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Urlaubsanspruch
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ich weiß von meiner FA, dass Du einen Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes hast (also 18.7.)und den gesamten Urlaubanspruch vor Antritt des Mutterschutz nehmen kannst.
So wie LLLucia würde ich es auch berechnen.
LG Nela
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema, weil mein Chef irgendwie auch keinen Plan davon hat. Mir scheint, wenn man sich nicht um das kümmert, was einem zusteht bekommt man nichts! Unfassbar.
Also das Mutterschutzgesetz sagt:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Also: für die Zeit des Mutterschutzes steht einem auch Urlaub zu.
Lg Liaso
bei meinem Urlaubsanspruch wurde auch die volle Schutzfrist (also bis 8 Wochen nach Geburt) mitberücksichtigt. Die anschließende Elternzeit zählt nicht mit.
Diesen Urlaub muss man nicht komplett vor Beginn der Schutzfrist nehmen, man kann auch einen Teil für die Rückkehr nach der Elternzeit aufheben.
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