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Frage zu Elternzeitverlängerung
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Weiß gar nciht ob meine Frage hierher passt...
Meine Geschichte (in kurz)
war 2 Jahre in Elternzeit, wollte dann eig. Teilzeit arbeiten, hatte aber noch keinen Vertag unterschrieben.
1-2 Wochen vor Ablauf d EZ war ich wieder schwanger!
Hab daraufhin nach einem Gespräch mit meiner Chefin meine Vollzeitstelle behalten dürfen (was mir wichtig war, wg d neuen Elterngeldberechnung)
Hab allerdings nach 3 Wochen ein Beschäftigungsverbot bekommen( hatte bis zur 9ten sw Blutungen etc, und auch schon vorher 5 FG )
Meine Chefin hat dann 2 neue Mitarbeiterinnen eingestellt, jeweils halbe Stelle.
So, nun haben wir leider unser Baby verloren
Bin 2 Wochen nach Ausschabung krankgeschrieben.
Wir würden gerne trotz allem nochmal versuchen, schwanger zu werden, der Wunsch nach einem 2. Kind ist schon sehr groß!
Müßte ja allerdings bald wieder arbeiten (Vollzeit)
Was wahrsch. darauf herauslaufen würde, dass entweder die 2 neuen Kolleginnen gekündigt werden oder ich (bin dort seit 10 Jahren).... alle beschäftigen geht leider nicht... (Betrieb mit 8 Angestellten)..
Was natürlich doof wäre, wenn ich nach 2 Monaten tatsächlich wieder schwanger wäre und ausfallen würde....
Jetzt war meine Überlegung, ob ich nicht nochmal 4 Monate Elternzeit beantragen könnte?? Bin 35, und dachte, nochmal höchstens 3 Clomifen Zyklen, und wennn s dann nicht klappt, schließen wir endgültig mit dem Thema ab ....
Ich will halt nicht mehr durcheinander bringen und Geld kosten als notwendig, indem ich wieder anfange, voll zu arbeiten und falle (wenn alles gut geht) doch wieder aus.
Außerdem hab ich ja ne 2 jährige Tochter, die ich eigentlich nicht jeden nachmittag abgeben möchte... Und eine Teilzeittätigkeit kommt im Hinblick auf einen erneuten "Versuch" momentan nicht in Frage.
Also langer Rede kurzer Sinn, :
----->> Kann ich nach 2 jähriger Elternzeit, danach 3 Monate im Vollzeit-Angestelltenverhältnis mit BV, kurzfristig (also ab 01.05.) nochmal 4 Monate Elternzeit beantragen???
Eigentl dürfte dem ja nix im Wege stehen, da momentan alle Stellen besetzt sind und sie mich nicht unbedingt brauchen.....oder??
Hab noch nicht mit meiner Chefin gesprochen, wollte erstmal wissen, ob das überhaupt möglich ist
Danke fürs Lesen!
Würde mich freuen, wenn jmd eine Antwort weiß
lg
Sabine
Aber dafür bräuchte mein AG nen guten Grund, oder??
Danke!
Im Gegenteil wäre das doch die beste Lösung für alle.
Kann ich was dazu schreiben von wegen:
Würde mich freuen, wenn die Möglichkeit auf eine geringfügige Beschäftigung bestünde... Oder so ähnlich...
Oder wäre das nicht so gut???
Hab dann halt sonst kein Einkommen.
Vielleicht könnte sie mich ja wenigstens ein paar Stunden unterbringen.
Falls ich mir was anderes (450- € job) für den Übergang suchen würde, bräuchte ich ihre Zustimmung, richtig?
Bin gerade noch ziemlich fertig und hab eigentlich gar keine Nerven nicht damit auseinanderzusetzen...
Deswegen-
Danke für eure Hilfe!!
Ich finde das einmal fairer, als sie mit dem Antrag "vor den Kopf" zu stossen. Und außerdem kannst Du dann auch dezent abklopfen, ob evtl. die Möglichkeit einer (geringen) Teilzeitbeschäftigung bestehen würde.
Wollte nur wissen, ob es überhaupt so machbar wäre.
Danke nochmal!
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