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mein Söhnchen wird im Sept.14 3 Jahre alt.
Leider bin ich danach nicht arbeitstätig,sprich abeitslos!
Meine Elternzeit geht noch bis Mitte Juni.
Wie und wann muß ich mich auf dem Amt melden??
Mein Sohn geht aber erst ab sept.in die Kita,bis mittags.
Danke schon mal.
LG
zumindest musst du dich arbeitsuchend melden und das 3 Monate bevor deinen Eltetnzeit endet. Ob dein Sohn nun in die Kita geht oder nicht.
Wenn du keine Sperre riskieren willst dann melde dich am Besten ganz schnell!
du hast nur einen Anspruch auf alg1, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 std/wo zur Verfügung stehst, also eine Betreuung für dein kind hast und vor der elternzeit auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast.
wie sich das mit alg2, aufstockendes Gehalt und hartz 4 verhält, weiß ich leider nicht.
aber es ist sinnvoll, sich rechtzeitig bei der arge zu melden, weil die ja auch noch einige zeit für die Bearbeitung brauchen.
noch als kleiner tip, die arge versucht Mütter gerne in Bedrängnis zu bringen, indem sie versucht dir "vorschreiben" zu können, zu welchen Zeiten du eine Betreuung haben mußt.
laß dich da auf nichts ein, ich hatte damals diesen fall.
die arge kann von dir nur verlangen, das du dem Arbeitsmarkt 15 std/wo zur Verfügung stehst, ob das nun vormittags,im laufe des Tages oder sogar nachts ist, das ist eine verhandlungssache zwischen dir und einem potenziellen Arbeitgeber.
laß dich also nicht abschrecken, wenn man dir sagen sollte, das du ggf nicht vermittelbar bist, weil die betreuungszeiten nicht passen.
viel Glück
aber 3 monate vor ende des arbeitsvertrages ist schon richtig wenn man das shcon so lange vorher weiss.
viel gück beim arbeitsamt!
Ich würde da einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen wenn du dir unsicher bist!
Allerdings steht in den Infoblättern das man sich 3 Monate vor Ende der Elternzeit oder Beendigung des Arbeitsvertrages melden muss! Ist die Kündigungsfrist kürzer muss man sich auch umgehend melden.
Läuft ein Arbeitsvertrag während der Elternzeit aus muss man das auch 3 Monate vorher melden.
Ich geh mal davon aus das sie auch Geld von der Arge möchte, deshalb muss man sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden! Anders kann das Amt ja auch nicht wissen das man Bezüge möchte!
bei alg1 ist es so, das dien spatz betreut sein muß, um das du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. da es ja von juni bis september wohl (wenn ich es richtig verstanden habe) nicht der fall ist, hast du kein anspruch auf alg1, sondern müsstest für die zeit alg2 beantragen.
wenn dein kleiner dann im kiga eingewöhnt ist, kannst du alg1 beantragen, sofern du einen anspruch darauf hast.
ich habe beim jobcenter 2 jahre elternzeit beantragt, und fliege automatisch raus, sobald meine kleine maus in den kindergarten geht (also, ab september, nach der eingewöhnung). genauso fliege ich raus, wenn ich jetzt schon nen mini-job oder sowas annehmen würde.
Oh je bei 3 Monaten vorher wäre ich schon drüber!
Leider auch wie vorher wrrde ich kein Geld bekommen,da mein Mann zuviel verdient,melde mich nur weil ich dann dort rentenversichert bin.
Vor der Elternzeit musst Du allerdings ein Jahr einen steuerpflichtigen Job gehabt haben.
3 Monate vorher melden. Geht aber auch eher.
Und überlegen, wieviel Stunden Du arbeiten möchtest/kannst.
Entsprechend dazu wird das ALG1 berechnet.
Bei mir ist es so, dass ich Vollzeit angegeben habe (man muss eh erstmal was finden, wenn man ein kleines Kind hat). So bekomme ich volles ALG1.
Als Wunsch habe ich jedoch angeben können, dass 25 bis 30 Stunden Wochenstunden perfekt wären. Wie ich die Kinderbetreuung handhabe obliegt mir. Ich musste denen nur versichern, dass das geregelt ist.
Läuft bei mir leider Ende Juni aus, bleibe dort aber gemeldet und bekomme ggf. noch einen Lehrgang ohne Leistungsbezug.
Rentenpunkte bekommst Du auf Antrag, bis Dein Kind 3 Jahre alt ist.
muß man sich dort selbst drum kümmern?
bei mir war es beim ersten kind so, das ich der arge lediglich versichern mußte, das ich dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 std/wo zur Verfügung stehe und mein kind betreut ist, wie war meine Sache.
da aber wirklich jede Behörde anders arbeitet und jeder sachbearbeiter das individuell entscheidet, mach dich im Vorfeld schlau und wenn der dir blöd kommt, nimm deinen mann mit, der soll dann mal gaaaaaanz böse gucken.
bei mir hat das geholfen, immer, wenn ich allein bei der arge war - vor den Kindern - war ich hinterher nur am heulen und völlig fertig, weil die mich verbal total abgewertet hatten und echt fies wurden ( dabei hatte ich auch schon damals einrecht dickes fell, allerdings keine Erfahrung mit Behörden).
sobald mein mann dabei war und nur böse geguckt hat, waren die Sachbearbeiter handzahm und total lieb.
nur einmal mußte ich fragen, in welcher Etage denn der amtsleiter sitzt und ob ich dort gleich hingehen soll oder mit der presse antanzen muß.
manchmal hilft es, wenn man eine weitere person dabei hat, die sich nicht einschüchtern läßt.
aber ganz wichtig, info im Vorfeld ist alles.
ja, selber kümmern. Anruf bei der kostenlosen Hotline reicht und die schicken Dir die Formulare. Sind auch supernett dort. Denn der Kindsvater und Du müsst schriftlich bestätigen, dass Du Dich um Dein Kind kümmerst.
Sollte bei Dir eh eine Rentenkontenprüfung anstehen, die wohl alle 5 Jahre ist, bekommst Du das sowieso geschickt.
So habe ich nämlich erfahren, dass man sich da selbst drum kümmern sollte. Geht immer rückwirkend.
D.h. mein Sohn wird im Sept. 3 Jahre. Also kann ich nach dem Geburtstag dort die Rentenpunkte für das letzte Jahr beantragen.
Obwohl meine SB bei der ARGE echt nett ist, geht mir auch immer die Pumpe
Man bekommt die Rentenpunkte auch unabhängig von Berufstätigkeit während der drei Jahre. Solange man weniger verdient bzw. Rentenbeiträge zahlt, als das Durchschnittseinkommen, werden die Rentenpunkte ergänzt bzw. aufgewertet.
Zumindest lief das bei den beiden Großen so (*1998 und *2005)...
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