Beschäftigungsverbot und Lohn
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gast.1816746
25. Okt 2016 01:28
Beschäftigungsverbot und Lohn
Hallo , ich habe eine ganz komplizierte Frage.
Ich habe einen unbefristeten vollzeitvertrag.
Nach der elternzeit habe ich auf Wunsch einen befristeten teilzeitvertrag für 7 Monate angenommen.Dieser geht bis zum 18.11.2016.
Mein alter unbefristeter vertrag ruht in der Zeit.
Nun bin ich wieder schwanger und habe wegen einer risikoschwangerschaft ein beschäftigungsverbot bekommen.
Was passiert nach dem 18.11. ? Bekomme ich da überhaupt noch ein gehalt ? Greift automatisch mein vollzeitvertrag ohne dass ich überhaupt antrete ? Oder bekomme ich das teilzeit gehalt?
Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Unsere Personalabteilung konnte mir bisher noch keine Auskunft geben und ich würde gerne wissen was ich als Grundlage zur Berechnung des elternge des nehmen soll.
Vielen Dank schonmal !
Ich habe einen unbefristeten vollzeitvertrag.
Nach der elternzeit habe ich auf Wunsch einen befristeten teilzeitvertrag für 7 Monate angenommen.Dieser geht bis zum 18.11.2016.
Mein alter unbefristeter vertrag ruht in der Zeit.
Nun bin ich wieder schwanger und habe wegen einer risikoschwangerschaft ein beschäftigungsverbot bekommen.
Was passiert nach dem 18.11. ? Bekomme ich da überhaupt noch ein gehalt ? Greift automatisch mein vollzeitvertrag ohne dass ich überhaupt antrete ? Oder bekomme ich das teilzeit gehalt?
Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Unsere Personalabteilung konnte mir bisher noch keine Auskunft geben und ich würde gerne wissen was ich als Grundlage zur Berechnung des elternge des nehmen soll.
Vielen Dank schonmal !
HiPP-Elternservice
25. Okt 2016 16:50
Re: Beschäftigungsverbot und Lohn
Liebe „SilviaRa“,
schön, dass Sie sich an uns wenden. Auf diesem Gebiet sind wir aber keine Experten.
Beim Thema Elterngeld kann Ihnen sicher die zuständige Elterngeldstelle weiterhelfen. Sie sind hier die Experten, die Sie ganz individuell beraten können. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html.
Alles Gute für Ihre Schwangerschaft und viel Vorfreude auf Ihr Baby wünscht
Ihr HiPP Expertenteam
schön, dass Sie sich an uns wenden. Auf diesem Gebiet sind wir aber keine Experten.
Beim Thema Elterngeld kann Ihnen sicher die zuständige Elterngeldstelle weiterhelfen. Sie sind hier die Experten, die Sie ganz individuell beraten können. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html.
Alles Gute für Ihre Schwangerschaft und viel Vorfreude auf Ihr Baby wünscht
Ihr HiPP Expertenteam
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