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kennt sich jmd nit hartz 4 aus?
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Es wurde soweit alles bearbeitet und genehmigt. Allerdings hatten wir vor Antragstellung eine größere aber angemessene whg (Größe und miete sind angemessen) von unserem vermieter angeboten bekommen und auch angenommen ( der wohnungsmarkt ist vernichtend was 4 zimmer angeht) sprich die alte whg gekündigt. Nun weigert sich das Center die miete zu bezahlen und sie zahlen die vorherige miete der alten whg (250 euro weniger) daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt da mir im Gespräch auch deutlich gesagt wurde: wenn die whg angemessen ist unterschreiben sie. Nun sieht das Center allerdings keinen grund für den umzug. Nun warte ich auf antwort. Weiß jmd was dazu? Bin ich im recht? 250 euro selbst zu berappen wird schwer und wenn ich könnte wäre mir ein leben ohne alg 2 lieber aber ich werde meine 5 monate alte tochter nicht in fremdbetreuung geben.
3 personen, 3 zimmer...
Oder beantragt zusätzlich wohngeld, geht das??
Grundsätzlich ist es so, dass bei einem absehbar kurzfristigen Bezug (trifft auf Euch zu, da es nur für die Dauer Deiner Elternzeit gilt) andere Maßstäbe anzusetzen sind, als für dauerhaften Bezug. Nur als Beispiel: Würdet Ihr im Eigenheim leben, wäre Euch ja auch nicht zuzumuten, dieses zu verkaufen, nur weil Ihr für einige Zeit Sozialgelder beziehen müßt.
Insofern würde ich Dir ganz schnell eine Beratung durch eine Sozialberatungsstelle empfehlen oder Du holst Dir in Eurem Amtsgericht einen Beratungsschein (kostet 10,- €) und gehst zum Fachanwalt für Sozialrecht.
1. Muss bei Umzug der Arge dies mitgeteilt werden (ist leider so).
2. Ist die Wohnungsgröße nicht ausschlaggebend, als angemessen gelten bei 4 Personen 80qm. Wichtig ist, dass eure Miete in diesem Limit liegt.
Ich würde der Arge sagen, das man nach den Grundsätzen eine freie Wohnungs- sowie Ortswahl hat. Solltet ihr mit eurer Miete über den angemessenen Beträgen liegen, müsst ihr die Differenz aus eurer Tasche selbst zahlen.
Wo genau wohnst du denn? Dann könnte ich im Internet mal gucken was bei euch so veranschlagt wird um dir dann genauer helfen zu können. Kannst du auch gerne per PN machen.
Bei antragsstellung hatte ich gesagt das wir umziehen auf der mietbescheinigung war auch vermerkt das derzeitige whg gekündigt wurde. Umgezogen sind wir am 01.07.
Bei antragsabgabe hatte ich nochmals gefragt ob nun alles passt: sie meinte jaja wenns angemessen ist unterschreiben sie einfach. Und hat mir den Bogen mit mietpreisen gegeben. Bei uns sind auch 90 qm2 angemessen. Dennoch lehnen sie es ab die neue whg zu bezahlen da die 3 zi whg ausreichend und günstiger war. Das diese schon vor Bezug gekündigt war blieb außer acht
Hätte die alte wohnung nicht gereicht?
dazu kommt, das jedem kind ein zimmer von 9qm zusteht.
ich würde mich mal beim wohngeldamt erkundigen, wie die richtlinien sind und wenn du beim jobcenter bei deinem sachbearbeiter nicht weiter kommst, würde ich dir empfehlen, eine stufe höher zu gehen.
hast du denn irgendwas schriftlich, das die die miete der gröéren wohnung bezahlen wollten?
wenn nicht, wird es schwierig, wenn auch nicht unmöglich, dann mußt du nur nachweisen, das die alte wohnung definitiv zu klein für euch und das baby war ( siehe wieviel qm pro person).
ich halt euch die daumen.
P.S.: das jobcenter kann von dir nicht verlangen, das du deine kleine in fremdbetreung gibst, da dir 3 jahre elternzeit zustehen, allerdings bist du verpflichtet mitzuwirken, das du von den leistungen des centers weg kommst.
ist also am ende eine katze, die versucht, ihren schwanz zu fangen und wo man sehr viel energie und ausdauer und verdammt starke nerven braucht.
Was deine Arge da macht nennt sich gerne "Willkür". Denen kann auch egal sein ob du auf 150qm wohnst.........wichtig ist nur das die KdU im Rahmen liegen die der jeweilige Landkreis oder Stadt vorgibt.
Ich weiss ja nicht wie du dein Widerspruch verfasst hast........ ABER der beste Weg ist einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
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