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> z.Bsp:
> Du warst 1/2 vor Geburt Empfänger von ALG1 und Zahlungen sollen ab dem
> 01.06.2011 erfolgen, dann musst man mit den Nachweisen schon ab den
> 01.12.2009 beginnen.
genau das ist falsch und ich rede aus erfahrung du darfst die nachweise von max 12 vor beginn des mutterschutzes abgeben.
mein beispiel. ich habe ab 1.5.10 alg1 bekommen und das bis 22.12.10 danach habe ich mutterschutzgeld bekommen.
die von der elterngeld stelle hat mir persönlich gesagt das ich die lohnnachweise von dez. 09-april 10 vorbeibringen soll weil es sein kann das ich dadurch mehr als die 300€ mindestelterngeld bekomm.
mein arbeitsvertrag endet am 31. juli (wird nicht verlängert), bin ab 26. juli in mutterschutz.
d.h ich muss mich eigtl gleich morgen beim arbeitsamt arbeitslos melden oder wie läuft das ab???wenn ja, bekomm ich dann nur arbeitslosengeld???oder was noch???hab voll keine ahnung, kann mir bitte jmd weiterhelfen???danke
3 Monate vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses musst du dich bei der Arge melden. Dort lässt du dich als arbeitssuchend eintragen um alle Fristen einzuhalten. Geht rucki zucki!
Während des Mutterschutzes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommst du das sog. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. 67 % deines letzten Nettoeinkommens. Hättest du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, müsste dein Arbeitgeber die Differenz (33%) an dich ausgleichen. Kannst ja mal versuchen ob das evtl die Arge übernimmt. Schön hartnäckig bleiben. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird dir 7 Wochen vor Geburt aus Bescheinigung von deiner Gyn ausgehändigt, die Rückseite ist dann auszufüllen. Das ganze in 2-facher Ausfertigung, 1x für die Krankenkasse, 1x für Arbeitgeber bzw Arge. Das gilt für pflichtversicherte in der geseztlichen Krankenkassen. Wie das bei Privatpatienten ist weiß ich noch nicht!
Elterngeld kannst du dann nach der Geburt bei deinem zuständigen Amt für Versorgung und Soziales beantragen. Die Auszahlungshöhe ist abhängig von der beantragten Dauer und den letzten Nettoeinkommen (65-67%).
Tip: Denk daran, du hast mehr als 12 Monate gearbeitet und dir nen Anspruch erworben. Sollte es nach 1 bzw. 2 Jahren mit dem beruflichen Wiedereinstieg nicht klappen kannst du darauf zurückgreifen. Dafür ist es aber wichtig, dass du JETZT alle Fristen bei der ARGE einhälst, sprich dich arbeitssuchend meldest.
> mal ne ganz andere frage
> mein arbeitsvertrag endet am 31. juli (wird nicht verlängert), bin ab 26.
> juli in mutterschutz.
> d.h ich muss mich eigtl gleich morgen beim arbeitsamt arbeitslos melden
> oder wie läuft das ab???wenn ja, bekomm ich dann nur
> arbeitslosengeld???oder was noch???hab voll keine ahnung, kann mir bitte
> jmd weiterhelfen???danke
also um dich arbeitslos zu melden bist du jetzt schon arg spät dran kann sein das du eine kleine sperre bekommst, muss aber nie sein.
dein mutterschutzgeld wirst du vorraussichtlich komplett von der kk bekommen entweder dein letztes nettogehalt(65%) oder dein ausgerechnettes ALG1
so dein elterngeld wirst du voll bekommen und zwar ausgerechnet aus den letzten 12monate vor beginn des mutterschutzes
beispiel für dich: nachweise für 25.7.10-26.7.11
ich würde dir raten dir jetzt schon einen antrag zu besorgen und vom jetztigen arbeitgeber ausfüllen lassen sicher ist sicher falls er sich nach beendigung des vertrages querstellt.
ich weis ja nicht wie lang du gerne zu hause bleiben möchtest, weil das elterngeld ja nur 12monate ausgezahlt bekommst und wenn du danach nicht arbeiten gehst bekommst du hartz4 egal wieviel anspruch auf alg1 auch besteht.
wenn du noch fragen hast dann frag.
bin gerade in der gleichen situation nur ist mein baby schon da
Also ich arbeite nicht also bekomme ich 300€ pro Monat,wenn ich es richtig verstanden habe.
Gibt es das nicht auch,dass man auch 150€ auf 2 Jahre verteilen kann??
Lieben Gruß
Ich bin aber kein Student,kein Schülerund auch kein ALG2 Empfänger...außerdem arbeite ich auch nicht. Bin halt die typische Hausfrau.....was steht mir denn dann zu? Wegen Elterngeld und so
was bei hausfrauen gibt weis ich nicht must mal beim jobcenter nachfragen ob du da auch hartzt4 oder wohngeld beantragen kannst..
soweit ich weis bekommt man die erstaustattung nur einmalig..
was du aber machen kannst ist zur caritas oder katholisches kirche zu gehen und nach stiftungsgelder zu fragen.
ich darf seit fast 3 monaten nicht mehr arbeiten obwohl ich wollte
mal ganz ehrlich ich würde wenn ich wirklich will einfach gehen egal wer mir was vorschreien will
ich habe auch zu denne gesagt das ich danach wieder komme aber die haben sich damit abgesichert weil ich im hotel angefangen habe als raumpflegerin
das ist ja wirklich blöd.
aber sicherheitshalber isses in deiner situation vieleicht besser nicht zu arbeiten und sei froh das es von deiner firma ausging die meisten anderen ss müssen für sowas betteln...
Wenn dein Arbeitgeber dir ein Beschäftigungsverbot in seinem Unternehmen erteilt, ist er trotz allem verpflichtet dich weiter zu bezahlen. Kündigen darf er dich auf keinen Fall! Die letzten 12 Nettoeinkommen sind dann die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld.
Steffi!
So einfach ist das nicht mit dem einfach arbeiten gehen. Denk nur mal an die betriebliche Unfallversicherung die von der Berufsgenossenschaft getragen ist. Im Fall der Fälle wäre Trixi nicht versichert.
ja davor war ich bis dezember in ausbildung
ja ich finde es ja auch gut bloß mit dem geld was ich jetzt habe komme ich grad so hin, mir ist das schon peinlich wenn ich mein freund fragen muss ob er mir was gibt
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