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Erzwungener Kindergartenwechsel; Recht NRW
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Meine Tochter geht seit sie 1 Jahr alt ist in den KiGa. 2014 wird sie 3 und kommt von der u3 in die ü3 Gruppe.
Da ich u.a. im Elternbeirat bin, habe ich gestern mitbekommen, dass im nächsten KiGa Jahr 6 Kinder (die o.a. Wechsel vollziehen müssen) den KiGa verlassen müssen. 7 Kinder gehen in die Schule, 13 müssten in die ü3 Gruppe. Grund dafür ist u.a. die Tatsache, dass in 2013 sehr viele neue u3 Kinder aufgenommen wurden.
Auf die Frage nach welchen Kriterien dies entschieden und wann dies offiziell an die Eltern kommuniziert wird, bekam ich nur ein Achselzucken zur Antwort.
Ich habe nun natürlich Angst, betroffen zu sein. Kann mir hier einer helfen?Ich finde keine rechtlichen Grundlagen. Hat mein Kind ältere Rechte, weil es schon seit 2012 dort ist? Bringt die Wohnlage etwas (wohnen direkt daneben!)?
Danke und Gruß
Es ist zwar immer blöd für die betroffenen Eltern und Kinder, aber leider kann ein Kindergarten ja keine Plätze aus der Luft zaubern...
Es gibt eigentlich zwei Varianten, wie die vorhandenen Plätze vergeben werden:
Die Vergabe nach Alter; also die Kinder erhalten die Plätze in der Reihenfolge, in der sie das dritte Lebensjahr erreichen.
Die Vergabe nach dem Losverfahren; also werden die Plätze unter den betroffenen Kindern ausgelost.
Die Wohnortnähe stellt grundsätzlich KEIN Kriterium da.
Mein Sohn geht seit er ein Jahr alt ist in den Kindergarten... Eigentlich müssten wir in einen anderen,der näher ist... Aber sie lassen ihn da,weil sie ihn da nicht rausreißen wollen... Was ich gut finde... Zudem haben wir die volle buchungszeit...
Zudem haben sie seit September sogar meiner Tochter einen Krippenplatz gegeben,und dass obwohl die andere Krippe näher ist...
Frag doch einfach nochmal nach....
Drück dir die Daumen,das ihr bleiben dürft
Liebe Grüße Natascha
Thema Buchungszeiten: Diese DÜRFEN keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze haben. Wobei natürlich keine Ganztagesplätze durch Halbtagskinder belegt werden dürfen, wenn noch Bedarf an Ganztagsplätzen besteht.
Eine Mitgliedschaft in der Elternvertretung hat auch keine Auswirkung auf die Platzvergabe - ist ja schließlich ein reines Ehrenamt.
Schon klar,offiziell darf die buchungszeit keine rolle spielen... Aber in der Praxis tut sie das dann doch... Der warum sind bei uns in der Krippe nur Vollzeit Kinder??
so hat man keinen anspruch darauf, sein kind in den wunschkiga unterbringen zu können, die stadt bzw die kommune kann auch eine alternative zur verfügung stellen.
diese muß dann allerdings fußläufig erreichbar sein, binnen 30- 60 Minuten.
im klartext, die kommune kann durchaus einen platz in einem anderen kiga zur verfügung stellen, dieser darf dann aber nicht 10 km vom Wohnort entfernt sein, sondern nur 2-3 km.
ist die kommune dazu nicht in der lage, hat sie auch die Möglichkeit, tagesmütter zu vermitteln und sich ggf an den mehrkosten für diese betreuungsform zu beteiligen.
wir hatten das Thema jetzt selbst erst gehabt und irgendwo habe ich das so gelesen.
Und natürlich ist es auch eine Kostenfrage: Habe ich ganztägig Personal eingestellt, sollte das - ökunomisch betrachtet - auch ganztägig ausgeschöpft werden und keine "Leerstunden" bezahlt werden... Von den "harten" Kosten wie Miete etc. mal ganz abgesehen. Ganztagsbetrieb ist einfach effizienter und ökonomischer.
hast ja recht, ich wollte damit nur sagen, das die Stadt keinen kiga zur verfügung stellen kann, der eben nicht fußläufig ereichbar ist.
sprich sollte es den spatz der threaderstellerin treffen, weiß sie, wie weit sie im schlimmsten fall laufen muß und wo sie wiederspruch gegen einreichen kann.
allerdings hätte ich auf die frage nach den auswahlkriterien kein achselzucken akzeptiert, ich hätte da auf ne vernünftige Antwort bestanden, denn ein konzept, wonach die auswählen ,müssen die ja haben, bevor die das im Elternbeirat vorstellen.
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