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wieviel recht hat der ex bzw. kann einklagen
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Mein Ex(papa meiner Tochter) gehen ja getrennte wege... und es war so das er sie 1 mal im Monat an seinem frei WE zusich bekommen hätte (so war es mündlich untereinander vereinbart)... jetzt langt ihm das angeblich nicht mehr und er will sie öfter sehen... das wollte ich unterbinden weil die kleine nach dem Treffen für paar Tage mehr ningelt und na ja knitschiger ist... und jetzt will er andere Wege / SChritte gehen.
Das heißt er will Anwalt/Gericht einschalten...
Wieviel kann er einklagen bzw. was kann er erreichen...??
Ich habe das alleinige Sorgerecht und werde auch net mehr für immer hier in der Stadt wohnen bleiben sondern in 1 - 2 Jahren woanders hinziehen... so das dann ja auch nur noch 1x im Monat sehen drin wäre... könnte er dagegen auch Schritte einleiten?
Vielleicht weiß hier jemand ja dadrüber bescheid...
Das mit dem Wegziehen kannst du machen wie du willst.Da hat er Pech gehabt. Und du bist auch nicht verpflichtet das Kind bei einer weiten Strecke zu ihm zu fahren.
Ich glaube er hat maximal das Recht sie alle zwei Wochen am Wochenende zu sehen da du ja das alleinige Sorgerecht hast. Müsste meine Schwester mal fragen. Sie hat auch das alleinige Sorgerecht und der Papa darf das Kind ohne Aufsicht gar nicht mehr sehen.
Bzgl. des Wegziehens ist es nicht ganz so einfach. Auch Väter ohne Sorgerecht können beim Familiengericht beantragen, dass der betreuuende Elternteil nicht ohne zwingenden Grund weiter wegziehen darf. Da entscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich, verbindliche Regelungen gibt es nicht.
Auch ist es möglich, dass der Vater nachträglich das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Und nach den Neuregelungen im - ich glaube vergangenen Jahr - stehen die Chancen dafür auch gar nicht schlecht.
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