Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtliche
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
9. Sep 2014 21:38
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
JuYael hat geschrieben:
> trueffelpraliene hat geschrieben:
> >sie hat sich losgerissen und ist durch 2 Autos druch auf die Straße da fuhr
> gerade ein Auto weg (stand auch im Parkverbot) und der hat sie angefahren.
>
> In meinen Augen kann der Autofahrer nicht vollkommen schuldlos sein, wenn dieser
> Sachverhalt nachgewiesen werden kann!
Sehe ich auch so!
> trueffelpraliene hat geschrieben:
> >sie hat sich losgerissen und ist durch 2 Autos druch auf die Straße da fuhr
> gerade ein Auto weg (stand auch im Parkverbot) und der hat sie angefahren.
>
> In meinen Augen kann der Autofahrer nicht vollkommen schuldlos sein, wenn dieser
> Sachverhalt nachgewiesen werden kann!
Sehe ich auch so!
9. Sep 2014 21:40
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Naja wenn du als mutti daheim bleibst bekommt du ja nur 64% vom lohn - das bezahlt die krankenkasse (worauf ich allerdings immer noch warte) dann hab ich ja Fahrtkosten ohne ende 3 mal die Woche ins Krankenhaus fahren + jedesmal parkkosten zusätzlich die fährt zur polizei Anwalt und zum Spezialisten wegen zahn. Dann Verbandsmaterial und noch die anziehsachen die kaputt gegenagen sind, klar werden vielleicht keine 1000 Euro aber vielleicht wäre ja Schmerzensgeld ach drin gewesen.wenn ich gar nix bekommen hab ich ja nur draufaufgelegt + die 150 Euro anwaltskosten
9. Sep 2014 22:49
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Hab auch bissi nachgelesen und nochmal nach gefragt: verstehe Es so: fuer die spitalskosten, folgebahndlungen ect zahlt Versicherung.
Fuer deinen veedienstausfall, extra aufwand, kleidung...haftpflicht des unfallenkers. Auch schmerzensgeld.
Das wird natuerlich geprueft. Deine maus trifft natuerlich keine schuld. Aber Es Kann gut sein dass der fahrer zb nur teil schuld bekommt. Man wird auch die tagesmutter purefon dh hat die person die aufsicht hatte (teil)schuld.
Gibt Es zeugen? Wuerde also schon diese strafanzeige machen.
Fuer deinen veedienstausfall, extra aufwand, kleidung...haftpflicht des unfallenkers. Auch schmerzensgeld.
Das wird natuerlich geprueft. Deine maus trifft natuerlich keine schuld. Aber Es Kann gut sein dass der fahrer zb nur teil schuld bekommt. Man wird auch die tagesmutter purefon dh hat die person die aufsicht hatte (teil)schuld.
Gibt Es zeugen? Wuerde also schon diese strafanzeige machen.
9. Sep 2014 22:55
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Da eine Straftat im Raum steht (Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall) wird der Vorgang IMMER automatisch zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Geschädigten können Strafantrag stellen, d.h. allerdings nur ob man Interesse hat, dass der andere eine Strafe bekommt oder nicht. Meiner Meinung nach habt ihr das richtig gemacht, erstmal keinen Strafantrag zu stellen. Das hat nämlich in der Regel mit dem Zivilprozess nichts zu tun. Auch wenn ein Strafantrag gestellt wird ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass das Verfahren eingestellt wird. Eine Strafe bekommt der andere nur, wenn der Unfall absolut vermeidbar gewesen wäre. Z.b. bei Alkohol, Drogen, Fahren ohne Führerschein, überhöhte Geschwindigkeit, waghalsiges Überholen....etc. Wenn der gute Mann einfach nur normal geradeaus gefahren ist und ihm dabei ein Kind ins Auto läuft....OMG....ich glaub das kann jedem passieren. Ich mag garnicht dran denken. Zum Glück ist es nochmal gut ausgegangen.
Strafantrag stellt man bei sowas normalerweise wirklich nicht. Die Geschichte mit dem Zivilrecht ist natürlich eine andere und da hilft dir ein Anwalt weiter....wenn du dir den Ärger antun möchtest....
Strafantrag stellt man bei sowas normalerweise wirklich nicht. Die Geschichte mit dem Zivilrecht ist natürlich eine andere und da hilft dir ein Anwalt weiter....wenn du dir den Ärger antun möchtest....
10. Sep 2014 07:31
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Puhhh, schwer zu sagen... klar schmerzensgeld ist je sache der versicherung...
greift da die normale haftpflicht, wegen personenschaden oder die kfz-haftpflicht??
Ich denke das ist so ne menschliche sache... wenn mir ein kind vors auto rennen würd, ob ich schuld wär oder nicht, ich glaub ich wär fast so oft im kh wie die eltern und würde alles tun um zu helfen!!
Wenn ich als mutter merken würd, dem typen ists egal, würd ich wohl leichter klagen, als wenn man merkt es get ihm echt schlecht...
bin zu sehr emomensch, als das ich da das geld sehen würde, weiß gsr nicht, ob ich daran denken
würde... aber wenn man es sich nicht leisten kann klar... man will sich ja nicht verschulden, wenn man nichts dafür kann!!
Echt blöde situation... ich weiß nur von ner freundin, da ist ihr eine hinten aufs auto... die kleine war drin.m sie bekam sowohl den verdienstausfall sowie schmerzensgeld, wenn auch ned viel...
da ist aber nicht annährend das passiert wie bei euch!!
greift da die normale haftpflicht, wegen personenschaden oder die kfz-haftpflicht??
Ich denke das ist so ne menschliche sache... wenn mir ein kind vors auto rennen würd, ob ich schuld wär oder nicht, ich glaub ich wär fast so oft im kh wie die eltern und würde alles tun um zu helfen!!
Wenn ich als mutter merken würd, dem typen ists egal, würd ich wohl leichter klagen, als wenn man merkt es get ihm echt schlecht...
bin zu sehr emomensch, als das ich da das geld sehen würde, weiß gsr nicht, ob ich daran denken
würde... aber wenn man es sich nicht leisten kann klar... man will sich ja nicht verschulden, wenn man nichts dafür kann!!
Echt blöde situation... ich weiß nur von ner freundin, da ist ihr eine hinten aufs auto... die kleine war drin.m sie bekam sowohl den verdienstausfall sowie schmerzensgeld, wenn auch ned viel...
da ist aber nicht annährend das passiert wie bei euch!!
10. Sep 2014 08:06
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Das Problem mit den möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen liegt darin, dass zu mindestens 90 % das Zivilverfahren ausgesetzt wird bis zum Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens, damit sich der Zivilrichter dann in seinem Urteil an der erkannten oder verneinten (Teil-)Schuld orientieren kann!
Es ist absolut unwahrscheinlich, dass ein Zivilgericht Schmerzensgeld etc. zuspricht, wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wird.
Es ist absolut unwahrscheinlich, dass ein Zivilgericht Schmerzensgeld etc. zuspricht, wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wird.
10. Sep 2014 08:09
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Ach ja: Fahrlässige Körperverletzung ist grundsätzlich ein Antragsdelikt - d. h., von Amts wegen wird nur eingeleitet, wenn das besondere öffentliche Interesse begründet ist oder es bspw. in der Folge zum Tod geführt hat.
10. Sep 2014 08:37
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Ich glaub was ich persönlich als erstes machen würde ist kontakt mit dem autofahrer aufnehmen und fragen, ob er es aussergerichtlich lösen möchte...
Wie gesagt wenn von ihm aus nix kommt, würde ich anders reagieren, als wenn interesse und ein schlechtes gewissen da wäre...
Wie gesagt wenn von ihm aus nix kommt, würde ich anders reagieren, als wenn interesse und ein schlechtes gewissen da wäre...
10. Sep 2014 08:43
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
lafey hat geschrieben:
> Ich glaub was ich persönlich als erstes machen würde ist kontakt mit dem
> autofahrer aufnehmen und fragen, ob er es aussergerichtlich lösen möchte...
>
> Wie gesagt wenn von ihm aus nix kommt, würde ich anders reagieren, als wenn
> interesse und ein schlechtes gewissen da wäre...
Das wird schwer möglich sein, er wird den Schaden wohl nicht aus eigener Tasche zahlen und als Versicherungsnehmer hat man nicht das Recht von seiner Versicherung zu Verlangen die sollen die ein privat abgesprochene Entschädigung zahlen.
Ohne Anwalt, finde ich, geht da leider garnichts.
> Ich glaub was ich persönlich als erstes machen würde ist kontakt mit dem
> autofahrer aufnehmen und fragen, ob er es aussergerichtlich lösen möchte...
>
> Wie gesagt wenn von ihm aus nix kommt, würde ich anders reagieren, als wenn
> interesse und ein schlechtes gewissen da wäre...
Das wird schwer möglich sein, er wird den Schaden wohl nicht aus eigener Tasche zahlen und als Versicherungsnehmer hat man nicht das Recht von seiner Versicherung zu Verlangen die sollen die ein privat abgesprochene Entschädigung zahlen.
Ohne Anwalt, finde ich, geht da leider garnichts.
10. Sep 2014 08:46
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
An sich ist das eine gute Lösung. Aber wie oben schonmal geschrieben, kann man zu diesem Zeitpunkt noch keine Spätfolgen absehen. Man wünscht es dem Kind nicht, aber häufig zeigen Unfälle und ihre Verletzungen nach Monaten oder gar Jahren ihre tatsächlichen Folgen - und daraus eventuell entstehende Folgen bzw. Folgekosten kann man nach einem Vergleich nicht mehr geltend machen.
10. Sep 2014 13:12
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Aber bei folgeschäden etc. Ist da nicht eh nur die unfallversicherung greifend... und dann das nachweisen, das dies und jenes GENAU davon kommt... muss alles ärztlich sowieso bis ins kleinste dokumentiert werden..
aber ja, wenns so sein sollte, dann anzeigen und streiten... wenns denn was bringt und nicht nochmal 150 euro selbstbeteiligung oben drauf... plus die kosten des anderen... die wird ja die eigene rechtsschutz nicht decken, oder bei prozessverlust??
aber ja, wenns so sein sollte, dann anzeigen und streiten... wenns denn was bringt und nicht nochmal 150 euro selbstbeteiligung oben drauf... plus die kosten des anderen... die wird ja die eigene rechtsschutz nicht decken, oder bei prozessverlust??
10. Sep 2014 13:33
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Doch, das ist ja Sinn einer Rechtsschutzversicherung. Die übernehmen ja einen Fall auch erst nach Prüfung, ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht. Und dann selbstverständlich auch im Falle des Verlierens die gegnerischen Kosten.
Und die Kosten von Spätfolgen können bspw. sogar in lebenslangen Renten- oder Unterhaltszahlungen bestehen, die der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen hätte.
Und die Kosten von Spätfolgen können bspw. sogar in lebenslangen Renten- oder Unterhaltszahlungen bestehen, die der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen hätte.
10. Sep 2014 18:47
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Ok...
jetzt mal ganz dumm gesagt, wenn mein kind angefahren wird und ich da einfach nur am rödeln bin, psychisch labil, klar weil angst und kummer...
wird man da als mutter nicht auch krank geschrieben??
Ich will jetzt um gottes willen nicht wieder aufhetzen zum sozialbetrug, aber ich wäre gar nicht idn der lage zu arbeiten und im umkehrschluss ja auch arbeitsunfähig....
ich weiß nur von meiner hausärztin, dass ich bis jetzt jedes mal wenn die kids echt krank waren auch krank geschrieben war, einfach aus dem grund, weil ich durch den schlafmangel und den stress auch am limit war... und das zusätzliche arbeiten gar nicht gegangen wär...
wieso lässt man sich da nicht einfach krank schreiben??
jetzt mal ganz dumm gesagt, wenn mein kind angefahren wird und ich da einfach nur am rödeln bin, psychisch labil, klar weil angst und kummer...
wird man da als mutter nicht auch krank geschrieben??
Ich will jetzt um gottes willen nicht wieder aufhetzen zum sozialbetrug, aber ich wäre gar nicht idn der lage zu arbeiten und im umkehrschluss ja auch arbeitsunfähig....
ich weiß nur von meiner hausärztin, dass ich bis jetzt jedes mal wenn die kids echt krank waren auch krank geschrieben war, einfach aus dem grund, weil ich durch den schlafmangel und den stress auch am limit war... und das zusätzliche arbeiten gar nicht gegangen wär...
wieso lässt man sich da nicht einfach krank schreiben??
10. Sep 2014 21:42
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
JuYael hat geschrieben:
> Das Problem mit den möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen liegt darin, dass
> zu mindestens 90 % das Zivilverfahren ausgesetzt wird bis zum Ausgang des
> Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens, damit sich der Zivilrichter dann in
> seinem Urteil an der erkannten oder verneinten (Teil-)Schuld orientieren
> kann!
> Es ist absolut unwahrscheinlich, dass ein Zivilgericht Schmerzensgeld etc.
> zuspricht, wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen erwiesener
> Unschuld eingestellt wird.
Da muss ich dir leider nicht Recht geben. Das stimmt z. B. bei Delikten wie einer normalen Körperverletzung, z.B. einer Schlägerei aufm Volksfest. Wenn der Richter sagt, dass er alles einstellt, weil der Tatnachweis nicht erbracht ist und sich alle Beteiligten in Widersprüche verstricken gibts natürlich auch kein Schmerzensgeld beim Zivilgericht. Eh klar. Aber wenn sich bei einem normalen Verkehrsunfall einer leicht bis mittelschwer verletzt wird das Verfahren grundsätzlich eingestellt. Wie gesagt, vorrausgesetzt es liegen sonst keine Verkehrsstraftaten vor (Alkohol, schwerwiegende Überholverstöße..etc.) Da hilft normalerweise auch kein Strafantrag. Letztendlich entscheidet der Richter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im vorliegenden Fall ein Richter den Fahrer des Fahrzeugs bestraft. Strafantrag hin oder her.
> Das Problem mit den möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen liegt darin, dass
> zu mindestens 90 % das Zivilverfahren ausgesetzt wird bis zum Ausgang des
> Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens, damit sich der Zivilrichter dann in
> seinem Urteil an der erkannten oder verneinten (Teil-)Schuld orientieren
> kann!
> Es ist absolut unwahrscheinlich, dass ein Zivilgericht Schmerzensgeld etc.
> zuspricht, wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen erwiesener
> Unschuld eingestellt wird.
Da muss ich dir leider nicht Recht geben. Das stimmt z. B. bei Delikten wie einer normalen Körperverletzung, z.B. einer Schlägerei aufm Volksfest. Wenn der Richter sagt, dass er alles einstellt, weil der Tatnachweis nicht erbracht ist und sich alle Beteiligten in Widersprüche verstricken gibts natürlich auch kein Schmerzensgeld beim Zivilgericht. Eh klar. Aber wenn sich bei einem normalen Verkehrsunfall einer leicht bis mittelschwer verletzt wird das Verfahren grundsätzlich eingestellt. Wie gesagt, vorrausgesetzt es liegen sonst keine Verkehrsstraftaten vor (Alkohol, schwerwiegende Überholverstöße..etc.) Da hilft normalerweise auch kein Strafantrag. Letztendlich entscheidet der Richter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im vorliegenden Fall ein Richter den Fahrer des Fahrzeugs bestraft. Strafantrag hin oder her.
10. Sep 2014 22:30
Re: Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtl
Aber ich habe auch nicht gesagt, dass das Ermittlungsverfahren unbedingt zu einer Schuldzuweisung führen wird.
Nur, dass man im Zivilverfahren in der Regel keine Chance hat, ohne eine vorherige Schuldfeststellung im Sinne des (Verkehrs-)Strafrechts Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten.
Nur, dass man im Zivilverfahren in der Regel keine Chance hat, ohne eine vorherige Schuldfeststellung im Sinne des (Verkehrs-)Strafrechts Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten.
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19547...
Suche
loading 31377...
loading 19564...
loading 19565...
loading 19830...
loading 19520...