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Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtliche
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> trueffelpraliene hat geschrieben:
> >sie hat sich losgerissen und ist durch 2 Autos druch auf die Straße da fuhr
> gerade ein Auto weg (stand auch im Parkverbot) und der hat sie angefahren.
>
> In meinen Augen kann der Autofahrer nicht vollkommen schuldlos sein, wenn dieser
> Sachverhalt nachgewiesen werden kann!
Sehe ich auch so!
Fuer deinen veedienstausfall, extra aufwand, kleidung...haftpflicht des unfallenkers. Auch schmerzensgeld.
Das wird natuerlich geprueft. Deine maus trifft natuerlich keine schuld. Aber Es Kann gut sein dass der fahrer zb nur teil schuld bekommt. Man wird auch die tagesmutter purefon dh hat die person die aufsicht hatte (teil)schuld.
Gibt Es zeugen? Wuerde also schon diese strafanzeige machen.
Strafantrag stellt man bei sowas normalerweise wirklich nicht. Die Geschichte mit dem Zivilrecht ist natürlich eine andere und da hilft dir ein Anwalt weiter....wenn du dir den Ärger antun möchtest....
greift da die normale haftpflicht, wegen personenschaden oder die kfz-haftpflicht??
Ich denke das ist so ne menschliche sache... wenn mir ein kind vors auto rennen würd, ob ich schuld wär oder nicht, ich glaub ich wär fast so oft im kh wie die eltern und würde alles tun um zu helfen!!
Wenn ich als mutter merken würd, dem typen ists egal, würd ich wohl leichter klagen, als wenn man merkt es get ihm echt schlecht...
bin zu sehr emomensch, als das ich da das geld sehen würde, weiß gsr nicht, ob ich daran denken
würde... aber wenn man es sich nicht leisten kann klar... man will sich ja nicht verschulden, wenn man nichts dafür kann!!
Echt blöde situation... ich weiß nur von ner freundin, da ist ihr eine hinten aufs auto... die kleine war drin.m sie bekam sowohl den verdienstausfall sowie schmerzensgeld, wenn auch ned viel...
da ist aber nicht annährend das passiert wie bei euch!!
Es ist absolut unwahrscheinlich, dass ein Zivilgericht Schmerzensgeld etc. zuspricht, wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wird.
Wie gesagt wenn von ihm aus nix kommt, würde ich anders reagieren, als wenn interesse und ein schlechtes gewissen da wäre...
> Ich glaub was ich persönlich als erstes machen würde ist kontakt mit dem
> autofahrer aufnehmen und fragen, ob er es aussergerichtlich lösen möchte...
>
> Wie gesagt wenn von ihm aus nix kommt, würde ich anders reagieren, als wenn
> interesse und ein schlechtes gewissen da wäre...
Das wird schwer möglich sein, er wird den Schaden wohl nicht aus eigener Tasche zahlen und als Versicherungsnehmer hat man nicht das Recht von seiner Versicherung zu Verlangen die sollen die ein privat abgesprochene Entschädigung zahlen.
Ohne Anwalt, finde ich, geht da leider garnichts.
aber ja, wenns so sein sollte, dann anzeigen und streiten... wenns denn was bringt und nicht nochmal 150 euro selbstbeteiligung oben drauf... plus die kosten des anderen... die wird ja die eigene rechtsschutz nicht decken, oder bei prozessverlust??
Und die Kosten von Spätfolgen können bspw. sogar in lebenslangen Renten- oder Unterhaltszahlungen bestehen, die der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen hätte.
jetzt mal ganz dumm gesagt, wenn mein kind angefahren wird und ich da einfach nur am rödeln bin, psychisch labil, klar weil angst und kummer...
wird man da als mutter nicht auch krank geschrieben??
Ich will jetzt um gottes willen nicht wieder aufhetzen zum sozialbetrug, aber ich wäre gar nicht idn der lage zu arbeiten und im umkehrschluss ja auch arbeitsunfähig....
ich weiß nur von meiner hausärztin, dass ich bis jetzt jedes mal wenn die kids echt krank waren auch krank geschrieben war, einfach aus dem grund, weil ich durch den schlafmangel und den stress auch am limit war... und das zusätzliche arbeiten gar nicht gegangen wär...
wieso lässt man sich da nicht einfach krank schreiben??
> Das Problem mit den möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen liegt darin, dass
> zu mindestens 90 % das Zivilverfahren ausgesetzt wird bis zum Ausgang des
> Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens, damit sich der Zivilrichter dann in
> seinem Urteil an der erkannten oder verneinten (Teil-)Schuld orientieren
> kann!
> Es ist absolut unwahrscheinlich, dass ein Zivilgericht Schmerzensgeld etc.
> zuspricht, wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen erwiesener
> Unschuld eingestellt wird.
Da muss ich dir leider nicht Recht geben. Das stimmt z. B. bei Delikten wie einer normalen Körperverletzung, z.B. einer Schlägerei aufm Volksfest. Wenn der Richter sagt, dass er alles einstellt, weil der Tatnachweis nicht erbracht ist und sich alle Beteiligten in Widersprüche verstricken gibts natürlich auch kein Schmerzensgeld beim Zivilgericht. Eh klar. Aber wenn sich bei einem normalen Verkehrsunfall einer leicht bis mittelschwer verletzt wird das Verfahren grundsätzlich eingestellt. Wie gesagt, vorrausgesetzt es liegen sonst keine Verkehrsstraftaten vor (Alkohol, schwerwiegende Überholverstöße..etc.) Da hilft normalerweise auch kein Strafantrag. Letztendlich entscheidet der Richter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im vorliegenden Fall ein Richter den Fahrer des Fahrzeugs bestraft. Strafantrag hin oder her.
Nur, dass man im Zivilverfahren in der Regel keine Chance hat, ohne eine vorherige Schuldfeststellung im Sinne des (Verkehrs-)Strafrechts Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten.
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