Mal ne Frage...
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11. Apr 2013 14:46
Mal ne Frage...
Hallo,
ist hier zufällig jemand der sich mit Testamenten und so auskennt?
Wir wollen ein wenig was aufschreiben, aber nix formelles sondern nur Infos für uns selber wenn mal was passiert.
Wurden jetzt nur verunsichert und bräuchten mal wen der da Ahnung von hat.
ist hier zufällig jemand der sich mit Testamenten und so auskennt?
Wir wollen ein wenig was aufschreiben, aber nix formelles sondern nur Infos für uns selber wenn mal was passiert.
Wurden jetzt nur verunsichert und bräuchten mal wen der da Ahnung von hat.
11. Apr 2013 14:52
Re: Mal ne Frage...
in wie fern verunsichert?
du musst schon etwas preziser werden
da ist eigentlich nix bei.
am besten handschriftlich und bei jemandem hinterlegen.
wir habens beim steuerberater

du musst schon etwas preziser werden

da ist eigentlich nix bei.
am besten handschriftlich und bei jemandem hinterlegen.
wir habens beim steuerberater


11. Apr 2013 15:11
Re: Mal ne Frage...
Naja, wir wollen kein richtiges testament.
Sondern wir haben grade ne - sorry wenn ich das so ausdrücke - Todeswelle in der Familie gehabt. 6 verwandte in 25 Monaten.
Und einige von ihnen waren halt im Koma.
Und da dachten wir uns was wenn einer von uns in sagen wir mal 10 jahren isn Koma fällt und der andere gar nicht weiss was er tun soll?
Also sagen wir mal, ich falle ins Koma und mein mann weiss dann eben nciht ob ich am Leben erhalten werden will oder ob er den Stecker ziehn soll.
Also wollten wir für den jeweils anderen nur so Info mäßig aufschreiben was in welchem Fall gemacht werden soll.
Halt nur als info, nix rechtliches.
Und dann überlegten wir so wie das ist wenn usn beiden was passiert. Da muss ja jemand für Luke sorgen.
Also schrieben wir auf das er zu meinen Eltern soll.
Ist ja so auch mit ihnen abgeklärt.
Ist zwar nur ne Empfehlung weil das Jugendamt das ja dann entscheidet, aber jemand anderes würde ja eh nicht in Frage kommen. Also muss da auch nix rechtliches festgelegt werden sondern dient auch nur als Info.
Ich hab das alles dann auf dem PC geschrieben, ausgedruckt und wir beide haben es unterschrieben.
Das habe ich dann meiner mutter gegeben damit sie das auch unterschreibt.
Sie meint aber das gilt nur dann wenn es handschriftlich ist.
Dann war ich verunsichert und habe in nem anderen Forum nachgefragt wie das so ist.
Da erzählen mir jetzt alle testamente müssen beim Notar hinterlegt werden und patientenverfügungen müssen vom Arzt unterschrieben werden.
Aber das ist ja der Punkt: Es ist ja keine verfügung, es ist ja nur die info für meinen Mann was er eben machen soll falls ich ins Koma oder so falle.
Er ist ja nunmal derjenige der dann entscheiden muss was passiert da er der nahestehenste ist.
Und ein testament solls ja auch nicht sein. Da steht nur das Luke zu meinen Eltern soll.
Nicht mehr und nicht weniger.
Vererbare Dinge haben wir nicht. Und zu geld machen lässt sich hier sicherlich auch nix. Also muss ich nicht festlegen wer was bekommt. Gibt ja nix.
Sondern wir haben grade ne - sorry wenn ich das so ausdrücke - Todeswelle in der Familie gehabt. 6 verwandte in 25 Monaten.
Und einige von ihnen waren halt im Koma.
Und da dachten wir uns was wenn einer von uns in sagen wir mal 10 jahren isn Koma fällt und der andere gar nicht weiss was er tun soll?
Also sagen wir mal, ich falle ins Koma und mein mann weiss dann eben nciht ob ich am Leben erhalten werden will oder ob er den Stecker ziehn soll.
Also wollten wir für den jeweils anderen nur so Info mäßig aufschreiben was in welchem Fall gemacht werden soll.
Halt nur als info, nix rechtliches.
Und dann überlegten wir so wie das ist wenn usn beiden was passiert. Da muss ja jemand für Luke sorgen.
Also schrieben wir auf das er zu meinen Eltern soll.
Ist ja so auch mit ihnen abgeklärt.
Ist zwar nur ne Empfehlung weil das Jugendamt das ja dann entscheidet, aber jemand anderes würde ja eh nicht in Frage kommen. Also muss da auch nix rechtliches festgelegt werden sondern dient auch nur als Info.
Ich hab das alles dann auf dem PC geschrieben, ausgedruckt und wir beide haben es unterschrieben.
Das habe ich dann meiner mutter gegeben damit sie das auch unterschreibt.
Sie meint aber das gilt nur dann wenn es handschriftlich ist.
Dann war ich verunsichert und habe in nem anderen Forum nachgefragt wie das so ist.
Da erzählen mir jetzt alle testamente müssen beim Notar hinterlegt werden und patientenverfügungen müssen vom Arzt unterschrieben werden.
Aber das ist ja der Punkt: Es ist ja keine verfügung, es ist ja nur die info für meinen Mann was er eben machen soll falls ich ins Koma oder so falle.
Er ist ja nunmal derjenige der dann entscheiden muss was passiert da er der nahestehenste ist.
Und ein testament solls ja auch nicht sein. Da steht nur das Luke zu meinen Eltern soll.
Nicht mehr und nicht weniger.
Vererbare Dinge haben wir nicht. Und zu geld machen lässt sich hier sicherlich auch nix. Also muss ich nicht festlegen wer was bekommt. Gibt ja nix.
11. Apr 2013 15:34
11. Apr 2013 15:45
Re: Mal ne Frage...
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann kann ich das so ohne Unterschrift eines Arztes verfassen. Muss halt eben nur Handschriftlich sein.
Gut, das ist ja okay. Auch wenn ich immer so schreibfaul bin
Ist es dann genauso wenn ich aufschreibe wo Luke mal hin soll?
Wie nennt man sowas?
Betreuungsverfügung?
Keine ahnung!
Gut, das ist ja okay. Auch wenn ich immer so schreibfaul bin

Ist es dann genauso wenn ich aufschreibe wo Luke mal hin soll?
Wie nennt man sowas?
Betreuungsverfügung?
Keine ahnung!

11. Apr 2013 17:03
Re: Mal ne Frage...
Ruf doch einfach mal bei einem Notar an und Frag.
Wir haben alles über ein Testament geregelt was beim Amtsgericht und beim Notar hinterlegt ist. Das war uns das sicherste in Bezug auf die weitere Betreuung unserer Kinder. Auch das Erbe ist geregelt, dann kann es nicht zu streitigkeiten kommen.
Für die Patientenverfügung, kannst du dir einfac einen Vordruck as dem Internetausdrucken. Ode du gehst zu deinem Arzt, der sollte das auch wissen.
Wir haben alles über ein Testament geregelt was beim Amtsgericht und beim Notar hinterlegt ist. Das war uns das sicherste in Bezug auf die weitere Betreuung unserer Kinder. Auch das Erbe ist geregelt, dann kann es nicht zu streitigkeiten kommen.
Für die Patientenverfügung, kannst du dir einfac einen Vordruck as dem Internetausdrucken. Ode du gehst zu deinem Arzt, der sollte das auch wissen.
11. Apr 2013 17:18
Re: Mal ne Frage...
Naja, ich will ja aber kein Testament und auch keine richtige Patientenverfügung.
Ein Testament ist bei uns unnötig, es leben ja kaum noch verwandte die erben könnten und was wir haben ist eh Wertlos. Kein geld auf der hohen kante, kein Auto, kein haus ect. pp.
Das Wertvollste Materielle das wir besitzen ist der Kühlschrank den wir grade erst von nem halben Jahr neu gekauft haben.
Und ne Patientenverfügung brauchen wir eben auch nicht. Wir haben ja nur aufgeschrieben was in welchem Fall gemacht werden soll. Und bei den Vrdrucken ist das so wie wir es wollen gar nicht aufgeführt.
Auch haben wir uns aufgeschrieben wie wir beerdigt werden wollen, welche Musik wir möchten usw.
Ein Testament ist bei uns unnötig, es leben ja kaum noch verwandte die erben könnten und was wir haben ist eh Wertlos. Kein geld auf der hohen kante, kein Auto, kein haus ect. pp.
Das Wertvollste Materielle das wir besitzen ist der Kühlschrank den wir grade erst von nem halben Jahr neu gekauft haben.

Und ne Patientenverfügung brauchen wir eben auch nicht. Wir haben ja nur aufgeschrieben was in welchem Fall gemacht werden soll. Und bei den Vrdrucken ist das so wie wir es wollen gar nicht aufgeführt.
Auch haben wir uns aufgeschrieben wie wir beerdigt werden wollen, welche Musik wir möchten usw.
11. Apr 2013 19:19
Re: Mal ne Frage...
soweit ich weiß, zählt das "einfach aufgeschriebene" zumindest in der medizinischen hinsicht nicht.
auch wenn dein mann weiß, das zum beispiel keine lebenserhaltenenden maßnahmen getroffen werden sollen, dürfen sich die ärzte meines wissens nicht danach richten, wenn keine patientenverfügung vorliegt.
selbst mit patientenverfügung ist das immernoch sehr schwierig, zumindest bei notfall-situationen, was richtig und was falsch ist.
kannst du dich nicht von nem anwalt oder notar einfach mal unverbindlich beraten lassen? gerade in medizinscher hinsicht, und in bezug auf deinen kleinen spatz.
welche musik ihr hören wollt, bei der beerdigung oder so, das reicht auf nem einfachen zettel, aber alles andere... ich wäre da sehr vorsichtig.
aber vll kennt sich ja hier jemand konkret damit aus...
auch wenn dein mann weiß, das zum beispiel keine lebenserhaltenenden maßnahmen getroffen werden sollen, dürfen sich die ärzte meines wissens nicht danach richten, wenn keine patientenverfügung vorliegt.
selbst mit patientenverfügung ist das immernoch sehr schwierig, zumindest bei notfall-situationen, was richtig und was falsch ist.
kannst du dich nicht von nem anwalt oder notar einfach mal unverbindlich beraten lassen? gerade in medizinscher hinsicht, und in bezug auf deinen kleinen spatz.
welche musik ihr hören wollt, bei der beerdigung oder so, das reicht auf nem einfachen zettel, aber alles andere... ich wäre da sehr vorsichtig.
aber vll kennt sich ja hier jemand konkret damit aus...
11. Apr 2013 19:20
Re: Mal ne Frage...
Wenn es eh nur ein 'internes' Papier für euch gegenseitig sein soll mußt Du Dich an keinerlei Form halten. Denn im Falle eines Komas würde Dein Mann als nächster Angehöriger eh gefragt, dann braucht er das Papier ja nur um nachzulesen was Du wolltest in einem solchen Fall.
Trotzdem würde ich euch (für einen solch schweren Krankheitsfall) dringend ans Herz legen eine Patientenverfügung zu verfassen. Das ist ja nun keine wirklich große Aktion und ihr seit abgesichert daß ihr im Ernstfall wirklich so versorgt werdet wie ihr es vorgesehen habt.
Eine andere Sache ist die Geschichte mit der Versorgung eures Kindes im Falle eures Ablebens. Das solltet ihr unbedingt testamentarisch regeln. In wieweit das dann auch 100% verbindlich für das Jugendamt ist kannst Du dort sicher erfragen. Aber auch jeder Notar kann da Auskunft geben.
Im Grunde müßt ihr euch nur entscheiden wie verbindend die schriftliche Niederlegung sein soll. Soll es wirklich verbindend (für alle Beteiligten) oder nur eine Empfehlung (an den Partner) sein wie gehandelt werden soll.
Gruß
Sandra
Trotzdem würde ich euch (für einen solch schweren Krankheitsfall) dringend ans Herz legen eine Patientenverfügung zu verfassen. Das ist ja nun keine wirklich große Aktion und ihr seit abgesichert daß ihr im Ernstfall wirklich so versorgt werdet wie ihr es vorgesehen habt.
Eine andere Sache ist die Geschichte mit der Versorgung eures Kindes im Falle eures Ablebens. Das solltet ihr unbedingt testamentarisch regeln. In wieweit das dann auch 100% verbindlich für das Jugendamt ist kannst Du dort sicher erfragen. Aber auch jeder Notar kann da Auskunft geben.
Im Grunde müßt ihr euch nur entscheiden wie verbindend die schriftliche Niederlegung sein soll. Soll es wirklich verbindend (für alle Beteiligten) oder nur eine Empfehlung (an den Partner) sein wie gehandelt werden soll.
Gruß
Sandra
11. Apr 2013 19:27
Re: Mal ne Frage...
TASHA5600 hat geschrieben:
>
> Ist es dann genauso wenn ich aufschreibe wo Luke mal hin soll?
> Wie nennt man sowas?
> Betreuungsverfügung?
> Keine ahnung!
Ihr könnt auf dem Standesamt Parten eintragen lassen, denen wird dann das Kind übergeben (im Ernstfall)
>
> Ist es dann genauso wenn ich aufschreibe wo Luke mal hin soll?
> Wie nennt man sowas?
> Betreuungsverfügung?
> Keine ahnung!

Ihr könnt auf dem Standesamt Parten eintragen lassen, denen wird dann das Kind übergeben (im Ernstfall)
11. Apr 2013 20:50
Re: Mal ne Frage...
Hallo,
ich bin mit meinem Mann letztes Jahr alleine verreist und die Panik meiner Eltern (die haben auf die Kleine aufgepasst) war, was wenn UNS beiden was passiert. Wir haben uns damals erkundigt und wie da die Regeln sind und dann ein "Dokument" geschrieben: darin haben wir den Großeltern absolute Vollmacht über Filippa gegeben und auch "Sorgerecht" im Fall von schwerer Verletzung, Krankheit, Koma oder Tod unsererseits. Es musste handschriftlich sein und von beiden Parteien unterzeichnet. Den Wisch haben meine Eltern bei sich gehabt.
lg
ich bin mit meinem Mann letztes Jahr alleine verreist und die Panik meiner Eltern (die haben auf die Kleine aufgepasst) war, was wenn UNS beiden was passiert. Wir haben uns damals erkundigt und wie da die Regeln sind und dann ein "Dokument" geschrieben: darin haben wir den Großeltern absolute Vollmacht über Filippa gegeben und auch "Sorgerecht" im Fall von schwerer Verletzung, Krankheit, Koma oder Tod unsererseits. Es musste handschriftlich sein und von beiden Parteien unterzeichnet. Den Wisch haben meine Eltern bei sich gehabt.
lg
11. Apr 2013 20:57
Re: Mal ne Frage...
Wir waren bei einer Anwältin und die hat uns damals gut beraten. Sie sagte, dass das jeder selbst zuhause schreiben kann und man muss es von keinem Anwalt, Steuerberater oder sonst jemanden schreiben lassen und dort dann auch hinterlegen. Die verlangen nur unnötig Geld dafür. Sie meinte, am besten ist es wenn BEIDE es handschriftlich verfassen, unterschreiben und dann eben wohin tun, also Safe oder sowas ähnliches. Und so ein Schreiben soll man dann auch denjenigen geben, den es dann mal später betreffen kann. Damit derjenige auch etwas in der Hand hat. Wir haben in unserem Schreiben auch den finanziellen Kostenpunkt mit drin. Also wenn das Kind noch minderjährig ist, dass derjenige, der dann die Obhut über unser Kind hat, unser ganzes Geld bekommt zwecks Erziehung, Ausbildung, Unterkunft, usw. und sobald unser Zwerg volljährig ist, er das ganze Geld von uns bekommen soll.
11. Apr 2013 21:07
Re: Mal ne Frage...
ist zwar nicht ganz das was du meinst, aber mein schwiegervater ist mit seinen zwei söhnen zum notar und hat eine general vollmacht machen lassen. beide söhne können unabhängig von einander alles entscheiden. ob es nun um ärzte geht, oder um die wohnung oder sein vermögen.
er wurde echt gerdrängt es zu machen. im fall der fälle........
was soll ich sagen... mein schwiegervater ist nicht einmal ein jahr später zum pflegefall geworden. er ist mit mitte 60 verwirt aufgefunden worden und in kh gebracht. dort ist er geflohen. jetzt ist er im pflegeheim. er hat demenz
ohne dieser vollmacht hätten mein mann und sein bruder nichts machen können! da er ein einzelgänger war, ist es uns nicht sofort aufgefallen, dass er nicht zuhause war. er war schon fast 2wochen im kh. die mussten erst einmal die untersucheungen beantragen, da man uns angeblich nicht gefunden hatte. durch diese vollmacht durften die söhne sofort die untersuchungen machen lassen. ohne die, hätten irgendwelche fremde entschieden......
ich kann nur jedem raten, eine general vollmacht anfertigen zu lassen!!!!!
er wurde echt gerdrängt es zu machen. im fall der fälle........
was soll ich sagen... mein schwiegervater ist nicht einmal ein jahr später zum pflegefall geworden. er ist mit mitte 60 verwirt aufgefunden worden und in kh gebracht. dort ist er geflohen. jetzt ist er im pflegeheim. er hat demenz

ohne dieser vollmacht hätten mein mann und sein bruder nichts machen können! da er ein einzelgänger war, ist es uns nicht sofort aufgefallen, dass er nicht zuhause war. er war schon fast 2wochen im kh. die mussten erst einmal die untersucheungen beantragen, da man uns angeblich nicht gefunden hatte. durch diese vollmacht durften die söhne sofort die untersuchungen machen lassen. ohne die, hätten irgendwelche fremde entschieden......
ich kann nur jedem raten, eine general vollmacht anfertigen zu lassen!!!!!
12. Apr 2013 21:23
Re: Mal ne Frage...
Hallo,
habe jetzt nicht alle Antworten im Detail durchgelesen.
Da meine Mutter letztes Jahr im Koma lag, weiß ich, dass nur eine Patientenverfügung Deinem Mann das Recht geben würde, etwas zu entscheiden.
Mein Vater wurde gefragt, ob es eine gäbe und da dies nicht der Fall war, durfte er nichts entscheiden.
Zum Thema Sorge um das Kind (kommt ja eigentlich nur zum Tragen, wenn beiden Elternteilen etwas zustösst)...
Ich hatte damals das Jugendamt angerufen und die haben mir gesagt, man solle ein Elterntestament schreiben, dieses bei den eigenen Unterlagen abheften und eine Kopie noch mal original unterschreiben und bei den betreffenden Personen hinterlegen.
Vorlagen findest Du kostenfrei im Netz.
Denke daran, dass es nicht nur um die Sorge, sondern auch um die Vermögensverwaltung geht.
habe jetzt nicht alle Antworten im Detail durchgelesen.
Da meine Mutter letztes Jahr im Koma lag, weiß ich, dass nur eine Patientenverfügung Deinem Mann das Recht geben würde, etwas zu entscheiden.
Mein Vater wurde gefragt, ob es eine gäbe und da dies nicht der Fall war, durfte er nichts entscheiden.
Zum Thema Sorge um das Kind (kommt ja eigentlich nur zum Tragen, wenn beiden Elternteilen etwas zustösst)...
Ich hatte damals das Jugendamt angerufen und die haben mir gesagt, man solle ein Elterntestament schreiben, dieses bei den eigenen Unterlagen abheften und eine Kopie noch mal original unterschreiben und bei den betreffenden Personen hinterlegen.
Vorlagen findest Du kostenfrei im Netz.
Denke daran, dass es nicht nur um die Sorge, sondern auch um die Vermögensverwaltung geht.
13. Apr 2013 13:07
Re: Mal ne Frage...
Hallo,
okay, danke erstmal an alle für eure Antworten!
Was wir jetzt genau tun werden wissen wir noch nicht da uns das alles nicht so gefällt.
Jetzt müssen wir erstmal schauen.
Ich habe mir mal Patientenverfügungen angeschaut und die entsprechen nicht unseren Wünschen.
Das passt uns natürlich gar nicht.
Also müssen wir jetzt erstmal schauen wie wir das machen.
Ein Elterntestament haben wir uns auch mal angeschaut. Da muss ich mich auch nochmal erkundigen ob man es unbedingt genauso schreiben muss oder es auch anders gehen würde. Denn so wie es in dem Vordruck den ich gesehen habe steht entspricht auch dies nicht unseren Wünschen.
Über vermögen müssen wir uns zum Glück (naja ob das Glück ist
) keine Sorgen machen.
Wo nix ist kann auch nix verwaltet werden.
Im gegenteil, es sollte lieber keiner auf die Idee kommen das "Erbe" anzutreten. Da werden nur ne Menge Schulden geerbt, weiss ja nicht ob sich das wer antun will.
okay, danke erstmal an alle für eure Antworten!

Was wir jetzt genau tun werden wissen wir noch nicht da uns das alles nicht so gefällt.
Jetzt müssen wir erstmal schauen.
Ich habe mir mal Patientenverfügungen angeschaut und die entsprechen nicht unseren Wünschen.
Das passt uns natürlich gar nicht.
Also müssen wir jetzt erstmal schauen wie wir das machen.
Ein Elterntestament haben wir uns auch mal angeschaut. Da muss ich mich auch nochmal erkundigen ob man es unbedingt genauso schreiben muss oder es auch anders gehen würde. Denn so wie es in dem Vordruck den ich gesehen habe steht entspricht auch dies nicht unseren Wünschen.
Über vermögen müssen wir uns zum Glück (naja ob das Glück ist

Wo nix ist kann auch nix verwaltet werden.
Im gegenteil, es sollte lieber keiner auf die Idee kommen das "Erbe" anzutreten. Da werden nur ne Menge Schulden geerbt, weiss ja nicht ob sich das wer antun will.

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