2. Kind Elterngeld??
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21. Aug 2013 20:49
2. Kind Elterngeld??
Hallo, ich weiß nicht ob das hier hin gehört, aber ich hoffe trotzdem dass ihr mir vielleicht helfen könnt.
Wir wünschen uns ein 2. Kind und ich bin mir da unsicher mit dem Elterngeld.
Also ich bin im Juli 2012 Mama geworden und bis Juli 2014 in Elternzeit.
Fall 1
Wenn ich nun im November 2014 ein weiteres Kind bekommen wurde, zwischendrin würde ich nicht arbeiten, bekomme ich dann nur die 300 € Elterngeld? ´
Zur Berechnung werden ja die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen, würden dann 9 Monate vor meiner ersten Elternzeit mi den 3 Monaten vor meiner zweiten Elternzeit zusammen genommen werden?
Fall 2.
Mein zweites Kind würde im Mai 2014 zur Welt kommen, bekomme ich dann im Mai/Juni noch Elterngeld für mein erstes Kind?
Wir wünschen uns ein 2. Kind und ich bin mir da unsicher mit dem Elterngeld.
Also ich bin im Juli 2012 Mama geworden und bis Juli 2014 in Elternzeit.
Fall 1
Wenn ich nun im November 2014 ein weiteres Kind bekommen wurde, zwischendrin würde ich nicht arbeiten, bekomme ich dann nur die 300 € Elterngeld? ´
Zur Berechnung werden ja die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen, würden dann 9 Monate vor meiner ersten Elternzeit mi den 3 Monaten vor meiner zweiten Elternzeit zusammen genommen werden?
Fall 2.
Mein zweites Kind würde im Mai 2014 zur Welt kommen, bekomme ich dann im Mai/Juni noch Elterngeld für mein erstes Kind?
21. Aug 2013 22:45
Re: 2. Kind Elterngeld??
Zu Fall 1:
Ja, wenn du zwischen den Schwangerschaften nicht arbeitest, bekommst du nur den Mindestsatz von 300€ an Elterngeld + den Geschwisterbonus, weil du ja noch ein U3-Kind hast. Wie du selber schon geschrieben hast, werden ja die "Einnahmen" der letzten 12 Monate vor der Entbindung als Berechnungsgrundlage genommen. In dem Fall dann 11/2013 bis 10 oder 11/2014.
Die Monate vor der ersten Geburt wären nur berücksichtigt worden, wenn du direkt wieder schwanger geworden wärst. Also innerhalb des "normalen" Elterngeldbezuges (der ja in der Regel bis zum 1. Geburtstag ist).
Zu Fall 2:
Du bekommst bzw. bekämest dann im Mai/Juni 2014 noch Elterngeld für dein erstes Kind, wenn du dir das Elterngeld hälftig auf zwei Jahre auszahlen lässt (wovon ich jetzt mal ausgehe). Es steht dir ja für das erste Kind dann (noch) zu.
Ja, wenn du zwischen den Schwangerschaften nicht arbeitest, bekommst du nur den Mindestsatz von 300€ an Elterngeld + den Geschwisterbonus, weil du ja noch ein U3-Kind hast. Wie du selber schon geschrieben hast, werden ja die "Einnahmen" der letzten 12 Monate vor der Entbindung als Berechnungsgrundlage genommen. In dem Fall dann 11/2013 bis 10 oder 11/2014.
Die Monate vor der ersten Geburt wären nur berücksichtigt worden, wenn du direkt wieder schwanger geworden wärst. Also innerhalb des "normalen" Elterngeldbezuges (der ja in der Regel bis zum 1. Geburtstag ist).
Zu Fall 2:
Du bekommst bzw. bekämest dann im Mai/Juni 2014 noch Elterngeld für dein erstes Kind, wenn du dir das Elterngeld hälftig auf zwei Jahre auszahlen lässt (wovon ich jetzt mal ausgehe). Es steht dir ja für das erste Kind dann (noch) zu.
11. Sep 2013 10:06
Re: 2. Kind Elterngeld??
Ich hoffe ich störe nicht wenn ich mich hier miteinklinke, aber das finde ich sehr interessant weil es auch an meine Situation übertragbar ist.
Madame Venus, meine Kleine ist jetzt 15 Monate alt, das Elterngeld habe ich mir komplett auf EIN Jahr auszahlen lassen, war also seit 3 Monaten arbeitslos, aber nicht gemeldet da wir durch Umzug ect. keine Gelegenheit für Kita und Jobs für mich hatten. Jetzt bin ich wieder Schwanger, hieße das jetzt, das wenn ich im Mai-Juni entbinde, ich nur den Elterngeldsatz von 300Eur + Geschwisterbonus bekomme, oder wird das Elterngeld anhand vom letzten erarbeiteten Lohn von mir berechnet?
Ich kann mich dumpf an en Gespräch mit einer ProFamiliaangestellten erinnern, die mir das damals so erklärt hatte, oder bin ich da komplett durcheinander?
Nochmal weiter, angenommen ich bekäme nur die 300 Euro, wäre das der monatliche Betrag auf 2 Jahre verteilt oder auf ein Jahr?
Würde mich sehr über Antwort freuen!
Liebe Grüße,
Krümel
Madame Venus, meine Kleine ist jetzt 15 Monate alt, das Elterngeld habe ich mir komplett auf EIN Jahr auszahlen lassen, war also seit 3 Monaten arbeitslos, aber nicht gemeldet da wir durch Umzug ect. keine Gelegenheit für Kita und Jobs für mich hatten. Jetzt bin ich wieder Schwanger, hieße das jetzt, das wenn ich im Mai-Juni entbinde, ich nur den Elterngeldsatz von 300Eur + Geschwisterbonus bekomme, oder wird das Elterngeld anhand vom letzten erarbeiteten Lohn von mir berechnet?
Ich kann mich dumpf an en Gespräch mit einer ProFamiliaangestellten erinnern, die mir das damals so erklärt hatte, oder bin ich da komplett durcheinander?
Nochmal weiter, angenommen ich bekäme nur die 300 Euro, wäre das der monatliche Betrag auf 2 Jahre verteilt oder auf ein Jahr?
Würde mich sehr über Antwort freuen!
Liebe Grüße,
Krümel
11. Sep 2013 20:56
Re: 2. Kind Elterngeld??
Ich misch mich mal kurz ein
Mein Fall war/ist so:
Ich habe im Juni 2012 meine Tochter entbunden und war vorher nur gerinfügig beschäftigt (324€) ... habe also nur den Mindestsatz von 300€ bekommen weil ich dummerweise zu spät geschaltet habe statt 2 nur 1 Jahr genommen.Habe in diesem Jahr im Mai meinen Sohn entbunden und mit meinem Mann besprochen das wir das Elterngeld über 2 Jahre nehmen.
Also bekommen wir 185€ (glaub ich) im Monat über 2 Jahre.Darin ist ja schon der Geschwisterbonus.Kann ich nur empfehlen das über 2 Jahre zu beantragen.

Mein Fall war/ist so:
Ich habe im Juni 2012 meine Tochter entbunden und war vorher nur gerinfügig beschäftigt (324€) ... habe also nur den Mindestsatz von 300€ bekommen weil ich dummerweise zu spät geschaltet habe statt 2 nur 1 Jahr genommen.Habe in diesem Jahr im Mai meinen Sohn entbunden und mit meinem Mann besprochen das wir das Elterngeld über 2 Jahre nehmen.
Also bekommen wir 185€ (glaub ich) im Monat über 2 Jahre.Darin ist ja schon der Geschwisterbonus.Kann ich nur empfehlen das über 2 Jahre zu beantragen.
11. Sep 2013 21:09
Re: 2. Kind Elterngeld??
Ob man das Elterngeld über ein oder zwei Jahre auszahlen läßt, hängt doch von der persönlichen Situation ab. Mehr bekommt man dadurch ja schließlich nicht... und wenn man nach einem Jahr bspw. wieder arbeiten will, ergäbe das ja auch überhaupt keinen Sinn.
12. Sep 2013 11:38
Re: 2. Kind Elterngeld??
@ Josie,
das hört sich ja mager an. Elterngeld nur 185€? Wie haben die sich das denn gedacht das man damit über die Runden kommen soll, oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
Ich hätte mit mindestens 350 Euro plus 70 Euro Geschwisterbonus im Monat gerechnet bei einer Laufzeit von 2 Jahren.
das hört sich ja mager an. Elterngeld nur 185€? Wie haben die sich das denn gedacht das man damit über die Runden kommen soll, oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
Ich hätte mit mindestens 350 Euro plus 70 Euro Geschwisterbonus im Monat gerechnet bei einer Laufzeit von 2 Jahren.
12. Sep 2013 14:48
Re: 2. Kind Elterngeld??
Der Mindestsatz Elterngeld liegt nunmal bei 300,- €/Monat (+ Geschwisterbonus 70,- €) - hatte man vorher kein Erwerbseinkommen, bekommt man logischerweise auch nicht mehr.
Entscheidet man sich dann für die Variante "24 Monate" erhält man nach Adam Riese monatlich auch nur die Hälfte davon, also dann 185,- €!
Entscheidet man sich dann für die Variante "24 Monate" erhält man nach Adam Riese monatlich auch nur die Hälfte davon, also dann 185,- €!
12. Sep 2013 21:03
Re: 2. Kind Elterngeld??
Hallo zusammen,
zu dem Thema hatte ich mich vor paar Tagen bei der Elterngeldstelle schlau gemacht.
Ich selber habe im Februar 2013 mein erstes Kind bekommen und wir wünschen uns auch noch ein Geschwisterchen. Meine Frage war auch, was wird zur Berechnung für das neue (2.Kind) Elterngeld hergenommen.
Ich bin selber ein Jahr in Elternzeit bis Februar 2014 , Fange so zu sagen wieder an Vollzeit zu arbeiten, wie vor meiner ersten Schwangerschaft. Und mein Mann macht Februar und März 2014 Elternzeit.
Wenn ich jetzt angenommen im Juni 2014 mein 2. Kind bekomme.
Werden die Monate Februar 2014 und März 2014 zur Berechnung für das Elterngeld genommen und die Monate vor meiner ersten Schwangerschaft
(vor Februar 2013). Die Dame von der Elterngeldstelle sagte die Elternzeit wird von der Berechnung ausgeklammert.
Das trifft dann auch auf die zwei Jahre Elternzeit zu.
Was ich noch dazu gelesen habe, wenn man in der Elternzeit entbindet, sollte man die Elternzeit vorzeitig beenden und hat somit noch die Chance auf das Mutterschaftsgeld. Wenn man natürlich vorher wo beschäftigt war, ob das aber stimmt kann ich nicht voll sagen. Da müsste man sich nochmal genau informieren.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen
zu dem Thema hatte ich mich vor paar Tagen bei der Elterngeldstelle schlau gemacht.
Ich selber habe im Februar 2013 mein erstes Kind bekommen und wir wünschen uns auch noch ein Geschwisterchen. Meine Frage war auch, was wird zur Berechnung für das neue (2.Kind) Elterngeld hergenommen.
Ich bin selber ein Jahr in Elternzeit bis Februar 2014 , Fange so zu sagen wieder an Vollzeit zu arbeiten, wie vor meiner ersten Schwangerschaft. Und mein Mann macht Februar und März 2014 Elternzeit.
Wenn ich jetzt angenommen im Juni 2014 mein 2. Kind bekomme.
Werden die Monate Februar 2014 und März 2014 zur Berechnung für das Elterngeld genommen und die Monate vor meiner ersten Schwangerschaft
(vor Februar 2013). Die Dame von der Elterngeldstelle sagte die Elternzeit wird von der Berechnung ausgeklammert.
Das trifft dann auch auf die zwei Jahre Elternzeit zu.
Was ich noch dazu gelesen habe, wenn man in der Elternzeit entbindet, sollte man die Elternzeit vorzeitig beenden und hat somit noch die Chance auf das Mutterschaftsgeld. Wenn man natürlich vorher wo beschäftigt war, ob das aber stimmt kann ich nicht voll sagen. Da müsste man sich nochmal genau informieren.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen
12. Sep 2013 21:16
Re: 2. Kind Elterngeld??
@Romy1001
>>>"Zur Berechnung werden ja die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen, würden dann 9 Monate vor meiner ersten Elternzeit mi den 3
Monaten vor meiner zweiten Elternzeit zusammen genommen werden?"<<<
Ja das nehmen sie dann zur Berechnung des neuen Elterngeldes.
Da ja die 1. Elternzeit ausgeklammert wird.
>>>"Zur Berechnung werden ja die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen, würden dann 9 Monate vor meiner ersten Elternzeit mi den 3
Monaten vor meiner zweiten Elternzeit zusammen genommen werden?"<<<
Ja das nehmen sie dann zur Berechnung des neuen Elterngeldes.
Da ja die 1. Elternzeit ausgeklammert wird.
13. Sep 2013 12:37
Re: 2. Kind Elterngeld??
Dazu habe ich auch mal eine, zugegeben etwas hypothetische, Frage:
Angenommen das erste Kind wurde am 01.06.12 geboren. Die Mutter würde 2 Jahre EZ nehmen, und dann ab dem 01.06.14 wieder Vollzeit arbeiten.
Sie wünschen sich ein 2. Kind:
a) Nr. 2 kommt am 31.5.15 zur Welt, d.h. die Mutter hätte keine 12 Monate VZ gearbeitet, bekommt also weniger Elterngeld als bei Kind Nr. 1, dafür aber den U3 Bonus,
b) Nr. 2 kommt am 02.06.15 zur Welt, sie bekommt dann das volle Elterngeld, aber nicht mehr den U3 Bonus.
Stimmt das so?
KrümelMüsli hat geschrieben:
> @ Josie,
>
> das hört sich ja mager an. Elterngeld nur 185€? Wie haben die sich das denn gedacht
> das man damit über die Runden kommen soll, oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
>
Hallo ??? Gehts noch????
Sei doch froh das der Staat dir überhaupt etwas zahlt!!!! Welches Land macht das schon!!!
Natürlich kann man damit nicht über die Runden kommen, aber es ist doch nicht Aufgabe des Staates, also der Allgemeinheit (!!!!) mir meine Kinder zu finanzieren. Sorry, aber das musst Du selber machen. Der Staat bietet nur finanzielle Unterstützung. Und das ist auch gut so. Sonst müssten wir alle noch mehr Steuern zahlen... und die zahlen wir schon zu genüge.
Angenommen das erste Kind wurde am 01.06.12 geboren. Die Mutter würde 2 Jahre EZ nehmen, und dann ab dem 01.06.14 wieder Vollzeit arbeiten.
Sie wünschen sich ein 2. Kind:
a) Nr. 2 kommt am 31.5.15 zur Welt, d.h. die Mutter hätte keine 12 Monate VZ gearbeitet, bekommt also weniger Elterngeld als bei Kind Nr. 1, dafür aber den U3 Bonus,
b) Nr. 2 kommt am 02.06.15 zur Welt, sie bekommt dann das volle Elterngeld, aber nicht mehr den U3 Bonus.
Stimmt das so?
KrümelMüsli hat geschrieben:
> @ Josie,
>
> das hört sich ja mager an. Elterngeld nur 185€? Wie haben die sich das denn gedacht
> das man damit über die Runden kommen soll, oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
>
Hallo ??? Gehts noch????
Sei doch froh das der Staat dir überhaupt etwas zahlt!!!! Welches Land macht das schon!!!
Natürlich kann man damit nicht über die Runden kommen, aber es ist doch nicht Aufgabe des Staates, also der Allgemeinheit (!!!!) mir meine Kinder zu finanzieren. Sorry, aber das musst Du selber machen. Der Staat bietet nur finanzielle Unterstützung. Und das ist auch gut so. Sonst müssten wir alle noch mehr Steuern zahlen... und die zahlen wir schon zu genüge.
13. Sep 2013 13:07
Re: 2. Kind Elterngeld??
@ maren7777
deine Aussagen a) und b) treffen wohl zu, wenn man es mal genau betrachtet. aber bei a) bekommst du den U3 Bonus auch nur solange wie das erste Kind unter 3 Jahre ist.
Aber da würde ich mich vorher nochmal informieren wie das da genau läuft.
deine Aussagen a) und b) treffen wohl zu, wenn man es mal genau betrachtet. aber bei a) bekommst du den U3 Bonus auch nur solange wie das erste Kind unter 3 Jahre ist.
Aber da würde ich mich vorher nochmal informieren wie das da genau läuft.
13. Sep 2013 14:04
Re: 2. Kind Elterngeld??
@Finnimama: Also ich habe auch in Elternzeit mein 2. Kind entbunden und habe trotzdem Mutterschaftsgeld bekommen. Zwar nichts vom AG weil ich ja bis dahin noch nicht wieder gearbeitet habe, aber die 13 Euro am Tag von der KK gabs schon wieder. Ich kenne das nicht, dass man sich dann irgendwie abmelden muss bzw. seinen Elternzeit vorzeitig beenden müsste.
13. Sep 2013 18:26
Re: 2. Kind Elterngeld??
@ steffiduc
vom letzteren hab ich auch nur gelesen und bin mir da auch nicht sicher ob das stimmt. Darf man fragen wann du in der Elternzeit dein zweites Kind geboren hast. Könntest du genau erläutern wie sich das bei dir verhalten hat von den Bezügen? Würde mich wirklich mal interessieren.
Danke
vom letzteren hab ich auch nur gelesen und bin mir da auch nicht sicher ob das stimmt. Darf man fragen wann du in der Elternzeit dein zweites Kind geboren hast. Könntest du genau erläutern wie sich das bei dir verhalten hat von den Bezügen? Würde mich wirklich mal interessieren.
Danke
13. Sep 2013 19:25
Re: 2. Kind Elterngeld??
Nach meiner Information erhält man auch während der Elternzeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, wenn man vor der Elternzeit selbständig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
13. Sep 2013 19:42
Re: 2. Kind Elterngeld??
@finnimama: Also ich habe am 2.2.11 meinen ersten Sohn geboren. Da habe ich von 24.Dez.´10 bis 1.4.11 Mutterschaftsgeld (Mutterschutz) + AG-Zuschuss erhalten (also mein volles Gehalt war das dann insgesamt pro Monat). Habe dann Elternzeit für 2 Jahre eingereicht (also bis April 2013), am 7.1.13 kam mein 2. Sohn zur Welt, ich war währenddessen nicht mehr arbeiten, bin aber noch im Arbeitsverhältnis, halt in Elternzeit. Ich habe dann von 20.11.12 bis 27.02.13 wieder Mutterschaftsgeld (war ja wieder in Mutterschutz) erhalten, aber diesmal eben ohne den AG-Zuschuss (da ich ja nicht gearbeitet habe) sondern nur die 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse. Man hat auch Mutterschutz wenn man nicht arbeitet. Das ist nur anders wenn man selbstständig ist. Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt, ansonsten frag mich einfach. Ich hab damals direkt meine KK angerufen und gefragt wie das beim 2. Kind mit Mutterschaftsgeld ist, da ich eigentlich dachte ich kriege keins. Umso erfreuter war ich dass man es trotzdem kriegt. Ich bin ganz normal gesetzlich versichert in der KK. Solange man in Elternzeit ist, ist man ja weiterhin versichert (zahlt dann glaub ich der Bund/Staat in der Zeit). Erst wenn die Elternzeit abgelaufen ist, muss man sich bei seinem Partner familienversichern oder man geht eben wieder arbeiten.
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