Nachnamenproblem
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Bei der erstmaligen namensvergabe sitzt die Mutter aber am längeren Hebel. Bei unverheirateten Paaren muss ein gemeinsames Sorgerecht (wenn gewünscht) beurkundet werden - geht auch schon vor Geburt. Da müssen beide Elternteile zustimmen. Seit neuestem haben es Väter aber viel leichter das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter vor Gericht zu bekommen. Auch die Vaterschaft muss bei unverheirateten Paaren anerkannt werden. Bei verheirateten Paaren besteht automatisch gemeinsames Sorgerecht und der Ehemann ist der Vater (irrelevant ob er tatsächlich biologischer Vater ist!!). Falls es nicht passt müsste man hier die Vaterschaft anfechten.
Ich würde auch wollen, dass das Kind meinen Namen hat - Gott sei dank haben mein Mann und ich denselben Name, nämlich seinen. Ich wollte unbedingt seinen Namen haben und konnte es gar nicht erwarten! Ich wollte aller Welt zeigen, dass ich jetzt auch in diese Familie aufgenommen bin und zu ihm gehöre - dabei war mir der Wortlaut, Schreibweise, etc völlig egal!
Aber ich bin auch der Meinung, dass der Vater genauso ein berechtigtes Interesse hat wie die Mutter, dass das Kind seinen Namen bekommt. Optimal ist eben ein gemeinsamer Familienname.
>Wenn es den
> Nachnamen der Mutter hat kann bei alleinigem Sorgerecht ohne Zustimmung des
> Vaters der Nachname geändert werden.
Das müsste dann aber eine neue Regelung sein
Bei uns war es genau diese Konstellation und der Familienrichter hat ganz deutlich gemacht, dass eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters NICHT erfolgen könne. Obwohl es da schon eine Halbschwester gab, die eben den Namen meines neuen Partners trug!
Meine Jungs haben auch verschiedene Väter. Aber beide tragen meinen Nachnamen. Ich wollte nie, das an Klingel und Briefkasten mehrere Namen stehen. Meine Kinder sollen so heißen wie ich! Und da ich mit keinem der beiden Väter mehr zusammen bin, war das die beste Entscheidung überhaupt. Jetzt haben "wir" geheiratet und tragen wieder alle den gleichen Namen
Bspw. konnte mein Lebensgefährte damals meinen Sohn in der Grundschule anmelden, obwohl er offiziell GAR NICHTS mit ihm zu tun hatte.
Und im Gegenzug konnte Darushs Vater ihn ohne mein Einverständnis einfach von seinem alten Gymnasium ab- und in einem neuen anmelden. Da hat noch nichtmal jemand nachgefragt, ob eventuell gemeinsame Sorge besteht
Und eine Schulanmeldung hat ja nicht mit Behörden zu tun, sondern macht man eben in der Schule, oder? Ich meine eine Schule ist ja keine Behörde. Und die Mitarbeiter da haben auch nichts rechtliches gelernt - anders als Mitarbeiter in Ämtern.
Ist ja aber hier auch gar nicht Thema... sorry
Und nächstes Jahr wollen wir eh heiraten von daher ist das bei uns kein großes streitthema
Lg
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