Neuer Arbeitsvertrag (befristet 1jahr) und schwanger

Austausch mit dem HiPP Elternservice und einer Hebamme
Expertenforum

Du hast Fragen rund um das Thema Baby- und Kleinkind? Dann bist du hier bei uns genau richtig!
Wir sind das HiPP Expertenteam - Ernährungswissenschaftler und Mütter und haben jahrelange Erfahrung. Täglich beraten wir seit vielen Jahren im HiPP Elternservice am Telefon, per Mail, über Social Media und via Live-Chat viele Mamas und Papas. Es gibt keine Frage, die wir noch nicht gehört haben. Und wenn doch machen wir uns schlau! Deine Fragen sind also bei uns bestens aufgehoben – wir freuen uns auf deine Nachricht!
Wir sind immer montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags bis 12 Uhr für dich da! Die Feiertage verbringen wir im Kreise unserer Lieben und beantworten die eingehenden Fragen so schnell wie möglich ab dem nächsten Werktag. Wir freuen uns auf deine Fragen!

Deine HiPP Expertinnen
Eva, Sophia, Sigrid, Anke, Luise, Annelie und Evi

Mausi2109
25. Jan 2021 21:27
Neuer Arbeitsvertrag (befristet 1jahr) und schwanger
Hallo zusammen ich fange zum 1.2.21 einen neuen Job an, arbeitsvertrag ist im Dezember unterschrieben worden und auf ein Jahr befristet. Heute hab ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Nun frage ich mich was richtig ist vor Beginn der Stelle den Arbeitgeber informieren? Da ich in der 6 Woche erst bin würde ich Erfahrungsgemäß lieber bis zur 12 Woche warten. Kann mir eine Kündigung drohen? Bin ich verpflichtet es sofort dem AG mitzuteilen? Entbindungs Termin ist im September demnach wäre mein Vertrag noch 4 Monate am laufen. Wenn ich ein Jahr elternzeit nehmen möchte und mein Vertrag zum 31.1.22 ausläuft wie verhält sich das mit dem elterngeld, bekomme ich es dennoch? Oder muss ich mich arbeitslos melden? Über eine Rückmeldung von euch würde ich mich sehr freuen
HiPP-Elternservice
26. Jan 2021 09:25
Re: Neuer Arbeitsvertrag (befristet 1jahr) und schwanger
Liebe „Mausi2109“,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft! Da gehen Ihnen berechtigterweise viele Dinge durch den Kopf. Ich verstehe Ihre Gedanken, dass man ehrlich sein und den Arbeitergeber so früh wie möglich informieren möchte. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet – vorausgesetzt Sie haben keinen Beruf in dem gleich ein Arbeitsverbot bei Schwangerschaft besteht.

Warten Sie ruhig ab, wie Sie es auch getan hätten wenn Sie schon länger bei einem Arbeitgeber sind. Bezüglich der Elterngeldberechtigung informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Stelle für das Elterngeld.

Vielleicht hilft Ihnen auch ein Austausch mit anderen Müttern. Vor dieser Herausforderung sind schon viele Schwangere gewesen. Stellen Sie Ihre Frage gerne nochmal in unserem Eltern für Eltern Forum.

Alles Gute für Sie und einen guten Start bei Ihrem neuen Arbeitgeber!

Herzliche Grüße
Ihr HiPP Experten-Team
2 Beiträge • Seite 1 von 1
loading 42839...