Hilfe- was nun ?

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Wir sind das HiPP Expertenteam - Ernährungswissenschaftler und Mütter und haben jahrelange Erfahrung. Täglich beraten wir seit vielen Jahren im HiPP Elternservice am Telefon, per Mail, über Social Media und via Live-Chat viele Mamas und Papas. Es gibt keine Frage, die wir noch nicht gehört haben. Und wenn doch machen wir uns schlau! Deine Fragen sind also bei uns bestens aufgehoben – wir freuen uns auf deine Nachricht!
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Eva, Sophia, Sigrid, Anke, Luise, Annelie und Evi
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Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte im Vollzeit.. Nach meiner 2 jährigen Elternzeit arbeite ich nun wieder im Vollzeit in meiner alten Praxis seit knapp 4 Wochen..jetzt bin ich zum 2. mal schwanger und weiss nicht, wie ich es meinem Chef sagen soll

Bekomme ich nun wieder eine Lohnfortzahlung bis zur Geburt falls ich einen Beschäftigungverbot bekomme ??? oder kann mich der Chef irgendwie kündigen da ich nach 4 Wochen arbeit mich sofort wieder schwanger melde ??
Der Text ist etwas lang.. hoffe das ihr es versteht

danke und gruß
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Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 9 des Mutterschutzgesetzes.
Während eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes erhält die Schwangere Ihren Lohn weiter.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen aber auch einen anderen (zumutbaren) Arbeitsplatz zuweisen.
Alles Gute,
Ihr HiPP Expertenteam
Eine Frage aus Interesse: Wie ist das bei befristeten Verträgen?
Klar, man kann nicht gekündigt werden, wenn man schwanger ist, aber bei einer ehemaligen Kollegin wurde der Vertrag dann einfach nicht verlängert.
Könnte man dagegen irgendwie vorgehen?
da sind wir keine Experten. Aber wenn der Vertrag befristet ist, bleibt die Befristung bestehen, auch wenn eine Schwangerschaft besteht.
Herzliche Grüße
Ihr HiPP Expertenteam
Fies aber Fakt
