Hilfe- was nun ?
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gast.2994445
5. Mär 2018 01:00
Hilfe- was nun ?
Hallo Zusammen,ich bin ratlos.. hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt...
Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte im Vollzeit.. Nach meiner 2 jährigen Elternzeit arbeite ich nun wieder im Vollzeit in meiner alten Praxis seit knapp 4 Wochen..jetzt bin ich zum 2. mal schwanger und weiss nicht, wie ich es meinem Chef sagen soll Während der 1. Schwangerschaft habe ich sofort einen Beschäftigungsverbot bekommen... nach der Geburt war ich 2 jahre in elternzeit und habe das elterngeld gesplittet und habe es 2 jahre lang ausbezahlt bekommen... soweit ich weis kann mich mein Chef rechtlich nicht kündigen..
Bekomme ich nun wieder eine Lohnfortzahlung bis zur Geburt falls ich einen Beschäftigungverbot bekomme ??? oder kann mich der Chef irgendwie kündigen da ich nach 4 Wochen arbeit mich sofort wieder schwanger melde ??
Der Text ist etwas lang.. hoffe das ihr es versteht und mir natürlich weiterhelfen könnt ..
danke und gruß
Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte im Vollzeit.. Nach meiner 2 jährigen Elternzeit arbeite ich nun wieder im Vollzeit in meiner alten Praxis seit knapp 4 Wochen..jetzt bin ich zum 2. mal schwanger und weiss nicht, wie ich es meinem Chef sagen soll Während der 1. Schwangerschaft habe ich sofort einen Beschäftigungsverbot bekommen... nach der Geburt war ich 2 jahre in elternzeit und habe das elterngeld gesplittet und habe es 2 jahre lang ausbezahlt bekommen... soweit ich weis kann mich mein Chef rechtlich nicht kündigen..
Bekomme ich nun wieder eine Lohnfortzahlung bis zur Geburt falls ich einen Beschäftigungverbot bekomme ??? oder kann mich der Chef irgendwie kündigen da ich nach 4 Wochen arbeit mich sofort wieder schwanger melde ??
Der Text ist etwas lang.. hoffe das ihr es versteht und mir natürlich weiterhelfen könnt ..
danke und gruß
HiPP-Elternservice
5. Mär 2018 09:19
Re: Hilfe- was nun ?
Liebe „Anne0103“,
wollten Sie sich mit anderen Mamas austauschen? Dann besuchen Sie unser HiPP Elternforum http://www.hipp.de/forum/ !
Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 9 des Mutterschutzgesetzes.
Während eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes erhält die Schwangere Ihren Lohn weiter.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen aber auch einen anderen (zumutbaren) Arbeitsplatz zuweisen.
Alles Gute,
Ihr HiPP Expertenteam
wollten Sie sich mit anderen Mamas austauschen? Dann besuchen Sie unser HiPP Elternforum http://www.hipp.de/forum/ !
Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 9 des Mutterschutzgesetzes.
Während eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes erhält die Schwangere Ihren Lohn weiter.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen aber auch einen anderen (zumutbaren) Arbeitsplatz zuweisen.
Alles Gute,
Ihr HiPP Expertenteam
BatRobin
6. Mär 2018 09:39
Re: Hilfe- was nun ?
Hallo,
Eine Frage aus Interesse: Wie ist das bei befristeten Verträgen?
Klar, man kann nicht gekündigt werden, wenn man schwanger ist, aber bei einer ehemaligen Kollegin wurde der Vertrag dann einfach nicht verlängert.
Könnte man dagegen irgendwie vorgehen?
Eine Frage aus Interesse: Wie ist das bei befristeten Verträgen?
Klar, man kann nicht gekündigt werden, wenn man schwanger ist, aber bei einer ehemaligen Kollegin wurde der Vertrag dann einfach nicht verlängert.
Könnte man dagegen irgendwie vorgehen?
HiPP-Elternservice
6. Mär 2018 14:20
Re: Hilfe- was nun ?
Liebe „BatRobin“,
da sind wir keine Experten. Aber wenn der Vertrag befristet ist, bleibt die Befristung bestehen, auch wenn eine Schwangerschaft besteht.
Herzliche Grüße
Ihr HiPP Expertenteam
da sind wir keine Experten. Aber wenn der Vertrag befristet ist, bleibt die Befristung bestehen, auch wenn eine Schwangerschaft besteht.
Herzliche Grüße
Ihr HiPP Expertenteam
Jasselein
17. Mai 2018 22:08
Re: Hilfe- was nun ?
Also ich war auch befristet eingestellt und mein Chef hat diesen dann einfach auslaufen lassen... nach dem Motto kann sich ja melden wenn sie wieder arbeiten kann vielleicht hab ich wieder nen Platz für sie... nicht sehr nett, werde da auch mit Sicherheit nicht wieder anfangen wollen. Aber rechtlich gesehen darf er das leider. War extra bei verdi deshalb... leider ohne Erfolg, bin dann nach der elternzeit arbeitslos wenn ich nicht frühzeitig was neues finde...
Fies aber Fakt
Fies aber Fakt
5 Beiträge
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