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Unterhalt
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Erst mal.will ich sagen, dass das für euch echt nicht schön ist!!
Aber ich versteh das nicht, dass euch so wenig bleibt!
Bin gespannt was da beim anwalt rauskommt!!
Traurig ist nur, dass so oder so, ein kind der leidtragende ist!
Das dürfte nicht sein!! Und einmal mehr frag ich mich, warum nicht mal was passiert, dass familien besser unterstützt werden!!
Aber eigentlich müsste für euch noch genug bleiben weil dein Sohn ist Ca so alt Wie meiner Und er kriegt den mindestunterhalt als unterhaltsvorschuss Und der beträgt bei ihm 230 Euro (bei einen erwärbsuntätigen Vater) Also vom Wiener Gericht wurde es so berrechnet
Also es ist halt so das er nicht genug verdient um eben beiden gerecht zu werden. Weiß auch das er dazu verpflichtet werden könnte noch ein Nebenjob zu machen, das muss aber mit dem Hauptjob auch vereinbar sein
Wenn wir natürlich Heiraten würden, dann könnte er auf Grund einer anderen Lohnsteuerstufe beiden gerecht werden. Aber unbedingt deswegen zu Heiraten muss nicht sein.
Es ist halt so das nach seinem Selbstbehalt im Moment der Mindessatz an seine Tochter geht, aber meinem Sohn der Rest fehlen würde. Beide sind eben gleich zu behandeln, also hätte er auch recht auf den mindessatz. Der ist aber eben nicht vorhanden, also muss das was da ist aufgeteilt werden.
Unterhaltsvorschuss ist ausgelaufen, ihr steht nichts mehr zu
Wie das bei mir wäre weiß ich jetzt nicht, denke aber da wir zusammen wohnen steht es mir nicht zu. Zumal er es ja auch zurück zahlen muss, schneide ich mir dann eh ins eigene Fleisch.
Mit dem Jugendamt möchte ich mich nicht mehr groß auseinander setzen, die behandeln inzwischen mein Freund wie ein A.......
Und beim jugendamt kann man sogar ändern mit wenn man dort redet wenn die einen nicht gut behandeln
Aber bei unterhaltssachen sind die halt am besten Um es zu klären
Dann ist das System in Österreich offensichtlich besser als in Deutschland!
Hier sind es stinknormale "Sachbearbeiter", die die Unterhaltsberechnungen machen. Und oftmals haben sie einfach keine Lust, sich mit den Einzelfällen zu beschäftigen und berücksichtigen dann keinerlei Sonderfälle. Ist ja viiiieeel einfacher, nach Schema-F zu gehen und sich keine Mühe zu machen...
Gibt natürlich auch andere - aber das ist wie Russisches Roulette
Man müsste die rechtlage wissen und hartnäckig sein... aber wer kennt sich da schon aus...
Und eine rechtsschutz die das alles deckt, kann sich auch nicht jeder leisten!!
Und es reicht manchmal schon nur hartnäckig zu sein so klappen auch manche von diesen Sachen
> Eben, und genau darauf bauen Staat, Land und Kommunen! Für die Arge gibt es
> bspw. interne Handlungsanweisungen, dass erstmal grundsätzlich ein
> Ablehnungsbescheid ergehen soll (außer bei wirklich eindeutigen
> Standard-Fällen). Damit hat sich der Fall dann schon in 10 - 15% der Fälle
> endgültig erledigt, weil kein Widerspruch eingelegt wird. Und das wirklich
> traurige daran ist: Diejenigen, die das betrifft, sind in der Regel die
> WIRKLICH armen Socken, die so eine Wohlfahrtsleistung wirklich verdient
> hätten!
> direkt zum Sozialanwalt
Genau so ist es. Ich hab tatsächlich kein Plan wo man was wie viel beantragen kann. Und würde eventuell sehr schnell auf geben, wobei ich immer dazu lerne.
Ich finde Helena Fürst toll. Da sieht man mal wie es oft abläuft.
Das Jugendamt ist zum Wohl des Kindes und speziell in unserem Fall eher zum Wohl der Mutter da. Heißt der Vater hat die A-Karte
Man hat halt das Gefühl das die gute Frau wohl auch mal schlechte Erfahrung gemacht hat.
Hab letztens zu max gesagt, allein deswegen häng ich doch noch ein jurastudium dran, wenn die kids groß sind
Dieses wissen müsste man haben und dieses biss!!!
Wie die oft mit den ämtner spricht... die scheißt sich null, aber das kann man eben nur, wenn man echt ahnhng hat!!!
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